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Fragen zu Sacheinnahmen / Sachbezügen

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    Fragen zu Sacheinnahmen / Sachbezügen

    Hallo,

    die Situation:
    Ich bin selbstständig und nebenher als Produkt-Tester bei Amazon aktiv. Für das Testen und Verfassen von Bewertungen gibt es keine finanzielle Vergütung, aber die getesteten Produkte werden einem überlassen - ich darf sie nicht verkaufen oder verschenken, daher ist es eigentlich mehr ein unbegrenztes Nutzungsrecht, statt Eigentum. Nach meiner bisherigen Recherche ist der Wert dieser Artikel unter Sacheinnahmen anzugeben.

    Meine Fragen:
    - Wo genau im Formular werden Sacheinnahmen angegeben?
    - Gibt es einen Freibetrag für Sacheinnahmen und falls ja, wird dieser automatisch abgezogen oder muss ich den irgendwo eintragen?
    - Ist der komplette Wert der Artikel anzugeben oder nur ein Teil, weil es sich nur um ein Nutzungsrecht für ein (nach dem Test) gebrauchtes Produkt handelt?

    Danke im Voraus für Tipps und Infos!

    Herzliche Grüße
    Robs

    PS: Frohes Neues Jahr!

    #2
    Ich stehe vor der gleichen Frage. Ich habe 2024 über 250 verschiedene Artikel zu Begutachtungszwecken erhalten, die Amazon in der Summe zu einem VK von knapp 5.000 € anbietet. Ein Teil davon war - auch nach meiner Bewertung - Schrott. Aufgrund der Vorgaben von Amazon darf ich die Sachen nicht verkaufen und ich habe keinerlei Gewährleistungsansprüche. Amazon könnte die Waren sogar zurückfordern - was regelmäßig aber nicht passiert. Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist es in Ordnung, für die von mir erbrachte Arbeit einen Sachbezug zu versteuern - aber die Bewertung darf nicht mit dem regulären VK erfolgen. Ich werde 50% der genannten Summe als Einnahmen aus Gewerbebetrieb erklären und den Abzug entsprechend erläutern. Was das Finanzamt damit macht ist völlig offen. Das ist auch für die Finanzverwaltung Neuland. Eine Diskussion dazu gibt es hier.

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      #3
      Hallo,

      Wo genau im Formular werden Sacheinnahmen angegeben?
      Anlage KAP, mitunter kann es auch die Anlage G sein (=gewerblich, das hat aber weitere Folgen).

      Gibt es einen Freibetrag für Sacheinnahmen und falls ja, wird dieser automatisch abgezogen oder muss ich den irgendwo eintragen?
      Es gibt steuerrechtlich keinen Unterschied zwischen Geld und Sachen. Der einzige in Frage kommende Freibetrag dürfte der Härteausgleich sein (410 Euro).

      Ist der komplette Wert der Artikel anzugeben oder nur ein Teil, weil es sich nur um ein Nutzungsrecht für ein (nach dem Test) gebrauchtes Produkt handelt?
      Zu dem Thema hab' ich schon allerhand geschrieben, insbesondere zur Bewertung: Link (sind aber 4 Seiten).

      -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Ich werde 50% der genannten Summe als Einnahmen aus Gewerbebetrieb erklären und den Abzug entsprechend erläutern.
      Hast du denn ein Gewerbe angemeldet?

      Außerdem denke ich, 50% dürften deutlich zu viel sein. Vielleicht bei den Produkten die man wirklich weiter verwendet, ok, aber bei den ganzen (persönlich) unbrauchbaren Dingen geht es eher in Richtung 0%. Man muss es halt glaubwürdig darstellen.

      Es ist übrigens überhaupt nichts neues, an der Rechtslage hat sich seit vielen Jahren nichts geändert.
      Nur wird es seit einiger Zeit gemeldet - vorher wurden imho die Steuern einfach reglmäßig hinterzogen.

      Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 02.01.2025, 23:11.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

        Anlage KAP, mitunter kann es auch die Anlage G sein (=gewerblich, das hat aber weitere Folgen).
        Ich habe natürlich KEIN Gewerbe angemeldet. Wo würdest Du das denn in der Anlage KAP eintragen? Oder meinst Du die Anlage SO ?

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          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Anlage G (=gewerblich, das hat aber weitere Folgen)
          Hallo reckoner,

          Danke für die Infos! Ich habe ein Gewerbe angemeldet... was sind denn die "weiteren Folgen"?

          LG
          Robs

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            #6
            Hallo,

            Oder meinst Du die Anlage SO ?
            Ja, meinte ich (keine Ahnung wie mir das passiert ist, aber seine eigenen Fehler übersieht man manchmal auch beim Korrekturlesen).

            Und dort unter "Leistungen".

            Ich habe ein Gewerbe angemeldet... was sind denn die "weiteren Folgen"?
            Etwa EÜR und Umsatzsteuererklärung.
            Meine Anmerkung ging auch eher in die Richtung, dass nicht einfach aus heiterm Himmel ohne Gewerbeanmeldung die Anlage G genommen wird, da wird es schnell Nachfragen geben.
            Telepeter ist ja offenbar ein Beispiel für einen solchen Fall.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Meine Anmerkung ging auch eher in die Richtung, dass nicht einfach aus heiterm Himmel ohne Gewerbeanmeldung die Anlage G genommen wird, da wird es schnell Nachfragen geben.
              Danke für den Tipp. Mir ist ja am Ende egal ob der Sachbezug als gewerbliche oder als sonstige Einkünfte behandelt wird. Die Grenze der Kleinunternehmerregelung wäre eingehalten und einen Verlust will ich nicht geltend machen. Ob das dann ohne Nachfragen durchgeht werden wir sehen.

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