Moin,
Frage 1: Kann bei Bildung eines Sammelpostens für GwG die in ihnen enthaltene USt sofort als Vorsteuer geltend gemacht werden, oder erst bei Auflösung des Sammelpostens?
Frage 2: Der Sammelposten ist mit den Nettoanschaffungskosten zu bilden. Gilt das auch für umsatzsteuerliche KU, oder können sie den Sammelposten mit den Bruttoanschaffungskosten bilden?
Taunusmann
Frage 1: Kann bei Bildung eines Sammelpostens für GwG die in ihnen enthaltene USt sofort als Vorsteuer geltend gemacht werden, oder erst bei Auflösung des Sammelpostens?
Frage 2: Der Sammelposten ist mit den Nettoanschaffungskosten zu bilden. Gilt das auch für umsatzsteuerliche KU, oder können sie den Sammelposten mit den Bruttoanschaffungskosten bilden?
Taunusmann
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