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Anlage KAP / Solidaritätszuschlag

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    Anlage KAP / Solidaritätszuschlag

    Eigentlich wollte ich die Anlage KAP garnicht abgeben,aber...Prognose-Berechnung:

    Ich habe 2024 Zinsen in Höhe von 8728 Euro erhalten...der Freistellungsauftrag von 1000 Euro wurde
    ausgeschöpft.

    In Anlage KAP alles eingetragen Haken Günstigerprüfung und Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge
    angekreuzt.

    7.728 Euro werden zu meinen Einkünften dazugerechnet.

    Ergebnis : Der gesamte Solidaritätszuschlag wird laut Berechnung erstattet ..ich erhalte eine höhere Erstattung als ohne
    Anlage KAP..
    Kann das stimmen ?
    Zuletzt geändert von Herm1; 11.01.2025, 12:58.

    #2
    Kann das stimmen ?
    Wenn deine anderen steuerpflichtigen Einkünfte eher unterdurchschnittlich sind, dann kann die Günstigerprüfung durchaus erfolgreich sein.

    Da kommt dann für die 7.728 € dein persönlicher Grenzsteuersatz zur Anwendung und der Soli entfällt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Günstigerprüfung kommt bei mir nicht in Betracht...unten in der Prognose steht was von
      "Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze". Wie hoch ist die denn ?

      Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
      festzusetzender Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00

      Kommentar


        #4
        Die Günstigerprüfung kommt bei mir nicht in Betracht
        Wieso ? Du hast doch auch den Antrag in Zeile 4 der Anlage KAP gestellt ?

        Die Freigrenze beim Soli liegt 2024 für Alleinstehende bei 18.130 Euro und für Verheiratete bei 36.260 Euro.
        Liegt die tarifliche Einkommensteuer unter diesen Werten, entfällt der Soli vollständig
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Alleinstehende bei 18.130 Euro...
          Ja ich bin Single und habe Versorgungsbezüge über 30 000 Euro Brutto
          Greift da die Günstigerprüfung ?


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            #6
            Ja ich bin Single und habe Versorgungsbezüge über 30 000 Euro Brutto
            Greift da die Günstigerprüfung ?
            Die Günstigerprüfung könnte in deinem Fall wegen des Altersentlastungsbetrages greifen, das sieht man in der ausführlichen Steuervorausberechnung.

            Generell lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten. Maßgeblich sind ja nicht die Bruttobezüge sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE).

            Bei einem Single ohne Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag könnte die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen 2024 bis zu einem zvE von insgesamt

            23.650 € erfolgreich sein. Mit den Kapitalerträgen liegst du nach meiner Einschätzung allerdings über diesem Wert.

            Die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen betrifft den Vergleich zwischen dem Sondertarif nach § 32d EStG und dem regulären Steuertarif nach § 32a EStG,

            da besteht kein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Soli.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat:
              "zvE von insgesamt 23.650 € erfolgreich sein"

              Da liege ich deutlich drüber...

              Mal gucken..bis März erhält das Finanzamt ja noch neue Software.
              Dann werde ich nochmal alles neu berechnen und gucken wie das
              Ergebnis dann aussieht.
              Danke erstmal !

              Alles etwas sonderbar dieses Jahr...die Bundesanstalt hat bei meiner
              Lohnsteuerbescheinigung für 2024 die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag"
              um mehr als 4000 Euro erhöht. wieso / warum ?
              Der Versorgungsfreibetrag wird aber richtig errechnet in der.Prognose-Berechnung.

              Schönes Wochenende !

              Kommentar


                #8
                Alles etwas sonderbar dieses Jahr...die Bundesanstalt hat bei meiner
                Lohnsteuerbescheinigung für 2024 die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag"
                um mehr als 4000 Euro erhöht. wieso / warum ?
                Das kann nur die Abrechnungsstelle beantworten. Normalerweise ändert sich die Bemessungsgrundlage nur, wenn die Versorgung komplett neu berechnet wird.

                Laufende Erhöhungen der Versorgungsbezüge führen nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Die Versorgungsbezüge wurden letztes Jahr neu berechnet..Grund:
                  Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr.
                  71,75 % erreicht..mehr geht ja nicht.
                  Zuletzt geändert von Herm1; 11.01.2025, 17:25.

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                    #10
                    Hallo,

                    mal etwas zur Klarstellung:

                    Die Freigrenze beim Soli liegt 2024 für Alleinstehende bei 18.130 Euro und für Verheiratete bei 36.260 Euro.
                    Diese Grenze ist auf die Einkommensteuer anzuwenden, nicht auf das zu versteuerende Einkommen. [stand schon dabei, aber konnte man eventuell falsch verstehen]

                    Bei einem Single ohne Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag könnte die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen 2024 bis zu einem zvE von insgesamt 23.650 € erfolgreich sein.
                    Das nun wieder gilt für das zu versteuernde Einkommen.

                    Hat man bereits ohne die Kapitalerträge ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 23.650 Euro, dann kann die Günstigerprüfung nicht erfolgreich sein.
                    Man kann dazu erstmal die Erklärung ohne die Anlage KAP erstellen und sich dann das zu versteuernde Einkommen anschauen. Ist es zu hoch, dann kann man sich die Anlage KAP in der Regel schenken (vorausgesetzt, man ist nicht zu einer Abgabe verpflichtet* oder es gibt andere Gründe* dafür).
                    Liegt man hingegen unter den 23.650 Euro, dann könnte sich die Günstigerprüfung lohnen, sicher ist das aber auch nicht.

                    Noch ein Extremfall: Wenn man ausschließlich Kapitalerträge hat, dann ist die Günstigerprüfung bis deutlich über 60.000 Euro positiv, und mindestens den Soli gibt es dann zurück.

                    *mal ein paar Beipiele dafür (natürlich unvollständig):
                    - Kapitalerträge im Ausland
                    - fehlender Kirchensteuerabzug
                    - falsch verteilte Freistellungsaufträge
                    - Ersatzbemessungsgrundlage
                    - Verlustbescheinigung
                    - Privatdarlehen
                    - Zinszahlungen vom Finanzamt
                    - Spekulationsverluste oder Totalverluste (je nach dem wie es die Bank bescheinigt, wir sind in diesen beiden Fällen gerade in einer besonderen Situation, das Gesetz hat sich geändert und niemand weiß wie es nun genau abgerechnet wird)

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat: "ausschließlich Kapitalerträge"

                      Ich habe nur Zinserträge in 2024 von 3 deutschen Banken (Tagesgeld,Festgeld,Zinssparen)

                      Also rechnet Elster richtig..und ich bekomme den Soli zurück ?

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                        #12
                        Ich habe nur Zinserträge in 2024 von 3 deutschen Banken
                        Nein, du hast doch ganz normale steuerpflichtige Versorgungsbezüge, die Zinserträge kommen oben drauf.

                        Schau dir einfach die ausführliche Steuerberechnung an, ob dort vor dem Gesamtbetrag der Einkünfte ein Altersentlastungsbetrag berücksichtigt wird.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Von den Bruttoversorgungsbezüge wird zuerst der Versorgungsfreibetrag abgezogen...dann die 102 Euro Werbungskosten
                          dann kommen die Zinsen abzüglich 1000 Euro dazu = Gesamtbetrag der Einkünfte
                          Davon werden Kranken und Pflegeversicherung abgezogen.
                          Dann die Kirchensteuer von den Versorgungsbezügen und den erhaltenen Zinsen abzüglich der
                          Kirchensteuererstattung 2023.,
                          = zvE
                          Dann wird die Einkommensteuer berechnet abzüglich Handwerkerleistungen
                          = festzusetzende Einkommensteuer
                          daraus 9 % für 12 Monate Kirchensteuer evangelisch
                          und die Berechnung des Solidaritätszuschlags = 0 Euro

                          Einen Altersentlastungsbetrag gibt es nicht....(Versorgungsfreibetrag ja,das ist ja klar)

                          reckoner schreibt "Günstigerprüfung bis deutlich über 60.000 Euro positiv"
                          Das scheint ja zu stimmen....
                          Zuletzt geändert von Herm1; 11.01.2025, 22:18.

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                            #14
                            Das scheint ja zu stimmen...
                            reckoner hat geschrieben:

                            Wenn man ausschließlich Kapitalerträge hat, dann ist die Günstigerprüfung bis deutlich über 60.000 Euro positiv, und mindestens den Soli gibt es dann zurück.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo,

                              Ich habe nur Zinserträge in 2024 von 3 deutschen Banken (Tagesgeld,Festgeld,Zinssparen)
                              Und was ist mit den genannten 30.000 Euro Versorgungsbezügen?

                              Wie hoch ist denn dein zu versteuerndes Einkommen ohne(!) die Kapitalerträge?
                              Nimm' dazu die bereits ausgefüllte Erklärung und lösche die Anlage KAP. Dann sollte in der Berechnung das steuerpflichtige Einkommen stehen. Und damit kann man dann weiterrechnen.

                              reckoner schreibt "Günstigerprüfung bis deutlich über 60.000 Euro positiv"
                              Das scheint ja zu stimmen....
                              Wie schon dabei stand: im Extremfall. Der liegt bei dir aber nicht vor (siehe den verherigen Absatz).
                              Ich wollte damit auch nur - mal wieder - zeigen, dass nicht so einfach zu erkennen ist, ob die Günstigerprüfung klappt. Es kann sein, dass sie schon bei 5.000 Euro Lohn nichts mehr bringt, oder aber bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen immer noch positiv ist.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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