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UstVA reverse charge richtige Angabe der Steuer

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    UstVA reverse charge richtige Angabe der Steuer

    Guten Tag allerseits,

    ich habe eine recht dringliche Frage bzgl. der korrekten Angaben der Beträge in meiner UstVA über Mein Elster.

    Ich bin sehr frische Kleinunternehmerin (erst seit Sommer diesen Jahres) und habe einen Etsy Shop.
    Für die Dienstleistungen von Etsy muss ich Gebühren zahlen, Etsy schreibt mir daher immer Rechnungen: netto mit Vermerk auf reverse charge.

    Da ich alles richtig machen möchte, mache ich also eine UstVA für diese Beträge ( die zwar sehr gering sind, aber ich bin ja dazu verpflichtet )

    Nun meine Frage:

    Ich soll den Nettobetrag der Etsyrechnung in Zeile Kennzahl 46 eingeben.
    Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 4,40 Euro netto.
    Da aber nur volle Eurobeträge angegeben werden können, habe ich 4 Euro eingetragen.

    Daneben bei Kennzahl 47 möchte er die Steuer wissen.
    Hier habe ich die 19 % von den tatsächichen 4,40 Euro angegeben, also 0,84 Euro.

    Ist das so richtig? Oder hätte ich die 19 % von den 4 Euro angeben sollen?


    Und was ist, wenn der Nettobetrag 1,90 Euro beträgt? Gebe ich dann einfach 1 Euro an und Steuer 0,36 Euro?

    Ich weiß, das sind nur soooo kleine Beträge... aber ich möchte trotzdem wissen, ob meine Handhabung stimmt.
    Oder ob es dann ggf. Rückfragen geben wird, weil ich da einen Fehler mache.

    Danke euch vorab und liebe Grüße!

    Enaira
    Zuletzt geändert von Enaira; 07.12.2024, 12:36.

    #2
    Ich hab das mal (für die Kennziffern 35/36, ist ja der gleiche Fall) schon mal im Mai 2022 bei ELSTER nachgefragt, und die haben damals gemeint, dass man die Steuer vom ungerundeten Betrag eintragen soll; hier ein Screenshot der Antwort:

    elster269.png

    Man dürfe außerdem sogar die Bemessungsgrundlage ab- oder aufrunden - Toleranzen bis zu 1 € werden angeblich akzeptiert.

    Kommentar


      #3
      So wie Du selber vorgeschlagen hast ist es auch richtig.

      Wenn Du's anders machst, das interessiert niemanden. Eine Umsatzsteuererklärung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Diese wird nur bei einer Abweichung von mindestens 10 Euro geändert.

      Mit der Jahreserklärung wird allerdings genauer gerechnet, so dass die paar ersparten Cents quasi wieder nachbezahlt werden müssten.

      Kommentar


        #4
        Hallo ihr zwei,

        vielen Dank für eure schnellen Antworten, ihr habt mir wirklich sehr geholfen. :-)

        Ganz liebe Grüße

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