Hallo allerseits,
wir haben in unserem teilvermieteten Eigenheim in 2023 unsere Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Das dürfte wohl unstrittig Erhaltungsaufwand sein, eine Verteilung auf 5 Jahre auch sinnvoll sein, aber welche Kosten ich ansetzten kann ist mir noch nicht klar. Bei meiner Recherche bin ich nur auf allgemeine Abhandlungen gestoßen aber wenigstens der Hinweis, dass nur der Wärmeerzeuger (= Wärmepumpe selbst) abzugsfähig ist - ist das so korrekt? Sind also die Erdarbeiten für die Wärmeleitung, Kernbohrungen und die Installationsaufwendungen kein Erhaltungsaufwand? Das würde mich ehrlich gesagt wurden. Dachte eigentlich an: Gesamtkosten ohne USt abzüglich BAFA-Förderung = Erhaltungsaufwand? Aber wie "splitte" ich das zwischen Aufwand in 2023 und Erstattung in 2024?
Besten Dank im Voraus für eure Unterstützung! :-)
Viele Grüße,
Martin.
wir haben in unserem teilvermieteten Eigenheim in 2023 unsere Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Das dürfte wohl unstrittig Erhaltungsaufwand sein, eine Verteilung auf 5 Jahre auch sinnvoll sein, aber welche Kosten ich ansetzten kann ist mir noch nicht klar. Bei meiner Recherche bin ich nur auf allgemeine Abhandlungen gestoßen aber wenigstens der Hinweis, dass nur der Wärmeerzeuger (= Wärmepumpe selbst) abzugsfähig ist - ist das so korrekt? Sind also die Erdarbeiten für die Wärmeleitung, Kernbohrungen und die Installationsaufwendungen kein Erhaltungsaufwand? Das würde mich ehrlich gesagt wurden. Dachte eigentlich an: Gesamtkosten ohne USt abzüglich BAFA-Förderung = Erhaltungsaufwand? Aber wie "splitte" ich das zwischen Aufwand in 2023 und Erstattung in 2024?
Besten Dank im Voraus für eure Unterstützung! :-)
Viele Grüße,
Martin.
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