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Anlage N Bruttoarbeitslohn 2018

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    Anlage N Bruttoarbeitslohn 2018

    Hallo, bei Anlage N soll der Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag eingetragen werden. Auf der Entgeltabrechnung gibt es Gesamtbrutto, Steuerbrutto lfd. und Steuerbrutto EZ, Lohnsteuer lfd. und Lohnsteuer EZ, Solidaritätszuschlag lfd. und EZ. Welches Brutto, welche Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag muss eingetragen werden?

    #2
    Idealerweise solltest Du natürlich die Lohnsteuerbescheinigung nehmen, statt einer Entgeltabrechnung.

    Womöglich handelt es sich bei EZ um Einmalzahlungen, und das Steuerbrutto lfd. müsste mit dem Steuerbrutto EZ addiert werden.

    Sollten irgendwelche Einträge am Ende trotzdem nicht passen, das Finanzamt wird das korrigieren.

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      #3
      Herzlichen Dank für die Rückmeldung. Mache das ganze zum ersten Mal und das meiste ist Kauderwelsch für mich. Leider fehlen mir einige Unterlagen. Werde am Montag im Geschäft anrufen und fragen ob sie mir die fehlenden Lohnsteuerbescheinigungen schicken können.

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        #4
        Mache das ganze zum ersten Mal ...
        Jetzt noch eine Steuererklärung für 2018 einzureichen, macht eigentlich nur dann Sinn, wenn Erklärungspflicht besteht.

        Eine Antragsveranlagung wird das Finanzamt ablehnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Kommt ja vom Finanzamt, aber trotzdem danke

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            #6
            Zitat von Hasko1912 Beitrag anzeigen
            Kommt ja vom Finanzamt,
            Na dann...
            - wahrscheinlich geht das Finanzamt von einer Veranlagungspflicht aus (irgendwelche Nebeneinkünfte, mehrere Arbeitsverhältnisse etc. pp.)

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