Guten Tag zusammen,
nach dem Rückkauf in 2024 habe ich einen Steuerbescheid der R+V Luxemburg für eine fondsgebundene Rentenversicherung erhalten.
Für die Anlage KAP soll in Zeile 7 der Ertrag
(Kapitalertrag im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ES:G 4.5 nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des
§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 ESIG), in Zeile 43 die einbehaltene Kapitalertragssteuer und in Zeile 44 der Solidaritätszuschlag eingetragen werden.
Das ist mir unklar, da doch KAP Steuer in Zeile 37 und Soliaritätszuschlag in Zeile 38 eingetragen werden? Ein Anruf bei der Infohotline beim Finanzamt konnte mir das auch niemand erklären.
Soll ich die Beträge wie angegeben mit dem Originalbeleg so einreichen?
Vielen lieben Dank.
nach dem Rückkauf in 2024 habe ich einen Steuerbescheid der R+V Luxemburg für eine fondsgebundene Rentenversicherung erhalten.
Für die Anlage KAP soll in Zeile 7 der Ertrag
(Kapitalertrag im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ES:G 4.5 nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des
§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 ESIG), in Zeile 43 die einbehaltene Kapitalertragssteuer und in Zeile 44 der Solidaritätszuschlag eingetragen werden.
Das ist mir unklar, da doch KAP Steuer in Zeile 37 und Soliaritätszuschlag in Zeile 38 eingetragen werden? Ein Anruf bei der Infohotline beim Finanzamt konnte mir das auch niemand erklären.
Soll ich die Beträge wie angegeben mit dem Originalbeleg so einreichen?
Vielen lieben Dank.
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