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Hauptvordruck - Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

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    Hauptvordruck - Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

    Hallo,

    im letzten Jahr hatte ich bedingt durch die Kündigung eines Rentenversicherungsprodukts Verluste aus Kapitalerträgen. Dem stehen einige Zinsen gegenüber. Es verbleiben dennoch Verluste, die ich vortragen möchte. Ist das Häkchen zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags im Hauptvordruck nur zu setzen, wenn insgesamt ein Verlust verbleibt, oder auch wenn lediglich Verluste aus Kapitalerträgen vorgetragen werden. Wird der Verlust im Einkommensteuerbescheid festgestellt oder erfolgt das getrennt?

    Vielen Dank!

    #2
    Das Häkchen ist bei Verlusten aus Kapitalerträgen nicht zu setzen. Das Finanzamt stellt die Verluste gesondert fest.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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