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Steuerbescheinigung für Auszahlung einer fondsgebunden Rentenversicherung unklar

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    Steuerbescheinigung für Auszahlung einer fondsgebunden Rentenversicherung unklar

    Guten Tag zusammen,
    nach dem Rückkauf in 2024 habe ich einen Steuerbescheid der R+V Luxemburg für eine fondsgebundene Rentenversicherung erhalten.
    Für die Anlage KAP soll in Zeile 7 der Ertrag
    (Kapitalertrag im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ES:G 4.5 nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des
    § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 ESIG), in Zeile 43 die einbehaltene Kapitalertragssteuer und in Zeile 44 der Solidaritätszuschlag eingetragen werden.

    Das ist mir unklar, da doch KAP Steuer in Zeile 37 und Soliaritätszuschlag in Zeile 38 eingetragen werden? Ein Anruf bei der Infohotline beim Finanzamt konnte mir das auch niemand erklären.
    Soll ich die Beträge wie angegeben mit dem Originalbeleg so einreichen?

    Vielen lieben Dank.

    #2
    So richtig unlogisch kommt mir das jetzt nicht vor. Wer weiß auch um was für einen Fonds es sich handelt.

    Willst Du das wirklich jetzt schon abgeben? Die Steuerberechnung ist wahrscheinlich noch nicht richtig.

    Kommentar


      #3
      Wenn die Kapitalerträge in die Zeile 7 der Anlage KAP gehören, dann gehören die Steuern in die Zeilen 37 und 38.

      Falls die Kapitalerträge in die Zeilen 30 ? (und 36) gehören würden, wären für die Steuern die Zeilen 43 und 44 korrekt.

      Das ist meine persönliche Einschätzung.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 06.01.2025, 13:18.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        In der Eingabehilfe heißt es dort:

        Die von den Erträgen der Zeilen 7 bis 11 einbehaltene Kapitalertragsteuer geben Sie bitte in Zeile 37 an.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          So richtig unlogisch kommt mir das jetzt nicht vor. Wer weiß auch um was für einen Fonds es sich handelt.

          Willst Du das wirklich jetzt schon abgeben? Die Steuerberechnung ist wahrscheinlich noch nicht richtig.
          Ich sammle zur Zeit nur schon die Belege und dabei ist mir das aufgefallen - einreichen werde ich die Steuererklärung jetzt noch nicht.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn die Kapitalerträge in die Zeile 7 der Anlage KAP gehören, dann gehören die Steuern in die Zeilen 37 und 38.

            Falls die Kapitalerträge in die Zeilen 30 ? (und 36) gehören würden, wären für die Steuern die Zeilen 43 und 44 korrekt.


            Das ist meine persönliche Einschätzung.
            In der Steuerbescheinigung steht:

            Kapitalertrag im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ES:G 4.5 nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des
            § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 ESIG)................. ...................................Betrag € .....
            Bei Verwendung der Anlage KAP Eintragung in Zeile 7


            Summe Kapitalertragsteuerbetrag

            Zeile 43 Anlage KAP ...............................Betrag € ........

            Summe Solidaritätszuschlag

            Zeile 44 Anlage KAP ...............................Betrag €

            Soll ich das dann so übernehmen wie vorgegeben und mit Originalbeleg erklären?

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              In der Eingabehilfe heißt es dort:
              Genau das ist es was ich nicht verstehe. Sonstige Erträge werden lt. Steuerbescheinigung z.B. der Volksbank in Zeile 7 und die Steuer in Zeile 37 erfasst. Ich denke, das das ein Fehler der R+V ist und ich die einbehaltene Steuer dann in Zeile 37/38 erfasse

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