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Angaben für Handwerkerleistungen bei mehreren Hauseigentümern

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    Angaben für Handwerkerleistungen bei mehreren Hauseigentümern

    Zunächst ein freundliches "Hallo" von einem Forums-Neuling!
    (verbunden mit der Bitte um Nachsicht, falls etwas "forum-technisch" nicht ganz richtig sein sollte)

    Und dann hätte ich eine Frage...

    Wie sind in Elster bei der Einkommensteuer-Erklärung Handwerkerleistungen einzutragen, die für ein Haus waren, das zwei Steuerpflichtigen gemeinsam gehört und die Rechnungen von beiden Miteigentümern zu gleichen Teilen bezahlt wurden?

    Beide Steuerpflichtigen sollen die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG jeweils zur Hälfte erhalten.

    Ich habe in der „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“ folgendes eingetragen (gleichlautend in beiden Steuererklärungen) --
    was allerdings nicht zu einem korrekten Ergebnis führt:


    Zeile 9: Beträge lt. Handwerker-Rechnungen zu 100%
    Zeile 10: Eintrag „1“ als Angabe, dass ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person bestand.
    Ohne Zeilen-Nr. (war in 2022 Nr. 11): Angaben zu dieser Person.
    Zeile 14 (Verteilungsverhältnis): Zunächst kein Eintrag, da ja dann hälftige Verteilung angenommen wird; dann Eintrag "50". In beiden Fällen ist das Ergebnis gleich: Es werden 20% des in Zeile 9 eingetragen Betrags als Steuerermäßigung ausgewiesen.

    Schon beim Erstellen der Einkommensteuer-Erklärung 2023 im Frühjahr 2024 hatte ich dies der Elster-Hotline geschrieben – doch eine Änderung der Situation konnte ich bisher nicht feststellen (auch nicht für die jetzt vorliegende Version für 2024). Und auch in beiden Einkommensteuer-Bescheiden 2023 wurde jeweils 20% Steuerermäßigung gutgeschrieben.
    Die Steuerermäßigung wurde also doppelt gewährt (was ich übrigens beim Finanzamt korrigieren lassen werde).

    Müsste ich andere Angaben machen als oben geschildert, um ein korrektes Ergebnis zu erzielen?
    Oder liegt hier ein Programmfehler zulasten des Fiskus vor?


    Vielen Dank für fachkundige Beurteilung.
    Und beste Grüße
    Zuletzt geändert von LaPie; 08.01.2025, 15:54.

    #2
    Mit welcher Software arbeitest Du denn? In Mein Elster ist in Zeile 9 kein direkter Eintrag möglich. Es wird da automatisch die Summe aus Zeile 6 gebildet.

    Du darfst dort natürlich nur die selbst getragenen Beträge eingeben.

    Die Steuerermäßigung beträgt 20 %, das ist also so richtig.

    Kommentar


      #3
      Hallo LaPie,
      wurden im Bescheid 2023 die 20% Ermäßigung bei beiden von 100% der Handwerker-Rechnung berechnet oder jeweils von 50%?

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Mit welcher Software arbeitest Du denn? In Mein Elster ist in Zeile 9 kein direkter Eintrag möglich. Es wird da automatisch die Summe aus Zeile 6 gebildet.

        Du darfst dort natürlich nur die selbst getragenen Beträge eingeben.

        Die Steuerermäßigung beträgt 20 %, das ist also so richtig.
        Danke für die schnelle Anwort.

        Mit Zeile 9 (in Mein Elster) meine ich die Summe der davor eingegebenen Einzelwerte (Sorry für irreführende Zeilenangabe).

        Wenn man nur die selbst getragene Beträge angibt (also nur 50% der Rechnungsbeträge) - wozu sind dann die Angaben in in Zeilen 10/"11"/14 ?

        Kommentar


          #5
          Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
          Hallo LaPie,
          wurden im Bescheid 2023 die 20% Ermäßigung bei beiden von 100% der Handwerker-Rechnung berechnet oder jeweils von 50%?
          Hallo Prabha,
          ja, es wurden in beiden Bescheiden jeweils 20% von 100% der Handwerker-Rechnungen als Ermäßigung erstattet.

          Übrigens, vor 2023 hat die Aufteilung bei den von mir geschilderten Einträgen funktioniert, d.h. damals hat jeder nur die Hälfte der Gesamt-Ermäßigung erhalten.

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            #6
            Okay, ich verschieb den Thread dann mal ins Unterforum zu Mein Elster.

            Die Angaben zum Mitbewohner sind zur Prüfung des Höchstbetrags nötig.

            Kommentar


              #7
              Im Formular für 2022 wurde konkret nach den selbst getragene Rechnungsbeiträgen gefragt.

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