Wie über Elster Einspruch gegen Bescheid eines anderen Finanzamts einlegen?

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn ich von Finanzamt B einen Bescheid erhalte, gegen den ich Einspruch einlegen möchte, dann sende ich den Einspruch doch nicht an Finanzamt A, nur weil Finanzamt A dasjenige ist, das meinem Wohnort zugeordnet ist?!?
    Da man das Bundesland auswählen kann und auch die Aktenzeichen mit der Finanzamtsnummer beginnen, landet der Einspruch beim richtigen Finanzamt B.

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  • Kloebi
    antwortet
    Lies mal Beitrag 18. Das gilt genauso für Grundsteuer.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Das ist dann wohl nicht ganz klar rausgekommen. Der Bescheid ist ja unter der Steuernummer des anderen Finanzamts ergangen. Und genau diese Steuernummer gibst Du im Einspruch an. Keine andere.

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  • bendo
    antwortet
    hmm, ich vermute, wir reden aneinander vorbei und/oder drehen uns im Kreis:
    Wenn ich von Finanzamt B einen Bescheid erhalte, gegen den ich Einspruch einlegen möchte, dann sende ich den Einspruch doch nicht an Finanzamt A, nur weil Finanzamt A dasjenige ist, das meinem Wohnort zugeordnet ist?!?

    Zitat von bendo Beitrag anzeigen
    ...Mit Elster erledige ich vollumfänglich meine Lohnsteuererklärung im Verhältnis zum Finanzamt, das meinem Wohnort zugeordnet ist (Finanzamt A).
    Gleichzeitig bin ich aber auch Eigentümer eines kleinen Gartengrundstücks in einem anderen Landkreis. Für dieses Gartengrundstück habe ich nun vom dort zugehörigen Finanzamt (Finanzamt B) den Grundsteuerwertbescheid erhalten, jedoch fehlerhaft. Also möchte ich Einspruch einlegen....
    Gruß, bendo

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von bendo Beitrag anzeigen
    der Sachverhalt einen anderen Landkreis mit anderem Finanzamt betrifft
    Was möchtest Du denn machen? Jemanden anzeigen?

    Ansprechpartner wäre auch in diesem Fall meiner Meinung nach Dein Finanzamt, dass Deine Nachricht dann weiterleiten würde.

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  • Kloebi
    antwortet
    Die ersten 3 oder vier Ziffern vor dem ersten Schrägstrich bilden die FA-Nummer. Damit kommt der Einspruch automatisch an das richtige FA.

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  • Gpswanderer
    antwortet
    Hallo,
    Steuer-ID und Steuernummer sind 2 verschiedene Dinge.
    Die Steuer-ID besteht aus 11 Ziffern, die nicht aus persönlichen Daten gebildet worden ist.
    Aus der Steuer-ID kann meines Wissens das Finanzamt nicht ermittelt werden.
    Die Steuernummer sind (einheitlich?) 10 Ziffern in 3 Gruppen, mit / als Trennzeichen.
    Aus der Steuernummer kann das FA ermittelt werden.
    Zuletzt geändert von Gpswanderer; 16.12.2024, 12:12.

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  • bendo
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Wie bei allen anderen Formularen in Elster auch, wird das zuständige Finanzamt automatisch anhand der Steuernummer ermittelt....
    EDIT: ... bzw. ggf. anhand des Aktenzeichens.
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    ... bei mir beginnt das Aktenzeichen mit der Finanzamtsnummer....
    OK, nochmal für mich zur Klarstellung:
    Ich habe eine eineindeutige Steuernummer, bzw. Steuer-ID. Das "zuständige" Finanzamt (kann aus Steuernummer/ID) automatisch ermittelt werden und ist jenes, das meinem Wohnort zugeordnet ist.
    Habe ich einen Sachverhalt mit Aktenzeichen, das "mein" Finanzamt gar nichts angeht, sondern der Sachverhalt einen anderen Landkreis mit anderem Finanzamt betrifft, dann kann ich den Schriftverkehr trotzdem über Elster (und ohne weiteres über die Zieladresse nachdenken) führen, weil anhand des Aktenzeichens das richtige Finanzamt zugeordnet wird!?

    Danke und Gruß, bendo

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Ich hab jetzt doch noch geguckt: bei mir beginnt das Aktenzeichen mit der Finanzamtsnummer. Ich halte also meine Behauptung im Beitrag # 12 aufrecht. Der Kommentar dazu war unnötig.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Beim Aktenzeichen muss man kein Finanzamt eintragen, sondern nur das Bundesland auswählen.
    Ohne dass ich's wüsste ... ich geh davon aus dass die Nachricht trotzdem ans richtige Finanzamt weitergeleitet wird.

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  • Charlie24
    antwortet
    Zu der Sache habe ich ja auch keinen Vorgang bei MeinElster.
    Man braucht keinen Vorgang !

    ... bzw. ggf. anhand des Aktenzeichens.
    Beim Aktenzeichen muss man kein Finanzamt eintragen, sondern nur das Bundesland auswählen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Wie bei allen anderen Formularen in Elster auch, wird das zuständige Finanzamt automatisch anhand der Steuernummer ermittelt.

    image.png


    EDIT: ... bzw. ggf. anhand des Aktenzeichens.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.12.2024, 12:59.

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  • bendo
    antwortet
    Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
    ...Dann doch lieber das Schreiben per "Sonstige Nachricht" und pdf-Anhang mit ELSTER versenden...
    Hallo,
    das Formular habe ich gefunden (per Suche). Da steht allerdings immer nur "an das Finanzamt". An welches denn nun? Wo kann ich auswählen, an welches Finanzamt ich meine Nachricht senden möchte?!

    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ...oder mit dem altmodischen Fax. Auf dem Bescheid ist im Regelfall auch rechts oben eine Faxnummer angegeben.
    Genau: "Altmodisch". In welchem Jahrhundert leben wir?! :-)

    Gruß, bendo

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  • Gpswanderer
    antwortet
    Hallo,
    Es ist zulässig und auch rechtssicher.
    Danke für die Info, da bin ich scheinbar nicht auf dem Laufenden. Ich habe einen ähnlichen Fall im Moment mit Grundsteuer RLP.
    Auf Grund einer Erbsache habe ich Steuerbescheide für die Hauptveranlagung und Hauptfeststellung bekommen. Den Bescheiden ist keine Erklärung meinerseits vorausgegangen. Die Bescheide sind sachlich falsch, daher habe ich Einspruch erhoben. Das habe ich per Fax gemacht, da ich nur eine Faxnummer auf dem Bescheid gefunden habe. Zu der Sache habe ich ja auch keinen Vorgang bei MeinElster.
    Zuletzt geändert von Gpswanderer; 15.12.2024, 12:29.

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  • InsideFA
    antwortet
    per Mail ist meines Wissens ohnehin nicht zulässig bzw. nicht rechtssicher
    Es ist zulässig und auch rechtssicher.
    Entweder per Post...
    Bitte nicht. Perspektivisch wird Papier eingescannt und landet anschließend im Altpapier. Dann bitte direkt über Elster, ist sicher, papierlos und mit Zugangsnachweis.

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