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Error zu steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen - Summe der Umsätze (geschätzt)

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    Error zu steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen - Summe der Umsätze (geschätzt)

    Grüße zusammen,
    ich kriege ein error und verstehe nicht wie der ensteht.
    Ich habe die bei dem Punkt 129 8.000€ eingetragen und 130. 13.000€
    Damit wäre ich noch unter 22.000€ aber er lässt mich dann nicht die Kleinunternehmer-Regelung nehmen.
    Kann mir einer erklären wieso das so ist oder habe ich da ein Fehler gemacht?

    #2
    Wann ist denn der Betriebsbeginn?

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      #3
      Hi L. E. Fant,
      der 10.12.2024

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        #4
        Hallo,

        und da ist das Problem. Die 22.000 sind ein Jahresbetrag. Bei einer Eröffnung im Dezember darf der Umsatz nur 1/12 davon sein (1.833). Da bist du mit deinen 13.000 deutlich über der Kleinunternehmerregelung.

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          #5
          Hi,
          die 8.000 sind für 2024 und die 13.000 für 2025.
          Heißt das man darf pro Monat nur maximal 1.833 machen unabhängig was man den Rest des Jahres macht?

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            #6
            Die monatliche Zwölftelung gilt nur im Anfangsjahr, falls der Start nach dem 31.01. erfolgte.

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              #7
              Das heißt wenn ich den Start am 1.1. mache dann gibt es keine Zwölftelung und ich kann Beispielsweise 22.000 im Januar machen und den rest des Jahres nichts?

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                #8
                So ist es.

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                  #9
                  Danke für die Fixe hilfe!

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                    #10
                    Und wenn der Beginn dann in 2025 liegt, gibt es sowieso keine "Zwölftelung" mehr. Denn durch eine Änderung im Kleinunternehmerrecht (§ 19 UStG) muss genau diese anteilige Rechnung nicht mehr gemacht werden. heißt: Fange ich am 31.12.25 an und habe 24.999,- Euro Umsatzerwartung, kann ich für diesen kompletten Umsatz im Erstjahr (was ja genau genommen nur ein "Ersttag" ist) Kleinunternehmer sein. Ob das dann, ob des fehlenden Vorsteuerabzugs, der ja nun mal mit der Kleinunternehmerschaft einher geht, so sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt.

                    Wie ich in einem anderen postong schon erwähnt hatte: Vorsicht beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung! Der ist noch auf das alte 2024er Recht getrimmt. Liegt die Gründung in 2024: kein Problem. Liegt die gründung in 2025: Problem Denn der Fragebogen deckt 2025er-Neugründungen nicht ab. Traurig aber wahr. Bin mal gespannt wie lange es dauert, bis die Formulare angepasst werden.
                    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                      #11
                      Danke JamesBondoo7 für die ausführliche Antwort!

                      Wie ätzend natürlich hab ich jetzt den Antrag abgesendet mit der Neugründung Anfang des Jahres .

                      Was für Probleme könnten jetzt auf mich zukommen? Oder wird der jetzt einfach abgelehnt? Falls du das woanders schon erklärt hast verlinke gerne den Postong.

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                        #12
                        Wenn man Kleinunternehmer sein will und im Erstjahr 2025 unter 25.000,- Euro Umsatzerwartung hat, kann man auch im alten Fragebogen die Kleinunternehmerschaft ankreuzen. Zur Sicherheit empfehle ich, dies mittels "sonstiger Mitteilung an Finanzamt" anzugeben. Technisch nimmt der alte Vordruck das nur bis 22.000,- Euro. Das sollte aber ob der o.g. Werte nicht das Problem sein.
                        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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