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Wie über Elster Einspruch gegen Bescheid eines anderen Finanzamts einlegen?

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    Wie über Elster Einspruch gegen Bescheid eines anderen Finanzamts einlegen?

    Hallo,

    es heißt, dass ein Einspruch gegen einen Bescheid des Finanzamts auch über Elster eingelegt werden kann.
    Mein Fall:
    Mit Elster erledige ich vollumfänglich meine Lohnsteuererklärung im Verhältnis zum Finanzamt, das meinem Wohnort zugeordnet ist (Finanzamt A).
    Gleichzeitig bin ich aber auch Eigentümer eines kleinen Gartengrundstücks in einem anderen Landkreis. Für dieses Gartengrundstück habe ich nun vom dort zugehörigen Finanzamt (Finanzamt B) den Grundsteuerwertbescheid erhalten, jedoch fehlerhaft. Also möchte ich Einspruch einlegen.
    Ich kann unter meinem Webaccount in Elster.de allerdings keine Möglichkeit finden, a) mit dem Finanzamt B überhaupt in Kontakt zu treten, Bescheide abzuholen etc., und b) gegen den (in Papierform von Finanzamt B erhaltenen) Bescheid Einspruch einzulegen.
    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Danke und Gruß, bendo

    #2
    Du hast doch ein Aktenzeichen, in einigen Bundesländern stattdessen eine Steuernummer. Das reicht doch für den Einspruch.

    Bescheide kann man bei der Grundsteuer ohnehin nicht abholen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      sicher genügt das: Ein Einspruchschreiben habe ich (mit Bezug Aktenzeichen) bereits verfasst. Das könnte ich jetzt per Post oder E-Mail an Finanzamt B schicken. Ich dachte, dass ich die Übersendung (als pdf-Anhang) auch per Elster erledigen könnte?
      Danke und Gruß!

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        #4
        Es gibt doch in Mein Elster ein eigenes Formular mit dem Namen Einspruch einreichen inkl. Aussetzung der Vollziehung. Wenn Du möchtest, kannst Du dort sogar im Abschnitt Begründung auf die PDF-Datei verweisen und diese an den Einspruch anhängen.

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          #5
          Ok, danke, habe es gefunden.
          Allerdings muss man da auf fünf Seiten derart viele Angaben machen, dass ich das Schreiben nun doch per E-Mail versendet habe...
          Gruß, bendo

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            #6
            Zitat von bendo Beitrag anzeigen
            ich das Schreiben nun doch per E-Mail versendet habe...
            Das ist allerdings so ziemlich der unsicherste Weg. Wenn es am Ende darauf ankommen sollte, ob die Einspruchsfrist gewahrt ist, hast Du keine Möglichkeit, den Zugang beim Finanzamt zu beweisen. Dann doch lieber das Schreiben per "Sonstige Nachricht" und pdf-Anhang mit ELSTER versenden, dann hast Du ein Sendeprotokoll in der Hand.

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              #7
              Ich habe soeben ein Einspruchsformular betreffend Grundsteuerwert testweise ausgefüllt. Das hat gerade mal 10 Minuten gedauert,

              man kann nämlich die Daten zum Einspruchsführer aus einem Profil übernehmen und zur Begründung auf ein angehängtes PDF

              verweisen, das es hier ja schon gibt. Begründung via PDF lässt sich auf Seite 4 sogar auswählen.

              Manuel musste ich das Aktenzeichen erfassen und das Datum des Stichtags und des Bescheids angeben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,
                .... nun doch per E-Mail versendet habe...
                per Mail ist meines Wissens ohnehin nicht zulässig bzw. nicht rechtssicher. Entweder per Post oder mit dem altmodischen Fax. Auf dem Bescheid ist im Regelfall auch rechts oben eine Faxnummer angegeben.
                ----------

                Gruß Klaus

                Kommentar


                  #9
                  per Mail ist meines Wissens ohnehin nicht zulässig bzw. nicht rechtssicher
                  Es ist zulässig und auch rechtssicher.
                  Entweder per Post...
                  Bitte nicht. Perspektivisch wird Papier eingescannt und landet anschließend im Altpapier. Dann bitte direkt über Elster, ist sicher, papierlos und mit Zugangsnachweis.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,
                    Es ist zulässig und auch rechtssicher.
                    Danke für die Info, da bin ich scheinbar nicht auf dem Laufenden. Ich habe einen ähnlichen Fall im Moment mit Grundsteuer RLP.
                    Auf Grund einer Erbsache habe ich Steuerbescheide für die Hauptveranlagung und Hauptfeststellung bekommen. Den Bescheiden ist keine Erklärung meinerseits vorausgegangen. Die Bescheide sind sachlich falsch, daher habe ich Einspruch erhoben. Das habe ich per Fax gemacht, da ich nur eine Faxnummer auf dem Bescheid gefunden habe. Zu der Sache habe ich ja auch keinen Vorgang bei MeinElster.
                    Zuletzt geändert von Gpswanderer; 15.12.2024, 12:29.
                    ----------

                    Gruß Klaus

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                      ...Dann doch lieber das Schreiben per "Sonstige Nachricht" und pdf-Anhang mit ELSTER versenden...
                      Hallo,
                      das Formular habe ich gefunden (per Suche). Da steht allerdings immer nur "an das Finanzamt". An welches denn nun? Wo kann ich auswählen, an welches Finanzamt ich meine Nachricht senden möchte?!

                      Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                      Hallo,
                      ...oder mit dem altmodischen Fax. Auf dem Bescheid ist im Regelfall auch rechts oben eine Faxnummer angegeben.
                      Genau: "Altmodisch". In welchem Jahrhundert leben wir?! :-)

                      Gruß, bendo

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                        #12
                        Wie bei allen anderen Formularen in Elster auch, wird das zuständige Finanzamt automatisch anhand der Steuernummer ermittelt.

                        image.png


                        EDIT: ... bzw. ggf. anhand des Aktenzeichens.
                        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.12.2024, 12:59.

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                          #13
                          Zu der Sache habe ich ja auch keinen Vorgang bei MeinElster.
                          Man braucht keinen Vorgang !

                          ... bzw. ggf. anhand des Aktenzeichens.
                          Beim Aktenzeichen muss man kein Finanzamt eintragen, sondern nur das Bundesland auswählen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Beim Aktenzeichen muss man kein Finanzamt eintragen, sondern nur das Bundesland auswählen.
                            Ohne dass ich's wüsste ... ich geh davon aus dass die Nachricht trotzdem ans richtige Finanzamt weitergeleitet wird.

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                              #15
                              Ich hab jetzt doch noch geguckt: bei mir beginnt das Aktenzeichen mit der Finanzamtsnummer. Ich halte also meine Behauptung im Beitrag # 12 aufrecht. Der Kommentar dazu war unnötig.

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