Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerrückzahlung im nachhinein einsehbar?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerrückzahlung im nachhinein einsehbar?

    Hi, ich bin neu hier, Steve, Moin

    Ich habe meine Steuererklaerung gemacht und ganz am Ende kommt so kurz auf welche Steuerrückzahlung ich zu erwarten habe. Doch kann ich das in meinElster im Nachinein noch mal irgendwo einsehen, sichtbar machen?

    Gruss

    #2
    das siehst du, indem du die übermittelte Erklärung nochmal öffnest. Rechtlich verbindlich ist aber nur der Steuerbescheid den du auf Grund deiner Erklärung später noch bekommst.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Gut, wann kann man denn diese Steuerrueckzahlungen erwarten auf dem Konto? Es sind die Est's von 2022 & 2023. In 2024 gibt es nichts zu holen

      Kommentar


        #4
        Zitat von Steve-77 Beitrag anzeigen
        Gut, wann kann man denn diese Steuerrueckzahlungen erwarten auf dem Konto? Es sind die Est's von 2022 & 2023. In 2024 gibt es nichts zu holen
        Na so wie immer, wenige Tage nachdem der Bescheid da ist.

        Kommentar


          #5
          Alles klar

          Kommentar


            #6
            Bei mir (FA Charlottenburg) sind Bescheid und Geldeingang bisher immer tagesgleich erfolgt.

            Kommentar


              #7
              In welchem Monat kann ich denn ungefaehr mit rechnen, wenn ich die EST f. 22 und 23 im Dezember eingereicht habe?

              Kommentar


                #8
                siehe hier :-) Wie lange dauert Rückerstattung von Finanzamt? - ELSTER Anwender Forum
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                Lädt...
                X