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Neu: Bescheiddaten enhalten jetzt auch Infos über die Höhe der Steuernachzahlung

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    Neu: Bescheiddaten enhalten jetzt auch Infos über die Höhe der Steuernachzahlung

    Heute wurden mir Bescheiddaten für einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2023 zum Abruf angeboten.

    Nach Abruf und Öffnen der Postfachnachricht wurde eine Seite angezeigt, die den Nachzahlungsbetrag für

    das Jahr 2023 enthielt. Das ist offensichtlich eine Neuerung, denn bei meinem letzten Abrufen im Oktober

    gab es so etwas noch nicht. Die angezeigte Seite (siehe Screenshot) wird beim Download der Bescheiddaten

    als eigenes PDF-Dokument mit abgespeichert.

    Die Erläuterungen auf der Seite sind allerdings eher verwirrend als erhellend.

    So heißt es: In diesem Betrag sind Vorauszahlungen aus technischen Gründen nicht berücksichtigt,

    was so nicht stimmt, denn es ist der echte Nachzahlungsbetrag, der nach Abzug der Vorauszahlungen verbleibt.

    Außerdem stand der Satz dabei: Hierbei wurde von Ihren erklärten Daten abgewichen.

    Tatsächlich entspricht die Nachzahlung exakt dem Betrag, den ich bei der Einreichung berechnet hatte.

    Mich würde interessieren, ob jemand hier ebenfalls bereits Bescheiddaten mit dieser Zusatzinformation

    erhalten hat und ob man diese Information auch bei einer Erstattung erhält, außerdemauch noch

    das Bundesland. Vielleicht ist es ja ein bayerisches Pilotprojekt ? Gelesen habe ich bisher nichts dazu.

    _Bescheiddaten_2023_Nachzahlung.jpg

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Hallo Charlie24


    hier im The Länd - bi denne, di alles kinne usser hochditsch - sieht der letzte Bescheiddaten-Eingang vom 03.12. wie folgt aus

    grafik.png
    ist korrekt, weil in diesem Fall keine Vorauszahlungen geleistet wurden !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24 !

      Bei Ihnen ist die Aussage "Vorauszahlungen aus technischen Gründen nicht berücksichtigt" also falsch ...

      Dann ist die Aussage "wurde von Ihren erklärten Daten abgewichen" ja "eigentlich" korrekt: In Ihren erklärten Daten sind definitiv eben keine Vorauszahlungen enthalten / mitgesendet worden ...

      Unsinnig-sinnig-verwirrend, was da steht ...

      Tja, dieses Update wird zumindest in zwei Bundesländern "losgelassen", ist aber irgendwie noch in der beta-Version hängengeblieben ...

      hoffen wir auf kurzfristige Besserung

      bevor ich wieder schimpfe über diese "besondere Art der ach so tollen und jeder will sie und jeder kann's und jeder versteht's Digitalisierung made in germany" ...

      ... Überforderung, auf der Seite der Programmierer und auch auf der Seite der Anwender - soweit der Blick reicht ...

      Kommentar


        #4
        Danke für die schnelle Rückmeldung, die bestätigt, dass es diese Zusatzinformation auch bei Erstattungen gibt und

        auch andere Bundesländer von Anfang an dabei sind.

        ist korrekt, weil in diesem Fall keine Vorauszahlungen geleistet wurden !
        Naja, nicht wirklich, denn es wird ja behauptet, Vorauszahlungen seien aus technischen Gründen nicht berücksichtigt.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 04.12.2024, 19:22.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          In Ihren erklärten Daten sind definitiv eben keine Vorauszahlungen enthalten / mitgesendet worden ...
          Vorauszahlungen sind ja auch nicht zu erklären, der Finanzkasse sind die doch bekannt und das genügt.

          Unter Abweichung von den erklärten Daten versteht man für gewöhnlich etwas anderes, aber du könntest mit deinem Erklärungsversuch recht haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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