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Etsy digitale Verkäufe und Umsatzsteuervoranmeldung

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    Etsy digitale Verkäufe und Umsatzsteuervoranmeldung

    Guten Morgen,

    ich verkaufe bei Etsy digitale Anleitungen. Da Etsy seinen Sitz in Irland hat, führt die Plattform die Umsatzsteuer für mich ab.
    Ich muss jetzt eine Umsatzsteuervoranmeldung machen und bin mir nicht sicher, in welche Kennzahl ich die Einnahmen von Etsy eintragen muss.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Olla

    #2
    Sonstige innergemeinschaftliche Leistungen gehören in die Kennzahl 21.

    Und die Zusammenfassende Meldung (quartalsweise) nicht vergessen!

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      #3
      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Sonstige innergemeinschaftliche Leistungen gehören in die Kennzahl 21.

      Und die Zusammenfassende Meldung (quartalsweise) nicht vergessen!
      Vielen Dank für Ihre Antwort. Spielt es für die Kennzahl 21 eine Rolle, ob die Plattform ihren Sitz innerhalb der EU hat oder nicht? Zum Beispiel verkaufe ich meine Anleitungen auch über eine zweite Plattform, die ihren Sitz in der EU hat. Sollte ich die Einnahmen von beiden Plattformen in Kennzahl 21 eintragen?

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        #4
        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen

        Und die Zusammenfassende Meldung (quartalsweise) nicht vergessen!
        Ist es zwingend erforderlich, dass ich die zusammenfassende Meldung abgebe? Oder wird das Finanzamt mich darüber informieren, dass ich es tun soll? Ich habe einen Brief vom Finanzamt erhalten, in dem steht, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen soll. Es wurde jedoch nichts über die zusammenfassende Meldung erwähnt.

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          #5
          Für Plattformen in der EU gilt Kennziffer 21, für Plattformen außerhalb der EU Kennziffer 45.

          Alle EU-Plattformen (auch Irland!) werden in Kz 21 zusammengezählt; aller Außer-EU-Plattformen (Großbritannien, USA etc.) in Kennziffer 45.

          Und sobald man etwas in Kz 21 einträgt, muss man eine ZM abgeben - auch ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

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            #6
            Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
            Für Plattformen in der EU gilt Kennziffer 21, für Plattformen außerhalb der EU Kennziffer 45.

            Alle EU-Plattformen (auch Irland!) werden in Kz 21 zusammengezählt; aller Außer-EU-Plattformen (Großbritannien, USA etc.) in Kennziffer 45.

            Und sobald man etwas in Kz 21 einträgt, muss man eine ZM abgeben - auch ohne Aufforderung durch das Finanzamt.
            Ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Antworten und Ihre Hilfe. Ich mache zum ersten Mal eine Umsatzsteuervoranmeldung und alles ist noch neu für mich.

            Darf ich noch eine Frage zur zusammenfassenden Meldung stellen? Ich habe gerade das Formular geöffnet, und es besteht nur aus zwei Seiten: meine Daten und die Meldung der Warenlieferungen und sonstigen Leistungen. Soll ich dort nur die Einnahmen von beiden Plattformen als Summe eingeben und "sonstige Leistungen" auswählen?

            Vielen Dank im Voraus.

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              #7
              Nein, in der ZM muss für jeden Kunden eine eigene Zeile ausgefüllt werden, weil für jeden Kunden dessen Umsatzsteueridentifikationsnummer eingetragen werden muss (für Irland beginnen die mit "IE").

              "Sonstige Leistung" ist aber richtig.

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                #8
                Danke noch mal

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