.... nun doch per E-Mail versendet habe...
Wie über Elster Einspruch gegen Bescheid eines anderen Finanzamts einlegen?
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Hallo,
per Mail ist meines Wissens ohnehin nicht zulässig bzw. nicht rechtssicher. Entweder per Post oder mit dem altmodischen Fax. Auf dem Bescheid ist im Regelfall auch rechts oben eine Faxnummer angegeben.
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Ich habe soeben ein Einspruchsformular betreffend Grundsteuerwert testweise ausgefüllt. Das hat gerade mal 10 Minuten gedauert,
man kann nämlich die Daten zum Einspruchsführer aus einem Profil übernehmen und zur Begründung auf ein angehängtes PDF
verweisen, das es hier ja schon gibt. Begründung via PDF lässt sich auf Seite 4 sogar auswählen.
Manuel musste ich das Aktenzeichen erfassen und das Datum des Stichtags und des Bescheids angeben.
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Das ist allerdings so ziemlich der unsicherste Weg. Wenn es am Ende darauf ankommen sollte, ob die Einspruchsfrist gewahrt ist, hast Du keine Möglichkeit, den Zugang beim Finanzamt zu beweisen. Dann doch lieber das Schreiben per "Sonstige Nachricht" und pdf-Anhang mit ELSTER versenden, dann hast Du ein Sendeprotokoll in der Hand.Zitat von bendo Beitrag anzeigenich das Schreiben nun doch per E-Mail versendet habe...
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Ok, danke, habe es gefunden.
Allerdings muss man da auf fünf Seiten derart viele Angaben machen, dass ich das Schreiben nun doch per E-Mail versendet habe...
Gruß, bendo
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Es gibt doch in Mein Elster ein eigenes Formular mit dem Namen Einspruch einreichen inkl. Aussetzung der Vollziehung. Wenn Du möchtest, kannst Du dort sogar im Abschnitt Begründung auf die PDF-Datei verweisen und diese an den Einspruch anhängen.
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Hallo,
sicher genügt das: Ein Einspruchschreiben habe ich (mit Bezug Aktenzeichen) bereits verfasst. Das könnte ich jetzt per Post oder E-Mail an Finanzamt B schicken. Ich dachte, dass ich die Übersendung (als pdf-Anhang) auch per Elster erledigen könnte?
Danke und Gruß!
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Du hast doch ein Aktenzeichen, in einigen Bundesländern stattdessen eine Steuernummer. Das reicht doch für den Einspruch.
Bescheide kann man bei der Grundsteuer ohnehin nicht abholen.
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bendo hat ein Thema erstellt Wie über Elster Einspruch gegen Bescheid eines anderen Finanzamts einlegen?.
Wie über Elster Einspruch gegen Bescheid eines anderen Finanzamts einlegen?
Hallo,
es heißt, dass ein Einspruch gegen einen Bescheid des Finanzamts auch über Elster eingelegt werden kann.
Mein Fall:
Mit Elster erledige ich vollumfänglich meine Lohnsteuererklärung im Verhältnis zum Finanzamt, das meinem Wohnort zugeordnet ist (Finanzamt A).
Gleichzeitig bin ich aber auch Eigentümer eines kleinen Gartengrundstücks in einem anderen Landkreis. Für dieses Gartengrundstück habe ich nun vom dort zugehörigen Finanzamt (Finanzamt B) den Grundsteuerwertbescheid erhalten, jedoch fehlerhaft. Also möchte ich Einspruch einlegen.
Ich kann unter meinem Webaccount in Elster.de allerdings keine Möglichkeit finden, a) mit dem Finanzamt B überhaupt in Kontakt zu treten, Bescheide abzuholen etc., und b) gegen den (in Papierform von Finanzamt B erhaltenen) Bescheid Einspruch einzulegen.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke und Gruß, bendoStichworte: -

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