Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind seit 01.05.2023 offiziell getrennt lebend. Wir sind noch nicht geschieden.
Letztes Jahr haben wir die Steuererklärung zusammen abgegeben.
Nun bereite ich mich auf die Steuererklärung 2024 vor.
Ich habe ihr ca. 5000€ Trennungsunterhalt im Jahr 2024 gezahlt. Dieses würde ich gerne über die Anlage außergewöhnliche Belastung erfolgen.
Muss ich noch eine andere Anlage ausfüllen (wie Anlage Unterhalt) oder reicht nur die Anlage außergewöhnliche Belastung.
Wäre sehr dankbar um eine Antwort.
Danke und Grüße
meine Frau und ich sind seit 01.05.2023 offiziell getrennt lebend. Wir sind noch nicht geschieden.
Letztes Jahr haben wir die Steuererklärung zusammen abgegeben.
Nun bereite ich mich auf die Steuererklärung 2024 vor.
Ich habe ihr ca. 5000€ Trennungsunterhalt im Jahr 2024 gezahlt. Dieses würde ich gerne über die Anlage außergewöhnliche Belastung erfolgen.
Muss ich noch eine andere Anlage ausfüllen (wie Anlage Unterhalt) oder reicht nur die Anlage außergewöhnliche Belastung.
Wäre sehr dankbar um eine Antwort.
Danke und Grüße
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