Steuerberechnung 2023 nicht möglich obwohl Prüfung i.O.

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  • Chris32
    Neuer Benutzer
    • 01.01.2025
    • 5

    #1

    Steuerberechnung 2023 nicht möglich obwohl Prüfung i.O.

    Trotz erfolgreicher Plausibilitätsprüfung wird die Steuerberechnung abgebrochen. Ein Erläuterungstext zum Fehler 01616 gibt es nicht (s. Anlage). Kann jmd weiterhelfen?
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  • Chris32
    Neuer Benutzer
    • 01.01.2025
    • 5

    #2
    P.S. ich habe jetzt einfach aufs Knöpfchen gedrückt und die daten an die Steuerbehörde weitergeleitet. Den Hinweis-Fehler ohne Erläuterung finde ich aber schon krass.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45996

      #3
      Den Hinweis-Fehler ohne Erläuterung finde ich aber schon krass.
      Das kommt leider immer wieder vor. Manchmal haben wir die Fehlerursache trotzdem gefunden, aber hier muss ich passen.

      Es könnte mit den erklärten Unterhaltsleistungen zu tun haben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Chris32
        Neuer Benutzer
        • 01.01.2025
        • 5

        #4
        Hallo Charlie24,

        danke für die schnelle Rückinfo. In die Richtung Unterhaltsleistungen habe ich auch schon gedacht. Ich frage mal bei der Finanzbehörde nach, was hierbei falsch ist oder fehlt. Wenn ich dazu eine plausible Antwort erhalte, werde ich diese hier mal posten.

        VG,
        Chris32

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45996

          #5
          Ich frage mal bei der Finanzbehörde nach, was hierbei falsch ist oder fehlt. Wenn ich dazu eine plausible Antwort erhalte, werde ich diese hier mal posten.
          Da muss nicht unbedingt etwas falsch sein, die Steuerberechnung kann eventuell mit deiner speziellen Konstellation nur nichts anfangen.

          Ich war vor Jahren selbst auch mal von einem Abbruch.Hinweis betroffen, allerdings habe ich damals eine Klartextmeldung bekommen,

          in der angegeben war, warum der Fall nicht berechnet werden kann. Die Steuerberechnung ist eben nur ein unverbindlicher Service.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #6
            Zitat von Chris32 Beitrag anzeigen
            In die Richtung Unterhaltsleistungen habe ich auch schon gedacht
            Das kann man übrigens leicht ausprobieren, indem man die entsprechende Anlage testweise mal entfernt und eine Steuerberechnung durchführt.

            Kommentar

            • Chris32
              Neuer Benutzer
              • 01.01.2025
              • 5

              #7
              Danke. Im Prinzip eine gute Idee, dann weiss ich aber immer noch nicht, wie ich die Unterhaltsleistungen "richtig" eingeben muss.

              Kommentar

              • udoschernikau
                Neuer Benutzer
                • 10.02.2025
                • 2

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das kommt leider immer wieder vor. Manchmal haben wir die Fehlerursache trotzdem gefunden, aber hier muss ich passen.

                Es könnte mit den erklärten Unterhaltsleistungen zu tun haben.
                Hallo,
                das kann nicht der Fehler sein, ich habe keine Unterhaltsleistungen und bekomme auch den Abbruch-Hinweis.
                Ich möchte trotzdem eine Steuerberechnung vorab haben.

                Kommentar

                • multi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2018
                  • 4280

                  #9
                  Zitat von udoschernikau Beitrag anzeigen
                  das kann nicht der Fehler sein, ich habe keine Unterhaltsleistungen und bekomme auch den Abbruch-Hinweis.
                  Aha. Dann passt das ja sehr gut in diesen Thread...

                  Kommentar

                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15394

                    #10
                    Nach wie vor gilt natürlich: Man kann nach und nach eine Anlage entfernen und prüfen, ob der Fehler weiterhin besteht. So kann man das schonmal eingrenzen.

                    Kommentar

                    • Kloebi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.02.2011
                      • 4670

                      #11
                      Vielleicht ist auch das nach den Wartungsarbeiten heute und morgen erledigt.

                      Kommentar

                      • Hans53
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.10.2022
                        • 703

                        #12
                        Hallo Chris32 ,

                        [QUOTE=Chris32;n454172]aufs Knöpfchen gedrückt und die daten an die Steuerbehörde weitergeleitet.QUOTE]

                        Das beste was du machen kannst - Am Ende des Bescheids ist dann, wie immer, alles gut beschrieben.
                        Musst halt noch etwas Geduld aufbringen - ich krieg den immer in 10 Tagen nach Einreichung.

                        Gruß - Hans

                        Kommentar

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