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Umsatzsteuer 2023 und Umsätze in EU und Nicht EU - Ausfüllhilfe

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    Umsatzsteuer 2023 und Umsätze in EU und Nicht EU - Ausfüllhilfe

    Hallo zusammen,
    ich bin gerade dabei meine Umsatzsteuer für 2023 auszufüllen (das erste mal). Ich bin beim FA als Kleinunternehmer gemeldet. Ich erstelle Online-Dienstleistungen für Firmen in der EU aber auch viel außerhalb der EU (USA).
    Ich habe in 2023 eine UST-ID beantragt und gebe diese auf meinen Rechnungen an. Des Weiteren wende ich Reverse Charge an.

    Meine Umsätze lagen zu 99% im EU und Nicht EU Ausland. Die Umsätze liegen über den 22k€ für die Kleinunternehmerregelung.

    Jetzt meine Frage: Wo gebe ich genau den Umsatz ein? Einmal zu Beginn im Formular Zeile 33 und 34 wegen Kleinunternehmerregelung. Und wo gebe ich jetzt die Umsätze noch ein? Zeile 111 oder eine andere?

    Eben beim FA angerufen, die waren auch leider etwas ratlos...

    Hoffe ihr könnt mir helfen!

    VG

    #2
    Wenn du 2023 zu Recht Kleinunternehmer warst, bist du es erst ab 01.01.24 nicht mehr. Erst dann kommen die anderen Kennziffern in Betracht.

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      #3
      Danke für deine Rückmeldung. Leider bin ich nicht schlauer .

      Wieso bin ich deiner Meinung nach nicht mehr Kleinunternehmer in 2024? Mein Kenntisstand war, dass die Umsätze innerhalb der EU und aus dem Nicht EU Ausland, nicht auf die Kleinunternehmerregelung-Grenze von 22k€ einzahlen. Oder doch?

      Was müsste ich denn jetzt in der Umsatzsteuer wo eintragen?

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        #4
        Ich interpretiere das Wort erst bei Kloebi so, dass Du in 2023 noch Kleinunternehmer bist. Also erst = frühestens.

        Nicht steuerbare Umsätze wären auf Seite 10 der Umsatzsteuererklärung einzutragen.

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          #5
          Wenn du schreibst:
          "Die Umsätze liegen über den 22k€ für die Kleinunternehmerregelung."

          höre ich auf zu lesen. Dann bist du ab 01.01.24 grds. keine Kleinunternehmer mehr.

          Was da evtl. nicht dazugehört sollen die Spezialisten beantworten. Ich habe Umsatz als maßgeblicher Umsatz gelesen.

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            #6
            und im Elsterformular?

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              #7
              Wenn du Kleinunternehmrer zu Recht bist, musst du nur die Zeilen 33 und 34 ausfüllen.

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                #8
                dk112 Ein Blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung. Lies dir mal in Ruhe § 19 UStg insbesonder den Absatz 3 durch.
                Da steht genau drin was in den gesamtumstz gehört und was nicht.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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