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Urlaub während der Bearbeitung der Steuererklärung

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    Urlaub während der Bearbeitung der Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe letzten Monat meine Steuererklärung eingereicht, aber sie wurde noch nicht genehmigt, was bedeutet, dass sie sich noch in der Bearbeitung befindet. Da ich für mehr als einen Monat in den Urlaub fahren werde, mache ich mir Sorgen, dass ich möglicherweise wichtige Fristen verpasse, falls die Sachbearbeiterin Fragen hat oder zusätzliche Dokumente anfordert.

    Sollte ich das Finanzamt darüber informieren, dass ich im Urlaub sein werde? Wenn ja, wie sollte ich dies am besten tun?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    #2
    Was heißt für mehr als einen Monat? Wenn Du einfach auf Rückfragen des Finanzamts wartest, das wirst Du dann schon nachträglich begründen können, dass Du nicht gleich antworten konntest. Sollte tatsächlich ein Bescheid ergehen, weil Du nach einigen Wochen nicht geantwortet hast, dann hast Du immer noch eine Einspruchsfrist von einem Monat.

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      #3
      Hallo,

      du musst grundsätzlich sicherstellen, dass dich Briefpost auch im Uraub erreicht.

      Da du aber hier im Forum fragst gehe ich mal davon aus, dass du die Erklärung auch über mein-elster eingereicht hast. Und dann sollte es normalerweise reichen, regelmäßig dort vorbeizuschauen - der Bescheid landet als Kopie im Posteingang.

      ... dass ich möglicherweise wichtige Fristen verpasse, falls die Sachbearbeiterin Fragen hat oder zusätzliche Dokumente anfordert.
      Ich wüsste nicht wo so etwas passieren kann. Spätestens gegen den Einkommensteuerbescheid kann immer Einspruch eingelegt werden, egal was vorher gefragt oder angefordert wurde.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Herzlichen Dank! Ich habe verstanden, dass ich jetzt nichts tun muss. Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe! Ihr seid immer hilfreich! :-)

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          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,
          du musst grundsätzlich sicherstellen, dass dich Briefpost auch im Uraub erreicht.
          So ganz allgemein gilt das aber auch nicht. Als Privatperson darf ich mich auch mal 6 Wochen im Urlaub befinden ohne dass mir einer nen Strick draus drehen kann wenn ich dadurch z.B. die Einspruchsfrist versäume. Das Zauberwort heißt Widereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 110 Abgabenordnungeine.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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