Wenn ich von Finanzamt B einen Bescheid erhalte, gegen den ich Einspruch einlegen möchte, dann sende ich den Einspruch doch nicht an Finanzamt A, nur weil Finanzamt A dasjenige ist, das meinem Wohnort zugeordnet ist?!?
Wie über Elster Einspruch gegen Bescheid eines anderen Finanzamts einlegen?
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Da man das Bundesland auswählen kann und auch die Aktenzeichen mit der Finanzamtsnummer beginnen, landet der Einspruch beim richtigen Finanzamt B.
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Das ist dann wohl nicht ganz klar rausgekommen. Der Bescheid ist ja unter der Steuernummer des anderen Finanzamts ergangen. Und genau diese Steuernummer gibst Du im Einspruch an. Keine andere.
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hmm, ich vermute, wir reden aneinander vorbei und/oder drehen uns im Kreis:
Wenn ich von Finanzamt B einen Bescheid erhalte, gegen den ich Einspruch einlegen möchte, dann sende ich den Einspruch doch nicht an Finanzamt A, nur weil Finanzamt A dasjenige ist, das meinem Wohnort zugeordnet ist?!?
Gruß, bendoZitat von bendo Beitrag anzeigen...Mit Elster erledige ich vollumfänglich meine Lohnsteuererklärung im Verhältnis zum Finanzamt, das meinem Wohnort zugeordnet ist (Finanzamt A).
Gleichzeitig bin ich aber auch Eigentümer eines kleinen Gartengrundstücks in einem anderen Landkreis. Für dieses Gartengrundstück habe ich nun vom dort zugehörigen Finanzamt (Finanzamt B) den Grundsteuerwertbescheid erhalten, jedoch fehlerhaft. Also möchte ich Einspruch einlegen....
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Was möchtest Du denn machen? Jemanden anzeigen?Zitat von bendo Beitrag anzeigender Sachverhalt einen anderen Landkreis mit anderem Finanzamt betrifft
Ansprechpartner wäre auch in diesem Fall meiner Meinung nach Dein Finanzamt, dass Deine Nachricht dann weiterleiten würde.
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Die ersten 3 oder vier Ziffern vor dem ersten Schrägstrich bilden die FA-Nummer. Damit kommt der Einspruch automatisch an das richtige FA.
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Hallo,
Steuer-ID und Steuernummer sind 2 verschiedene Dinge.
Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern, die nicht aus persönlichen Daten gebildet worden ist.
Aus der Steuer-ID kann meines Wissens das Finanzamt nicht ermittelt werden.
Die Steuernummer sind (einheitlich?) 10 Ziffern in 3 Gruppen, mit / als Trennzeichen.
Aus der Steuernummer kann das FA ermittelt werden.Zuletzt geändert von Gpswanderer; 16.12.2024, 12:12.
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenWie bei allen anderen Formularen in Elster auch, wird das zuständige Finanzamt automatisch anhand der Steuernummer ermittelt....
EDIT: ... bzw. ggf. anhand des Aktenzeichens.OK, nochmal für mich zur Klarstellung:Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen... bei mir beginnt das Aktenzeichen mit der Finanzamtsnummer....
Ich habe eine eineindeutige Steuernummer, bzw. Steuer-ID. Das "zuständige" Finanzamt (kann aus Steuernummer/ID) automatisch ermittelt werden und ist jenes, das meinem Wohnort zugeordnet ist.
Habe ich einen Sachverhalt mit Aktenzeichen, das "mein" Finanzamt gar nichts angeht, sondern der Sachverhalt einen anderen Landkreis mit anderem Finanzamt betrifft, dann kann ich den Schriftverkehr trotzdem über Elster (und ohne weiteres über die Zieladresse nachdenken) führen, weil anhand des Aktenzeichens das richtige Finanzamt zugeordnet wird!?
Danke und Gruß, bendo
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Ich hab jetzt doch noch geguckt: bei mir beginnt das Aktenzeichen mit der Finanzamtsnummer. Ich halte also meine Behauptung im Beitrag # 12 aufrecht. Der Kommentar dazu war unnötig.
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Ohne dass ich's wüsste ... ich geh davon aus dass die Nachricht trotzdem ans richtige Finanzamt weitergeleitet wird.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBeim Aktenzeichen muss man kein Finanzamt eintragen, sondern nur das Bundesland auswählen.
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Man braucht keinen Vorgang !Zu der Sache habe ich ja auch keinen Vorgang bei MeinElster.
Beim Aktenzeichen muss man kein Finanzamt eintragen, sondern nur das Bundesland auswählen.... bzw. ggf. anhand des Aktenzeichens.
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Wie bei allen anderen Formularen in Elster auch, wird das zuständige Finanzamt automatisch anhand der Steuernummer ermittelt.
image.png
EDIT: ... bzw. ggf. anhand des Aktenzeichens.Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.12.2024, 12:59.
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Hallo,Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen...Dann doch lieber das Schreiben per "Sonstige Nachricht" und pdf-Anhang mit ELSTER versenden...
das Formular habe ich gefunden (per Suche). Da steht allerdings immer nur "an das Finanzamt". An welches denn nun? Wo kann ich auswählen, an welches Finanzamt ich meine Nachricht senden möchte?!
Genau: "Altmodisch". In welchem Jahrhundert leben wir?! :-)Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigenHallo,
...oder mit dem altmodischen Fax. Auf dem Bescheid ist im Regelfall auch rechts oben eine Faxnummer angegeben.
Gruß, bendo
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Hallo,
Danke für die Info, da bin ich scheinbar nicht auf dem Laufenden. Ich habe einen ähnlichen Fall im Moment mit Grundsteuer RLP.Es ist zulässig und auch rechtssicher.
Auf Grund einer Erbsache habe ich Steuerbescheide für die Hauptveranlagung und Hauptfeststellung bekommen. Den Bescheiden ist keine Erklärung meinerseits vorausgegangen. Die Bescheide sind sachlich falsch, daher habe ich Einspruch erhoben. Das habe ich per Fax gemacht, da ich nur eine Faxnummer auf dem Bescheid gefunden habe. Zu der Sache habe ich ja auch keinen Vorgang bei MeinElster.Zuletzt geändert von Gpswanderer; 15.12.2024, 12:29.
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Es ist zulässig und auch rechtssicher.per Mail ist meines Wissens ohnehin nicht zulässig bzw. nicht rechtssicher
Bitte nicht. Perspektivisch wird Papier eingescannt und landet anschließend im Altpapier. Dann bitte direkt über Elster, ist sicher, papierlos und mit Zugangsnachweis.Entweder per Post...
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