Hallo,
ich habe die Veräußerungsgewinne für das Steuerjahr 2024 wie folgt eingetragen:
Anlage G: Zeile 59
Anlage L: Zeile 44 + Zeile 48 (= ermäßigter Steuersatz); dies ist der größere Veräußerungsgewinn
Soweit hat das alles geklappt. Jetzt bin ich aber überrascht, dass ELSTER die Steuerberechnung wie folgt vornimmt:
Freibetrag mit T€ 45 wird bei der Anlage G berücksichtigt (ist OK)
§ 34 Abs. 1 für die Einkünfte ohne den Veräußerungsgewinn Anlage L
§ 34 Abs. 3 für den Veräußerungsgewinn Anlage L
Dies bedeutet in der Konsequenz eine (relativ) niedrige Steuerbelastung im Gesamtergebnis. Dies überrascht mich deswegen, weil ich davon ausgegangen bin, dass neben dem Freibetrag ein weiterer Steuervorteil entweder nach § 34 Abs 1 oder § 34 Abs 3 gewährt wird.
Habe ich bei der Datenerfassung evtl. einen Fehler gemacht oder rechnet hier ELSTER falsch?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
mfg
ich habe die Veräußerungsgewinne für das Steuerjahr 2024 wie folgt eingetragen:
Anlage G: Zeile 59
Anlage L: Zeile 44 + Zeile 48 (= ermäßigter Steuersatz); dies ist der größere Veräußerungsgewinn
Soweit hat das alles geklappt. Jetzt bin ich aber überrascht, dass ELSTER die Steuerberechnung wie folgt vornimmt:
Freibetrag mit T€ 45 wird bei der Anlage G berücksichtigt (ist OK)
§ 34 Abs. 1 für die Einkünfte ohne den Veräußerungsgewinn Anlage L
§ 34 Abs. 3 für den Veräußerungsgewinn Anlage L
Dies bedeutet in der Konsequenz eine (relativ) niedrige Steuerbelastung im Gesamtergebnis. Dies überrascht mich deswegen, weil ich davon ausgegangen bin, dass neben dem Freibetrag ein weiterer Steuervorteil entweder nach § 34 Abs 1 oder § 34 Abs 3 gewährt wird.
Habe ich bei der Datenerfassung evtl. einen Fehler gemacht oder rechnet hier ELSTER falsch?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
mfg
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