Hallo, bei Anlage N soll der Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag eingetragen werden. Auf der Entgeltabrechnung gibt es Gesamtbrutto, Steuerbrutto lfd. und Steuerbrutto EZ, Lohnsteuer lfd. und Lohnsteuer EZ, Solidaritätszuschlag lfd. und EZ. Welches Brutto, welche Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag muss eingetragen werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage N Bruttoarbeitslohn 2018
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Idealerweise solltest Du natürlich die Lohnsteuerbescheinigung nehmen, statt einer Entgeltabrechnung.
Womöglich handelt es sich bei EZ um Einmalzahlungen, und das Steuerbrutto lfd. müsste mit dem Steuerbrutto EZ addiert werden.
Sollten irgendwelche Einträge am Ende trotzdem nicht passen, das Finanzamt wird das korrigieren.
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Mache das ganze zum ersten Mal ...
Eine Antragsveranlagung wird das Finanzamt ablehnen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Hasko1912 Beitrag anzeigenKommt ja vom Finanzamt,
- wahrscheinlich geht das Finanzamt von einer Veranlagungspflicht aus (irgendwelche Nebeneinkünfte, mehrere Arbeitsverhältnisse etc. pp.)
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