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Eintragung Reverse Charge in EÜR

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    Eintragung Reverse Charge in EÜR

    Hallo in die Runde,

    könntet ihr mir bitte sagen, wo ich die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer bezüglich Reverse Charge aus erhaltenen Shopify Rechnungen in EÜR eintragen kann?
    Danke und Gruß, Nader

    #2
    Zeile 18 oder 58.

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      #3
      Hallo Fant,
      danke für deine Antwort.
      in der Zeile 18 bzw. Zeile 58 finde ich folgende Einträge:
      Zeile 18: Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. Absatz 1 Satz 2 EStG Einkommensteuergesetz ist zu beachten.)
      Zeile 58: An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Abs. Absatz 2 Satz 2 EStG Einkommensteuergesetz ist zu beachten.)

      Ich finde daher keine Einträge für Reverse Charge Verfahren!

      Habe ich etwas übersehen?
      Danke

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        #4
        Du hast eine Rechnung mit Reverse Charge bekommen. Du hast also keine Steuer an den Rechnungsaussteller bezahlt. Wo willst Du diesen nicht bezahlten Betrag eintragen?

        Du warst aber verpflichtet, die Steuer selbst an das Finanzamt abzuführen. Die von mir genannten Zeilennummer sollten also richtig sein.

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          #5
          Hallo Fant!
          Du hast Recht. Es geht nur um die Meldung und da ich zum Vorsteuerabzug berechtigt bin, habe ich in der USt-Erklärung den Steuerbetrag als Umsatzsteuer eingetragen und gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen.
          Meine Frage bzw. meine Überlegung bezieht sich auf den Anlage EÜR und ob ich diese Steuer auch dort einzutragen habe?
          Danke und Gruß

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            #6
            Du trägst ja in der EÜR Einnahmen und Ausgaben ein. Dazu gehören wie gesagt die Umsatzsteuerzahlungen an und die -erstattungen durch das Finanzamt.

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              #7
              okay! also nein, die Umsatzsteuer als der Leistung von RCV und den gleichen Betrag als Vorsteuer hat in EÜR nicht zu suchen, da sowieso Ergebnis neutral ist?
              Danke dir!

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                #8
                Wie gesagt, in die EÜR kommen Einnahmen und Ausgaben.

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                  #9
                  Danke für die Aufklärung!

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