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Höhe Erhaltungsaufwand bei Heizungserneuerung auf Wärmepumpe

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    Höhe Erhaltungsaufwand bei Heizungserneuerung auf Wärmepumpe

    Hallo allerseits,

    wir haben in unserem teilvermieteten Eigenheim in 2023 unsere Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Das dürfte wohl unstrittig Erhaltungsaufwand sein, eine Verteilung auf 5 Jahre auch sinnvoll sein, aber welche Kosten ich ansetzten kann ist mir noch nicht klar. Bei meiner Recherche bin ich nur auf allgemeine Abhandlungen gestoßen aber wenigstens der Hinweis, dass nur der Wärmeerzeuger (= Wärmepumpe selbst) abzugsfähig ist - ist das so korrekt? Sind also die Erdarbeiten für die Wärmeleitung, Kernbohrungen und die Installationsaufwendungen kein Erhaltungsaufwand? Das würde mich ehrlich gesagt wurden. Dachte eigentlich an: Gesamtkosten ohne USt abzüglich BAFA-Förderung = Erhaltungsaufwand? Aber wie "splitte" ich das zwischen Aufwand in 2023 und Erstattung in 2024?

    Besten Dank im Voraus für eure Unterstützung! :-)

    Viele Grüße,

    Martin.

    #2
    Dachte eigentlich an: Gesamtkosten ohne USt abzüglich BAFA-Förderung = Erhaltungsaufwand?
    Wieso ohne Umsatzsteuer ? Vermietest du umsatzsteuerpflichtig ?

    Geltend machen kannst du nur die anteiligen Kosten für den vermieteten Anteil, aber das weißt du ja sicher.

    Für den Eigenanteil gibt es nichts, da Fördermittel in Anspruch genommen wurden. Siehe § 35a EStG !

    Erklären musst du den Erhaltungsaufwand in den Zeilen 56 und 58 der Anlage V, dort erfolgt auch die Aufteilung und zwar

    im ersten Schritt auf die 5 Jahre (Zeile 56) und dann auf den vermieteten und den eigengenutzten Anteil (Zeile 58)
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      richtig, mein Fehler, ich vermiete umsatzsteuerfrei. Sorry für die Verwirrung.

      Dein Eintrag kriege ich (spätestens mit Deiner Hilfe durch die Zeilennummern in Anlage V) hin, mein Steuerprogramm bietet das schön an incl. einer Aufteilung nach Nutzfläche soweit ich das im ersten Blick erspäht habe.

      Vielleicht weiß noch jemand was über die Berechnung des Erhaltungsaufwandes? Vermietungsanteil aller Rechnungen des Heizungsaustausches (Installateur, Elektriker und Gartenbauer) abzgl. BAFA oder darf etwas nicht angesetzt werden?

      Viele Grüße,

      Martin.

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        #4
        ... oder darf etwas nicht angesetzt werden?
        Warum sollte etwas nicht angesetzt werden dürfen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          weil ich eben wie oben erwähnt mal beim Suchen über den Satzteil "nur der Wärmeerzeuger" gestolpert bin - was aber ziemlich wenig Sinn macht. Werde also den Gesamtbetrag ansetzen. Aber wie verteile ich das auf 5 Jahre, wenn der Heizungstausch in 2023 war, die BAFA-Erstattung aber erst in 2024 ausbezahlt wurde?
          1. 2023 = 20% von 100% und 2024 bis 2027 = 11,25% ((100% - 20% (2023) - 35% (Erstattung in 2024)) : 4) oder
          2. Jedes Jahr 20% (also BAFA-Erstattung aus 2024 schon in 2023 berücksichtigt, weil es ja eine Zusage vor Beginn des Heizungstausches gibt/gab)?

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            #6
            Wie mit nachträglich ausbezahlten Zuschüssen umzugehen ist, regeln die Einkommensteuerrichtlinien unter R 21.5:

            https://esth.bundesfinanzministerium...21/r-21-5.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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