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Rückführung Investitionsabzugsbetrag

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    Rückführung Investitionsabzugsbetrag

    Hallo,
    ich bin neu hier im Forum. Folgende Frage habe ich:

    ich muss einen Investitionsabzugsbetrag, den ich vor 3 Jahren angelegt habe nun in die EÜR 2023 rückführen, sodass er als zusätzlicher Gewinn in die Gewinnermittlung eingeht. Problem - in welcher Zeile trage ich den Betrag korrekt ein? Die Hilfe Menus haben mich nicht schlauer gemacht und im Interent habe ich zwar viel über § 7g Abs. Absatz 2 Satz 1 EStG erfahren, was mir aber beim Ausfüllen von Elster EÜR nicht hilft.
    Kann mir jemand weiterhelfen??
    Vielen Dank
    Kathrin

    #2
    Moin,

    das kann man, wenn man sich die EÜR 2023 in "Mein ELSTER" anschaut eigentlich gar nicht übersehen :-)
    Schau dir mal Zeile 84 an.

    Dies gilt aber nur, bei einer Auflösung in Folge einer Anschaffung in 2023. Sofern nicht investiert wurde, muss der IAB im Bildungsjahr 2020 rückgängig gemacht werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Hallo,

      danke für die schnelle Antwort und Hilfe

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        #4
        Sofern nicht investiert wurde, muss der IAB im Bildungsjahr 2020 rückgängig gemacht werden.
        Das heißt im Klartext: Es muss für dieses Jahr eine korrigierte EÜR übermittelt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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