Anlage N Bruttoarbeitslohn 2018

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  • Hasko1912
    Neuer Benutzer
    • 14.12.2024
    • 3

    #1

    Anlage N Bruttoarbeitslohn 2018

    Hallo, bei Anlage N soll der Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag eingetragen werden. Auf der Entgeltabrechnung gibt es Gesamtbrutto, Steuerbrutto lfd. und Steuerbrutto EZ, Lohnsteuer lfd. und Lohnsteuer EZ, Solidaritätszuschlag lfd. und EZ. Welches Brutto, welche Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag muss eingetragen werden?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Idealerweise solltest Du natürlich die Lohnsteuerbescheinigung nehmen, statt einer Entgeltabrechnung.

    Womöglich handelt es sich bei EZ um Einmalzahlungen, und das Steuerbrutto lfd. müsste mit dem Steuerbrutto EZ addiert werden.

    Sollten irgendwelche Einträge am Ende trotzdem nicht passen, das Finanzamt wird das korrigieren.

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    • Hasko1912
      Neuer Benutzer
      • 14.12.2024
      • 3

      #3
      Herzlichen Dank für die Rückmeldung. Mache das ganze zum ersten Mal und das meiste ist Kauderwelsch für mich. Leider fehlen mir einige Unterlagen. Werde am Montag im Geschäft anrufen und fragen ob sie mir die fehlenden Lohnsteuerbescheinigungen schicken können.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Mache das ganze zum ersten Mal ...
        Jetzt noch eine Steuererklärung für 2018 einzureichen, macht eigentlich nur dann Sinn, wenn Erklärungspflicht besteht.

        Eine Antragsveranlagung wird das Finanzamt ablehnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Hasko1912
          Neuer Benutzer
          • 14.12.2024
          • 3

          #5
          Kommt ja vom Finanzamt, aber trotzdem danke

          Kommentar

          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Zitat von Hasko1912 Beitrag anzeigen
            Kommt ja vom Finanzamt,
            Na dann...
            - wahrscheinlich geht das Finanzamt von einer Veranlagungspflicht aus (irgendwelche Nebeneinkünfte, mehrere Arbeitsverhältnisse etc. pp.)

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