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Steuernachzahlung von 1500€

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    Steuernachzahlung von 1500€

    Hallo

    Habe mein Steuerbescheid bekommen und soll ca. 1500€ nachzahlen. Bin verheiratet und mein Einkommen liegt bei etwa 60000€ im Jahr. Meine Frau verdiente ca. 16000 im Jahr. Ich fahre 33km zur Arbeit was ich auch abgesetzt habe . Meine Frau 10 km. Habe noch einen Sohn der zur Schule geht. Jetzt ist meine frage ob es nicht zu viel Nachzahlung ist? Haben klasen 3 und 5. würde mich über ein paar Antworten freuen.

    #2
    Haben klasen 3 und 5
    Bei dem hohen Einkommensunterschied kann das schon hinkommen. Du kannst das ja mit einem Steuerklassenrechner ungefähr

    nachprüfen. Außerdem müsste dir doch die Steuerberechnung von Mein ELSTER die Nachzahlung unter verbleibende Beträge anzeigen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei der Berechnung stand ca1400€ aber wollte halt wissen ob ich etwas falsch gemacht habe bei der ausfüllung. Weil egal wenn ich mal so frage wundert sich dass ich soviel nachzahlen muss.

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        #4
        Hallo Grani1973,
        du hast vermutlich nichts falsch gemacht - aber bei eurer Steuerklassenwahl kann das passieren:
        In Kl. 3 gibt es einen relativ geringen Steuerabzug,
        in Kl. 5 gibt es einen relativ hohen Steuerabzug.

        Wenn das nun in einer gemeinsamen Steuererklärung zusammen kommt, gibt es einen gemeinsamen Steuersatz (auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens). Und die zuviel bezahlte Steuer aus dem kleinen Einkommen mit dem hohen Steuerabzug wird verrechnet mit der zu wenig bezahlten Steuer aus dem hohen Einkommen mit dem niedrigen Steuerabzug.

        Wenn ihr nicht nachzahlen wollt, könntet ihr auf die Steuerklassen 4+4 wechseln. Beim hohen Einkommen wären dann die Abzüge höher, beim niedrigen Einkommen wären die Abzüge kleiner - insgesamt hättet ihr (wenn sich sonst nichts ändert) im Monat aber weniger Geld zur Verfügung als in 2023. Das, was ihr jetzt nachzahlt, hättet ihr dann in den einzelnen Monaten mehr an Lohnsteuerabzügen.
        (Da sich aber die Lohnsteuerberechnung verändert und die Krankenkassenbeiträge sich verändern, ist das nur eine Aussage aus der Theorie.)

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          #5
          Hallo Grani1973!

          Ergänzend zu Prabha:

          - Die Steuerklassenkombination 3/5 führt dann zur "richtigen Jahressteuer", wenn das Bruttolohnverhältnis 60:40 beträgt.

          - Neben der Steuerklassenkombination 4/4 gibt es noch das "Faktorverfahren".

          Grundsätzlicher Hinweis:

          Bei allen rein steuerlichen Überlegungen sollte immer mitberücksichtigt/mitüberlegt werden, dass alle Lohnersatzleistungen wie ALG, KuG u.a. vom Nettolohn abhängig sind!

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            #6
            Vielen dank für die Infos. Was mich nur wundert dass meine Arbeitskollegen die etwa das gleiche verdienen und die Ehefrauen etwas mehr verdienen als meine Frau , zahlen nicht mal die Hälfte. Deswegen habe ich auch gedacht dass ich doch etwas falsch gemacht habe. Aber wie es aussieht werde ich bluten müssen und zahlen . Vielen Dank nochmals.

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              #7
              Hallo Grani1973!

              Bei der Berechnung stand ca1400€ aber wollte halt wissen ob ich etwas falsch gemacht habe
              Sie haben sicherlich etwas falsch gemacht, sollte das Ergebnis lt. Einkommensteuerbescheid vom Ergebnis lt. Elster-ESt-Berechnung abweichen !

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                #8
                Hallo Grani1973!

                Bei 33km x 230 Arbeitstage x 0,30€/Entfernungskilometer = 2.277€ Entfernungspauschale haben Sie Werbungskosten, die deutlich über dem Pauschbetrag liegen - auch das lässt die Vermutung aufkommen, dass da irgend etwas nicht stimmt !

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                  #9
                  ... und die Ehefrauen etwas mehr verdienen als meine Frau , zahlen nicht mal die Hälfte
                  Dann ist doch auch der Lohnabstand geringer ! Wie von Uwe64 bereits angemerkt:

                  Die Steuerklassenkombination 3/5 führt dann zur "richtigen Jahressteuer", wenn das Bruttolohnverhältnis 60:40 beträgt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                    Hallo Grani1973!

                    Bei 33km x 230 Arbeitstage x 0,30€/Entfernungskilometer = 2.277€ Entfernungspauschale haben Sie Werbungskosten, die deutlich über dem Pauschbetrag liegen - auch das lässt die Vermutung aufkommen, dass da irgend etwas nicht stimmt !
                    Meinen Sie dass ich zu viel nachzahlen muss ?

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                      #11
                      Meinen Sie dass ich zu viel nachzahlen muss ?
                      Meinen heißt nicht wissen ! Ist denn das Finanzamt von deiner Erklärung abgewichen ? Das sieht man doch im Bescheiddatenvergleich.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo Grani1973!

                        Meine Vermutung: Ja, weil:

                        Entfernungspauschale 2.277€ übersteigt die Arbeitnehmerpauschale von 1.230€ um 1.047€, zusätzliche Steuerersparnis daraus rd. 30% = rd. 300€

                        Dann sollte "eigentlich" eine NZ von rd. 1.200€ rauskommen ...

                        Deshalb: Vergleichen Sie den ESt-Bescheid mit Ihrer ESt-Berechnung:

                        - Manuell "old school" mit Augen und Kopf Zeile für Zeile
                        oder
                        - Sie haben im Posteingang "Bescheiddaten" erhalten, da gibt es einen "Vergleich Bescheiddaten", in dem erkennen Sie sofort, an welchen Positionen das Finanzamt von Ihrer Erklärung abgewichen ist!

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                          #13
                          Zitat von Grani1973 Beitrag anzeigen
                          Vielen dank für die Infos. Was mich nur wundert dass meine Arbeitskollegen die etwa das gleiche verdienen und die Ehefrauen etwas mehr verdienen als meine Frau , zahlen nicht mal die Hälfte. ....
                          Wenn die Ehefrauen mehr verdienen, hatten sie auch schon höhere Steuerabzüge (in Kl. 5) -> es kommt zu kleineren Nachzahlungen.

                          Die Nachzahlung zu vergleichen ist Unsinn. Wenn verglichen werden soll, muss das zu versteuernde Einkommen und die berechnete Einkommensteuer verglichen werden!

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                            #14
                            Einen guten und insbesondere schnellen Überblick liefert übrigens der Faktorrechner des BMF, der neben der Berechnung des Faktors für Steuerklasse 4 nebenbei noch die Werte für die Kombination 3/5 ausgibt.

                            Und da bekomme ich für 2023:

                            ESt bei Zusammenveranlagung 9074€

                            Bei 3/5 Lohnsteuer 5890+1588=7478 (Nachzahlung 1596)

                            Bei 4/4 ohne Faktor: 10443+63=10506 (Erstattung 1432)

                            Bei 4 mit Faktor 0,863: 9012+54=9066 (Nachzahlung 8)

                            Der Nachzahlung von 1500€ ist also sehr realistisch und war erwartbar, trotz Werbungskosten.

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                              #15
                              Hallo multi!

                              Der Nachzahlung von 1500€ ... war erwartbar, trotz Werbungskosten.
                              Das verstehe ich jetzt nicht: Beim Lohnsteuerabzug wird, sofern kein Freibetrag eingetragen wurde, nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt.

                              Wenn dann am Jahresende die tatsächlichen Werbungskosten um rd. 1.000€ höher liegen, muss doch bei den genannten Einkünften eine um rd. 30% = 300€ niedrigere Steuernachzahlung rauskommen !?


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