Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Geld aus Online Umfragen wie angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Geld aus Online Umfragen wie angeben?

    Hallo liebe Community,

    Kurz zu mir: ich habe Ende 2023 meinen Uni-Abschluss (PhD) gemacht und war 2024 auf Reisen und dann auf Arbeitssuche (aber nicht beim Jobcenter gemeldet, habe also meine Krankenkassenbeiträge selbst gezahlt und keinerlei Unterstützung vom Amt erhalten).

    Da ich somit in 2024 relativ viel Zeit hatte und die Jobsuche leider deutlich länger dauert als gedacht, habe ich auf einem Online Umfrageportal (hauptsächlich Umfragen von Unis) doch einiges an Aufwantsentschädigungen mehr bekommen als ich erwartet hatte (könnten insgesamt so um die 2000 Euro sein).

    Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben und frage mich jetzt, ob ich den Betrag einfach so angeben kann und wenn ja wo genau? Googlen hat mir bisher keine genauen Ergebnisse geliefert.

    Noch als Zusatzinfo: Wenn alles klappt, fange ich wahrscheinlich in einigen Wochen einen "normalen" Job als Angestellter an, d.h. für dieses Jahr ist -wenn überhaupt- eher mit Einnahmen durch Umfragen im Bereich von 100-300 Euro zu rechnen.

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus oder war in einer ähnlichen Situation und kann helfen. Lieben Dank im Voraus!

    #2
    Das gehört in die Anlage SO unter "Leistungen". Solche Einnahmen sind bis 255,99 € im Jahr komplett steuerfrei, ab 256 € müssen sie allerdings mit dem Gesamtbetrag versteuert werden. Wenn allerdings 2024 sonst keine weiteren Einkünfte außer diesen 2.000 € erzielt wurden fällt ohnehin keine Steuer an und es besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung - schadet aber auch nichts sie abzugeben.

    Kommentar


      #3
      Vielen lieben Dank für die Antwort, das hilft mir schon sehr weiter!

      Zu den Einkünften aus den Umfragen kommen sonst nur noch Einkünfte aus Kapitalvermögen dazu (allerdings so niedrig, dass sie durch den Freistellungsauftrag schon vollständig abgedeckt sind und keine Steuern bezahlt wurden).
      Sonstiges zu versteuerndes Einkommen liegt nicht vor. Ich war aber bisher davon ausgegangen, dass ich wegen der Umfragen vermutlich eine Steuererklärung abgeben muss. Aber falls das nicht so ist, wäre es natürlich umso besser, wenn ich mir den Aufwand sparen kann.

      Die Einkünfte aus den Umfragen sollten übrigens automatisch an das Finanzamt übermittelt werden, ändert dieser Umstand dann etwas daran, dass ich nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet bin oder wäre es in diesem Fall besser, damit nicht der Verdacht aufkommt, dass ich mein Einkommen nicht dem Finanzamt melde? (Entschuldigung im Voraus, falls die Frage hier nicht hierhergehört)

      Kommentar


        #4
        Wie schon von mir vermutet besteht keine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung solange das Finanzamt nicht dazu auffordert. Es schadet aber auch nicht, sie aus eigener Initiative abzugeben, dann wird eben eine Antragsveranlagung durchgeführt und Du erhältst einen Einkommensteuerbescheid, der "0" ausweist. Ein großer Aufwand ist das ja nicht.

        Kommentar

        Lädt...
        X