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"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", Neuregelung Kleinunternehmerschaft ab 2025

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    "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", Neuregelung Kleinunternehmerschaft ab 2025

    Zur Info an alle:

    Die Neuregelung der Kleinunternehmerschaft ab 2025 ist im "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" (FsE) noch nicht umgesetzt.
    Dies betrifft alle Neugründungen ab 2025 (für Gründungen in 2024 gilt im Erstjahr noch das alte Recht)
    Zuletzt geändert von JamesBondoo7; 06.01.2025, 15:15.
    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

    #2
    Hmm ... gelten die neuen Regelungen nicht ab 2025 auch für Kleinunternehmer, die schon vor 2025 begonnen haben?

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      #3
      Nein, das dürfte m.M.n. nicht der Fall sein. Sonst würde ja jemand, der vor der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 neu angefangen hat, anders behandelt werden, als jemand, der er danach begonnen hat. Bin mir ziemlich sicher, dass es erst für Neugründungen ab 2025 gilt. Was aber sehr wohl sein kann, ist, dass jemand der in 2024 neu gegründet hat ab 2025 (also seinem / ihrem Zweitjahr) von der Regelung betroffen ist. Nur dann halt nicht mehr als "Neugründung im Erstjahr". Ich hab das aber mal in meinem ersten Posting nochmal verdeutlicht. Danke für den Hinweis.
      Zuletzt geändert von JamesBondoo7; 06.01.2025, 15:17.
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        #4
        Ok, Du hast Dein Ausgangsposting jetzt leicht abgeändert. Ich hatte das nämlich tatsächlich so verstanden, als sollten jetzt zwei Regelungen parallel gelten, je nach Zeitpunkt der Unternehmensgründung.

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          #5
          Ja, das war deutbar. Danke für den Hinweis.

          Ich bin echt mal gespannt, wann der "Elster-Vordruck" abgeändert wird. Kann ja eigentlich nicht sein, dass man so einen Fragebogen online abgeben soll, der dann aber rechtlich überholt ist.
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            #6
            Zum besseren Verständnis für "Unwissende" wie mich anbei ein Link zu einem m.E. hilfreichen Beitrag der IHK München:

            https://www.ihk-muenchen.de/de/Servi...teuern%20(BZSt).
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Habemus Vordruck!

              Nach fast drei vollen Monaten ist mit dem gestrigen Update auf elster.de auch tatsächlich der neue Vordruck "Fragebogen zur stuerlicher Erfassung" online gesetzt worden (in allen Varianten). Darin enthalten: Die Umsetzung der neuen Kleinunternehmerregelung ab 2025.
              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                #8
                Das halte ich für einen Skandal. Erstens muss der Steuerpflichtige Fristen einhalten (4 Wochen, nicht 3 Monate), zweitens wird ihm durch u.a. überholte Betragsgrenzen ggf. die Kleinunternehmerregelung verwehrt.

                Ich hoffe, es gab wenigstens Hinweise, dass das Formular veraltet war.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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