In Anlage Unterhalt zur Einkommensteuererklärung 2024 wird in Zeile 33 gefragt: "Die unterstützte Person hat Einkünfte, Bezüge und / oder öffentliche Ausbildungshilfen im Kalenderjahr erzielt. Ja/Nein"
Deshalb gehe ich erstmal davon aus, dass alle Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person in den darauf folgenden Zeilen für das ganze Kalenderjahr anzugeben sind, auch wenn der Unterstützungszeitraum nach Zeile 10 der Anlage kürzer ist. Ist das so richtig?
Bei mir bekam die unterstützte Tochter im Kalenderjahr 2024
Deshalb gehe ich erstmal davon aus, dass alle Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person in den darauf folgenden Zeilen für das ganze Kalenderjahr anzugeben sind, auch wenn der Unterstützungszeitraum nach Zeile 10 der Anlage kürzer ist. Ist das so richtig?
Bei mir bekam die unterstützte Tochter im Kalenderjahr 2024
- BAföG vor und während des Unterstützungszeitraums,
- Arbeitslosengeld II während des Unterstützungszeitraums,
- Gehalt während (1 Woche Praktikum) und nach (Rest des Jahres) dem Unterstützungszeitraum.
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