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Einkommensteuererklärung 2024 - Steuerberechnung noch nicht ganz aktuell !

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    #16
    Bis jetzt noch keine Veränderung.
    Der Februar ist ja nicht vorbei.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Die Berechnung der Steuern bei der Privaten Veräußerung - in meinem Fall Kryptowährungen Anlage SO - wurde scheinbar auch noch nicht aktualisiert. Bei mir werden gut 250 Euro abgezogen, obwohl ich deutlich unter 1000 Euro liege. Hier sind wohl noch die alten 600 Euro hinterlegt.
      Zuletzt geändert von XMarcelx; 14.02.2025, 20:19.

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        #18
        Gerade habe ich festgestellt, dass der Steuertarif für 2024 angepasst wurde. Bei mir kommen jetzt 70€ weniger raus.

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          #19
          Gerade habe ich festgestellt, dass der Steuertarif für 2024 angepasst wurde
          Kann ich bestätigen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Ab heute ist der korrekte Grundfreibetrag für 2024 auch in aktiv!


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              #21
              Hierzu eine Frage. Habe meine Erklärung letzte Woche schon abgeschickt und davor die Berechnung drüber laufen lassen. Nun würde mich doch interessieren wie die Berechnung nun mit den korrekten/ aktualisierten Beträgen aussieht. Kann ich die abgesendete Erklärung nochmal berechnen lassen? Bzw wie geht das am einfachsten?

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                #22
                Kann ich die abgesendete Erklärung nochmal berechnen lassen? Bzw wie geht das am einfachsten?
                Das geht recht einfach und zwar über: Mein ELSTER > Meine Formulare > auf die Registerkarte Übermittelte Formulare gehen.

                Auf der rechten Seite ist dort ein Button mit 3 Punkten. Wenn man den anklickt, wird einem u. a. die Steuerberechnung angeboten.

                Das erzeugte PDF kann man dann auf dem eigenen Rechner abspeichern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Also, ich habe heute meine ESt-Berechnung für 2024 geprüft und ich bin mir ziemlich sicher, dass dort immer noch die Einkommensgrenzen von 2023 hinterlegt sind.

                  Geht es anderen nicht so?

                  Ich habe meine Daten bei der Erstellung aus einem Formular von 2023 übernommen... vielleicht liegt es daran?

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                    #24
                    Kann ich nicht bestätigen. Habe jetzt einen Fall mit Grund- und einen mit Splittingtabelle gerechnet, stimmt jetzt beides mit BMF-Steuerrechner überein.
                    https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml

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                      #25
                      Die Einkommensgrenzen für 2024 sind doch:

                      11.784 €
                      17.005 €
                      66.760 €
                      277.825 €

                      Oder nicht!?

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                        #26
                        Bei der ersten dieser Zahlen handelt es sich um den Grundfreibetrag. Was ist mit den anderen Zahlen?

                        Kommentar


                          #27
                          Was ist mit den anderen Zahlen?
                          Die 17.005 dürften das Ende der Proportionalzone sein. Bei 66.760 erreicht man die 42% und bei 277.825 beginnt der Reichensteuersatz von 45%.

                          Geprüft habe ich das aber nur partiell.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Geprüft habe ich das aber nur partiell.
                            Aber ich jetzt. Ja, stimmt so!

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Die 17.005 dürften das Ende der Proportionalzone sein.
                              Einkommensteuertarif 2024:
                              • bis 11.784€ : Nullzone (0%)
                              • 11.785€ bis 17.005€ : Progressionszone 1 (14% bis 23,97%)
                              • 17.006€ bis 66.760€ : Progressionszone 2 (23,97% bis 42%)
                              • 66.761€ bis 277.825€ : Proportionalzone 1 (42%)
                              • ab 277.826€ : Proportionalzone 2 (45%)

                              https://de.wikipedia.org/wiki/Einkom...rif#Tarifzonen

                              P.S. Die exakten Zahlen für 2024 sind auf Wikipedia noch nicht aktualisiert worden.
                              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 08.03.2025, 13:42. Grund: Link berichtigt

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                                #30
                                Zitat von Robert_L Beitrag anzeigen

                                Einkommensteuertarif 2024:
                                • bis 11.784€ : Nullzone (0%)
                                • 11.785€ bis 17.005€ : Progressionszone 1 (14% bis 23,97%)
                                • 17.006€ bis 66.760€ : Progressionszone 2 (23,97% bis 42%)
                                • 66.761€ bis 277.825€ : Proportionalzone 1 (42%)
                                • ab 277.826€ : Proportionalzone 2 (45%)

                                https://de.wikipedia.org/wiki/Einkom...rif#Tarifzonen

                                P.S. Die exakten Zahlen für 2024 sind auf Wikipedia noch nicht aktualisiert worden.
                                Aber wenn das so stimmt, dann behaupte ich immer noch, dass die Steuerberechnung für 2024 noch nicht stimmt

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