Hallo,
im letzten Jahr hatte ich bedingt durch die Kündigung eines Rentenversicherungsprodukts Verluste aus Kapitalerträgen. Dem stehen einige Zinsen gegenüber. Es verbleiben dennoch Verluste, die ich vortragen möchte. Ist das Häkchen zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags im Hauptvordruck nur zu setzen, wenn insgesamt ein Verlust verbleibt, oder auch wenn lediglich Verluste aus Kapitalerträgen vorgetragen werden. Wird der Verlust im Einkommensteuerbescheid festgestellt oder erfolgt das getrennt?
Vielen Dank!
im letzten Jahr hatte ich bedingt durch die Kündigung eines Rentenversicherungsprodukts Verluste aus Kapitalerträgen. Dem stehen einige Zinsen gegenüber. Es verbleiben dennoch Verluste, die ich vortragen möchte. Ist das Häkchen zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags im Hauptvordruck nur zu setzen, wenn insgesamt ein Verlust verbleibt, oder auch wenn lediglich Verluste aus Kapitalerträgen vorgetragen werden. Wird der Verlust im Einkommensteuerbescheid festgestellt oder erfolgt das getrennt?
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