Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elster Steuervorausberechnung; woher kommt der "Progressionsvorbehalt nach §32b EStG"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elster Steuervorausberechnung; woher kommt der "Progressionsvorbehalt nach §32b EStG"

    Hallo, vielleicht kann uns hier im jemand bei einer (vermutlich trivialen) Verständnisfrage zur Elster Steuervorausberechnung helfen.

    Es handelt sich um eine ESt 2023 für ein Einkommen aus Angestelltengehalt + (Behinderten-)Rente.
    Sonst keine weiteren Einkünfte und keine steuermindernden Ausgaben.

    Um Tippfehler zu vermeiden haben wir in Elster alle Daten mit "Bescheinigungen verwenden" reingezogen.
    Die Elster Steuervorausberechnung vor Abschicken der ESt fiel dann höher aus als erwartet.
    Der nun per Post eingetroffene offizieller Steuerbescheid ensprach dann glücklicherweise wieder unseren Erwartungen:

    Elster Steuervorausberechung:
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach §32b EStG
    nach dem Grundtarif: 22.333€ (Durchschnitts​steuersatz Ø13,54%)


    Offizieller Steuerbescheid:
    zu versteuern
    nach dem Grundtarif: 22.333€ (resultierender Durchschnitts​steuersatz Ø11,47%)


    Wenn ich das richtig zurückrechne ergeben sich die 13,54% aus einem zVE (incl. Progressionsvorbehalt) von ~25.750€, d.h. der Differenzbetrag von 25.750€ - 22.333€ = 3417€ wäre dann der Progressionsvorbehalt.
    Aber wo verflixt nochmal kommen diese 3417€ her? Bzw. was soll überhaupt der Verweis auf einen "Progressionsvorbehalt nach §32b EStG", der im ofiziellen Steuerbescheid ganz fehlt?

    Was haben wir im Elster vergessen eingetragen (nachdem wir die Bescheinungen reingezogen haben)?

    Vielen Dank für jeden verständnisfördernden Tipp!

    #2
    Hast Du evtl. im Vorjahr Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.) bekommen, das unbemerkt in das Formular des aktuellen Jahres übernommen wurde?

    Kommentar


      #3
      Hallo Telepeter, vielen Dank, das Krankengeld scheint mir eine vielversprechende Fährte zu sein! Werde ich baldmöglichst nachprüfen (und Rückmeldung geben).

      Kommentar


        #4
        Werde ich baldmöglichst nachprüfen
        Ruf unter Übermittelte Formulare auf der linken Seite das Übermittlungsprotokoll auf, dort siehst du das.

        Bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr werden leider immer alle Daten übernommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ein Blick ins Übertragungsprotokoll bestätigt den Verdacht: das bei der Datenübernahme übernommene Krankengeld war's!
          Danke Charlie24, Telepeter für die schnelle Hilfe!

          PS: Der Sinn warum Krankengeld bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr mitübernommen wird, erschließt sich mir nicht...

          Kommentar


            #6
            Das ist einfach erklärt. Elster kennt zwei Formen der Datenübernahme.

            Die erste ist die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr, in dem Fall werden ganz stumpf alle Daten aus deiner Erklärung z.B. 2022 in das Formular 2023 übernommen (Ausnahme Anlage V wegen massiver Änderungen von 22 zu 23).
            Die zweite From ist der Abruf von Bescheinigungen. Dort werden die Daten von Arbeitgebern oder Rentenstelle die für 2023 an das Finanzamt übermittelt wurden in dein Formualr übernommen.

            Jetzt zu deinem Fall: Du hattest in 2022 Krankengeld. Duchr die Übernahme Form 1 wurde es nach 2023 übertragen.
            Da es für 2023 kein Krankengeld gab wurde es durch die Übernahme Form 2 auch nicht überschrieben und da du es nicht händig gelöscht hast wurde es mit in die Steuerberechnung übernommen.

            Der Bearbeiter im Finanzamt hat es dann richtiger Weise entfernt.

            Kommentar


              #7
              Wenn man für den Veranlagungszeitraum X die Daten aus dem VZ X-1 übernimmt, mag man sich ärgern, dass das Krankengeld übernommen wurde, obwohl man im VZ X doch gar nicht krank war.

              Dann ärgert sich der Nächste, dass die Werbungskosten "Fachbuch X 99 Euro" übernommen wurde, man kauft das gleiche Buch ja nicht ein Jahr später nochmal.

              Dann ärgert man sich, dass die Handwerkerkosten für den Einbau der neuen Heizung übernommen wurden, ist doch logisch, dass man nicht direkt wieder eine neue Heizung kauft.

              Dass die Beerdigungskosten für den Vater als agB übernommen werden, ist offensichtlich falsch, der stirbt ja nicht zweimal.

              Und die Spende an die Heilsarmee übernehmen, geht gar nicht, woher wollen die das denn wissen, dass ich denen nochmal gespendet habe.

              Irgendwann kann man die Übernahme aus dem Vorjahr dann ganz lassen.

              Ich halte es für durchaus diskutabel, ob ein Eintrag zu Krankengeld, der im VZ X-1 aus dem Abruf von Bescheinigungen entstand, nicht besser beim Abruf der Daten für VZ X gelöscht werden sollte, wenn dort kein Krankengeld auftaucht.

              Letztlich werden die zu übermittelnden Daten vor Übertragung nochmals angezeigt, und wenn zuvor schon bei der Berechnung
              • festgestellt wird, dass sie zu hoch scheint,
              • man sieht, dass mit Progressionsvorbehalt gerechnet wird,
              • solche Beträge aber im VZ X gar nicht vorlagen,
              ist es dann schon recht fahrlässig, sich diese Daten nicht einmal etwas genauer anzusehen.

              Kommentar


                #8
                Abschließend nochmal vielen Dank für alle Erklärungen!
                Und, auch wenn er es nicht liest, ein Lob an den Bearbeiter (oder Bearbeiterin) beim Finanzamt, der unseren Fehler wieder ausgebügelt hat :-) .

                Kommentar


                  #9
                  Hallo MaM,

                  [QUOTE]Datenübernahme aus dem Vorjahr[QUOTE]

                  die Daten aus dem Vorjahr zu übernehmen, bringt den ungeheueren Vorteil, dass man genau weis, wo man in dem riesigen, umfangreichen Formular was eintragen muss.
                  Die sind dann violett gekennzeichnet und weisen so darauf hin, dass noch was gemacht werden muss!
                  Das ist solange gut, bis sich Veränderungen ergeben, wenn was dazu kommt oder wegfällt, dann sollte man besondere Vorsicht walten lassen.
                  In den Beschreibungen heist es darum ja auch, dass man das Formular vor dem Absenden nochmal gewissenhaft durchsehen soll.

                  Gruß - Hans
                  Zuletzt geändert von Hans53; 03.01.2025, 15:16.

                  Kommentar


                    #10
                    multi # 7:
                    Ich halte es für durchaus diskutabel, ob ein Eintrag zu Krankengeld, der im VZ X-1 aus dem Abruf von Bescheinigungen entstand, nicht besser beim Abruf der Daten für VZ X gelöscht werden sollte, wenn dort kein Krankengeld auftaucht.
                    Dieser Ansicht stimme ich zu. Daher die Frage an MaM: Wurde das Krankengeld des Vorjahres, also für 2022, händisch eingetragen oder aus einer Bescheinigung übernommen? Das geht aus deinem Beitrag # 5 nicht hervor, ist aber für die Arbeitsweise des Programms in diesem konkreten Fall nicht ganz unwichtig.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo timote ,
                      ich habe extra noch ein wenig gewartet, ob sich MaM nochmal meldet, aber es steht ja praktisch schon in '#5.

                      Zitat von MaM Beitrag anzeigen
                      das bei der Datenübernahme übernommene Krankengeld war's!
                      Ich glaube nicht, dass er es selbst reingeschrieben hat und eine Bescheinigung kann es nicht geben, da er ja nicht arbeitslos war.
                      Also kann es logischerweise nur durch die Datenübernahme aus dem Vorjahr stammen, die halt nunmal alle Daten aus dem Vorjahr einfügt.

                      Das ist ja dann, wie ich schon in '#9 schrieb, nur eine wertvolle Hilfestellung, welche auch durch die violette Kennzeichnung hervorgehoben, nochmal besonderer Sorgfalt bedarf.

                      Gruß - Hans

                      Kommentar


                        #12
                        timote zu deiner Frage
                        Wurde das Krankengeld des Vorjahres, also für 2022, händisch eingetragen oder aus einer Bescheinigung übernommen? Das geht aus deinem Beitrag # 5 nicht hervor, ist aber für die Arbeitsweise des Programms in diesem konkreten Fall nicht ganz unwichtig.
                        Bei der ESt für 2022, dem Jahr in dem das Krankengeld gezahlt wurde, hatten wir den Betrag händisch eingetragen. Damals wussten wir noch gar nichts von dem nützlichen Elster Feature "Bescheinigungen verwenden".
                        Bei der ESt für 2023, der "Problem ESt", klickten wir "Datenübernahme aus dem Vorjahr" und "Bescheinigungen verwenden".
                        Und bei der "Datenübernahme aus dem Vorjahr" ist halt das Krankengeld aus 2022 mit rüber gerutscht.

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo MaM,

                          Danke für dein Engagement und deine Rückmeldungen, davon lebt ja dieses Forum - mach weiter so!
                          Leider hört man von den Fragestellern leider überhaupt nichts mehr.

                          Gruß - Hans

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von MaM Beitrag anzeigen
                            Bei der ESt für 2022, dem Jahr in dem das Krankengeld gezahlt wurde, hatten wir den Betrag händisch eingetragen. Damals wussten wir noch gar nichts von dem nützlichen Elster Feature "Bescheinigungen verwenden".
                            In dem Fall kann man der Datenübernahme aus dem Vorjahr in Verbindung mit dem Aktualisieren aus dem Bescheinigungsabruf mE keinen Vorwurf machen.

                            Kommentar


                              #15
                              Der Bescheinigungsabruf soll ja grundlegend überarbeitet werden, wobei sich das offenbar länger hinzieht als geplant, denn bisher kann ich

                              keine Änderungen feststellen. Vielleicht wird dann der Bescheinigungsabruf der Datenübernahme aus dem Vorjahr vorgeschaltet, was bei

                              ElsterFormular recht gut funktioniert hat. https://forum.elster.de/anwenderforu...457#post438457
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X