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Schweizer Pension - welches Formular muss ich verwenden

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    Schweizer Pension - welches Formular muss ich verwenden

    Hallo zusammen,

    welches Formular muss ich für die Pension verwenden, die ich aus der Schweiz beziehe?

    Zuerst dachte ich "R-AUS" wäre das richtige Formular, aber da habe ich keine Möglichkeit gefunden den obligatorischen (BVG) Anteil getrennt vom überobligatorischen Anteil einzutragen? Zudem muss hier Euro anstelle von CHF eingegeben werden, anders als beim Formular "N-GRE", denn hier werden die Beträge in CHF eingegeben.

    Für den entsprechenden Hinweis, welches Formular ich verwenden und in welchen Zeilen ich den obligatorischen und den überobligatorischen Anteil eintragen muss, bin ich sehr dankbar.

    Vielen Dank und beste Grüße
    Roge
    Zuletzt geändert von Roge; 23.12.2024, 18:40.

    #2
    Hier der Link zu einem Fachbeitrag:
    https://www.bordercrossies.de/blog/b...te-deutschland

    Zur Frage nach dem Formular könntest du bei einem Finanzamt im Grenz-Bundesland BW nachfragen.

    Ansonsten wünsche ich dir ein gesegnetes Weihnachtsfest.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Soweit ich das verstehe, ist R-AUS schon das richtige Formular für die Schweizer BVG-Renten. Allerdings bin ich auch erst Neu-Rentner.

      Die anteilige BVG-Rente aus obligatorischen Beiträgen trage ich dort unter der Rubrik "Ausländische Leibrenten ..." ein, ebenso wie die Schweizer AHV-Rente.
      Die anteilige BVG-Rente aus überobligatorischen Beiträgen trage ich dagegen dort unter der Rubrik "Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen ..." ein, da die Beiträge dazu bereits in der Einzahlungsphase voll versteuert wurden.

      Deine Schweizer Renten müsstest du selbst in Euro umrechnen. Falls du in Baden-Württemberg wohnst, gibt es für das jeweilige Steuerjahr einen offiziellen mittleren Umrechnungskurs, der immer im Januar des Folgejahres von der OFD Karlsruhe festgelegt wird. Den findest du z.B. in der Formular-Version (PDF) der Anlage N-GRE, oder auch unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...e/Grenzgaenger

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        #4
        Robert, es muss wohl so sein und ich werde es auch so eintragen. Danke nochmals :-)

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