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Erfassung Veräußerungsgewinne Anlage G + Anlage L

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    Erfassung Veräußerungsgewinne Anlage G + Anlage L

    Hallo,

    ich habe die Veräußerungsgewinne für das Steuerjahr 2024 wie folgt eingetragen:

    Anlage G: Zeile 59
    Anlage L: Zeile 44 + Zeile 48 (= ermäßigter Steuersatz); dies ist der größere Veräußerungsgewinn

    Soweit hat das alles geklappt. Jetzt bin ich aber überrascht, dass ELSTER die Steuerberechnung wie folgt vornimmt:

    Freibetrag mit T€ 45 wird bei der Anlage G berücksichtigt (ist OK)
    § 34 Abs. 1 für die Einkünfte ohne den Veräußerungsgewinn Anlage L
    § 34 Abs. 3 für den Veräußerungsgewinn Anlage L

    Dies bedeutet in der Konsequenz eine (relativ) niedrige Steuerbelastung im Gesamtergebnis. Dies überrascht mich deswegen, weil ich davon ausgegangen bin, dass neben dem Freibetrag ein weiterer Steuervorteil entweder nach § 34 Abs 1 oder § 34 Abs 3 gewährt wird.

    Habe ich bei der Datenerfassung evtl. einen Fehler gemacht oder rechnet hier ELSTER falsch?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    mfg

    #2
    kurzer Nachtrag: § 34 Abs. 3, Satz 5 ist ja eindeutig:

    5Erzielt der Steuerpflichtige in einem Veranlagungszeitraum mehr als einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn im Sinne des Satzes 1, kann er die Ermäßigung nach den Sätzen 1 bis 3 nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn beantragen.

    Sind meine Erfassungen irgendwie falsch?

    mfg

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