Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage SE und Anlage FE1

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage SE und Anlage FE1

    Moin Moin, bin neu hier und habe ein Problem mit der Behandlung von Ausgaben (Fahrtkosten) eines Gesellschafters in der GbR. Wie es richtig eingetragen und verteilt wird??

    Mal als Beispiel, Eine GbR mit 2 Gesellschafter (50:50) hat aus der EÜR einen Verlust von 1000,00 €. Der Gesellschafter A hat aber eigene Ausgaben in der Anlage SE mit Fahrtkosten von 500,00 €. Wenn ich jetzt alles in Zeile 17 nach Schlüssel zu verteilen angeben würde, könnten die 500,00 € Verlust ja nicht bei A in der Einkommenssteuer zu tragen kommen.

    Meine Fragen jetzt:

    1. Kann ich in Zeile 17 Anlage FE1 nach Schlüssel zu verteilen Minus 1000,00 € eintragen?
    2. Und in Zeile 79 Anlage FE1 Saldo Sonderbetriebsausgaben bei Gesellschafter A Minus 500,00 € eintragen?

    Funktioniert es dann so das Gesellschafter A dann ein Minus von 1000,00 € angerechnet bekommt? Und der andere dann die 500,00 € aus der Schlüsselverteilung?

    Ich habe Angst wenn ich da was falsch eintrage das es nicht auf dem passenden Gesellschafter wirkt.

    Vielleicht kann mir hier einer helfen.

    Gruß und Danke

    #2
    Es geht also um die Feststellungserklärung, vielleicht diejenige für 2023.

    Meiner Meinung nach passen die Eintragungen so. Die -500 gehen dann zusammen mit evtl. Sonderbetriebsausgaben des anderen Gesellschafters noch in Zeile 21 ein.

    Kommentar


      #3
      Die Zeile 21 dachte ich würde nur den Saldo der Gesellschaft betreffen, weil es ja einmal die Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft und einmal die Besteuerungsgrundlage des Beteiligten ist.

      Aber die ganzen Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft sind ja schon, durch die EÜR in Zeile 17 drin.

      Kommentar


        #4
        Man ich verstehe das noch nicht ganz. Hab jetzt gelesen das die Einnahmen und Ausgaben aus dem Sonderbereich also ja jetzt die minus 500,00 € von Gesellschafter A den Gesamtgewinn der Gesellschaft nicht beeinflussen dürfen und das dieser Betrag also die minus 500 dem Gesamtgewinn hinzuzurechnen bzw. abzurechnen sind.

        Das würde doch dann bedeuten ich müßte in Zeile 17 dann minus 1500,00 € eintragen, obwohl ja aus der EÜR ein Verlust von 1000,00 € aus der Gesellschaft angefallen ist.
        Dann noch minus 500,00 € in Zeile 21 Anlage FE1 und die minus 500,00 € in seiner Anlage SE in Zeile 91 aus den Fahrtkosten.

        Ist das soweit richtig?

        Kommentar


          #5
          Wie hast du das denn in der EÜR gemacht ? Hast du die Sonderbetriebsausgaben, die nur einen Gesellschafter betreffen, direkt in der EÜR angegeben

          oder, was m. E. richtig wäre, in der Anlage SE zur EÜR.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Was wir zusammen hatten alles in der EÜR, aber einer kommt von weiter her, deswegen die Fahrtkosten und hat auch mehrere Fahrten gemacht und diese soll er auch selbst in seiner Einkommenssteuer geltend machen können, deshalb geht es mir auch um die Verteilung.

            Kommentar


              #7
              Ja die minus 500,00 sind ja aus der Anlage SE

              Kommentar


                #8
                Ja die minus 500,00 sind ja aus der Anlage SE
                Die -500 sind in der Zeile 21 der Anlage FE1 und bei dem Beteiligten in der Zeile 79 einzutragen.

                Die -1.000 gehören nur in die Zeile 17, da die ja nach Schlüssel verteilt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Okay, Danke für die Hilfe.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X