Zur Info an alle:
Die Neuregelung der Kleinunternehmerschaft ab 2025 ist im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (FsE) noch nicht umgesetzt.
Dies betrifft alle Neugründungen ab 2025 (für Gründungen in 2024 gilt im Erstjahr noch das alte Recht)
Die Neuregelung der Kleinunternehmerschaft ab 2025 ist im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (FsE) noch nicht umgesetzt.
Dies betrifft alle Neugründungen ab 2025 (für Gründungen in 2024 gilt im Erstjahr noch das alte Recht)
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