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Probelauf der Steuererklärung

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    Probelauf der Steuererklärung

    Moin, blöde Frage vielleicht, aber kann man eigentlich in Mein Elster die Steuererklärung als Probelauf eingeben um zu sehen ob alles an der richtigen Stelle eingetragen wurde? Zum vorbereiten und üben, ohne Steuerergebnis ist klar, aber um alles mal auszuprobieren? Hab da jetzt eine GbR und da würde ich gerne einmal alle Formulare und Anlagen mal mit fiktiven Zahlen durchgehen, so wie es ja auch mit Steuerprogrammen möglich ist.

    Hat das schon mal einer probiert? Kann man alles wieder löschen wenn man fit ist mit den Eingaben?

    Gruß und Danke für eure Antworten



    #2
    Kann man alles wieder löschen wenn man fit ist mit den Eingaben?
    Natürlich kann man alles wieder löschen, auch einen kompletten Entwurf. Macht aber alles zusätzliche Arbeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn Du das mit "Probelauf" meinst: Du kannst in ELSTER völlig fiktive Zahlen eingeben und dann eine detaillierte Steuerberechnung als pdf erzeugen und abspeichern.
      Den Entwurf kannst Du danach wieder löschen oder die Zahlen modifizieren und nochmals eine detaillierte Berechnung erzeugen. Das kannst Du machen solange Du möchtest - Du darfst den Entwurf nur nicht abschicken.

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        #4
        ... und nochmals eine detaillierte Berechnung erzeugen.
        Es ist von einer GbR die Rede, Bei Feststellungserklärungen wird nichts berechnet, bei der EÜR für die GbR auch nur der Gewinn.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es ist von einer GbR die Rede, Bei Feststellungserklärungen wird nichts berechnet, bei der EÜR für die GbR auch nur der Gewinn.
          Ok, das habe ich übersehen. Aber was meint er dann mit "Probelauf"?

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            #6
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
            Aber was meint er dann mit "Probelauf"?
            Wahrscheinlich das:

            Zitat von Bürgerpark Beitrag anzeigen
            Zum vorbereiten und üben, ohne Steuerergebnis ist klar

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              #7
              Ich meine einfach die kpl. Steuererklärung für eine GbR zur Probe einzugeben, mit evtl. ausgedachten Zahlen, um zu üben/testen/prüfen ob der Ablauf für mich verständlich wird.

              Das mit der Feststellungserklärung und der EÜR ist mir alles wohl bekannt, aber halt mal das ganze System durch zu spielen in den echten Formularen, ob eins ins andere greift.

              Einfach eine Probefahrt machen. Danke an Telepeter, der hat mir doch schon geholfen. Wenn man hier dann auch schon eine Steuerberechnung machen kann ist es doch ideal.

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                #8
                Zitat von Bürgerpark Beitrag anzeigen
                I Wenn man hier dann auch schon eine Steuerberechnung machen kann ist es doch ideal.
                Sorry, aber da habe ich falsche Erwartungen bei Dir geweckt. Bei der Feststellungserklärung steht einfach nur ein Betrag als Überschuss bzw. Gewinn "unter dem Strich", sonst nichts. Da gibt es keine Steuerberechnung. Das ist einfach nur ein Formular das Du ausfüllst und Dir bestenfalls als pdf ausdrucken kannst.

                Was ich gemeint habe ist Deine Einkommensteuererklärung, da kannst Du Alternativberechnungen machen, z. B. indem Du den in der Feststellungserklärung emittelten (anteiligen) Gewinn dort einsetzt oder nicht.

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