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    Hochladen von Belegen

    Ich habe eine Frage zum Hochladen von Belegen und Rechnungen:
    In 2024 hatte ich viele Ausgaben für Ärzte und andere Krankheitskosten. Die Rechnungen dafür habe ich vorliegen.
    Diese möchte ich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, ich komme auch über den zumutbaren Eigenanteil.
    Macht es Sinn diese Belege jetzt schon hochzuladen oder ist es besser zu warten, bis FA die Belege sehen möchte?
    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    #2
    Macht es Sinn diese Belege jetzt schon hochzuladen oder ist es besser zu warten, bis FA die Belege sehen möchte?
    Die Meinungen gehen auseinander. Ich persönlich sammle meine Belege nach wie vor als PDF nur in einem Ordner auf meiner Festplatte

    und reiche sie bei Bedarf, also erst nach Anforderung über die Belegnachreichung ein. Im Moment können nur ein paar Finanzämter

    verknüpfte Belege einsehen, erst im Oktober 2025 soll das dann allen Finanzämtern möglich sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort. So werde ich dann auch verfahren!

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        #4
        Sehr nett zu lesen.
        Danke!

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