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beschränkte Steuerpflicht - außerhäusliches Arbeitszimmer

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    beschränkte Steuerpflicht - außerhäusliches Arbeitszimmer

    Moin,
    muss für 2024 zum ersten mal die Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger erstellen.
    Habe mir das bei Elster mal durchgearbeitet und hätte 2 Fragen:

    Ich gebe ja die Daten der Lohnsteuerbescheinigung ein, aber es wird nicht nach den Beträgen von Krenkenversicherung/AL-Versicherung/Rentenversicherung gefragt?

    Und bei, Thema Arbeitszimmer finde ich nur das "normale", keine Möglichkeit, ein außerhäusliches Arbeitszimmer anzugeben?
    WO gibt man die Kinder ein, bzw. Kindergeldbezug usw.?

    Kann jemand meine Konfusion beenden?




    #2
    Die Versicherungen gehören nach wie vor in die Anlage Vorsorgeaufwand. Ein außerhäusliches Arbeitszimmer würde ich bei nichtselbständiger Tätigkeit in Zeile 65 der Anlage N eintragen und Angaben zum Kind in der Anlage Kind.


    EDIT: Wahrscheinlich ist das jetzt schon länger so. Aber mir ist noch gar nicht aufgefallen, dass die Uhrzeit im Forum wieder stimmt

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      #3
      Jofelida
      Für beschränkte Steuerpflicht und unbeschränkte Steuerpflicht gibt es unterschiedliche Formulare - da musst du aufpassen, dass du das richtige nimmst.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Ok, jetzt ist mir einiges klar. Ich hatte spontan gedacht dass es um beschränkte Steuerpflicht geht, dann den Text nochmal gelesen und das unbeschränkt gesehen. Aber in der Überschrift steht tatsächlich beschränkt, das hatte ich bei meiner Antwort nicht auf dem Schirm.

        Trotzdem - die Erklärung wurde laut Ausgangsfrage schon begonnen. Dann kann es sich nicht um die für beschränkte Steuerpflicht handeln, denn die liegt noch nicht vor.

        Da sollte also vom Fragesteller noch eine Klarstellung kommen.

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          #5
          Oh, sorry, das hatte ich falsch geschrieben..... war schon spät :-(
          Ich bin seit 01.01.2024 beschränkt steuerpflichtig, nachdem ich bis 2023 unbeschränkt (auf Antrag) steuerpflichtig war.
          Meine Frau hat nun 2024 ca. 54.000 EUR in unserem Wohnland verdient und somit fiel die unbeschränkte weg und ich hatte 2024 LSK1.

          Muss also zum ersten mal die Formulare für die beschränkte Steuerpflicht ausfüllen.......

          Kann es sein, dass ich das für 2024 noch gar nicht anlegen kann bei Elster, da als Auswahl nur 2023 gezeigt wird?


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            #6
            Kann es sein, dass ich das für 2024 noch gar nicht anlegen kann bei Elster, da als Auswahl nur 2023 gezeigt wird?
            Die ESt 1 C wird erst in der letzten Märzwoche freigeschaltet. https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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