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Vorsteuer bei Sammelposten GwG

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    Vorsteuer bei Sammelposten GwG

    Moin,

    Frage 1: Kann bei Bildung eines Sammelpostens für GwG die in ihnen enthaltene USt sofort als Vorsteuer geltend gemacht werden, oder erst bei Auflösung des Sammelpostens?

    Frage 2: Der Sammelposten ist mit den Nettoanschaffungskosten zu bilden. Gilt das auch für umsatzsteuerliche KU, oder können sie den Sammelposten mit den Bruttoanschaffungskosten bilden?

    Taunusmann

    #2
    ... die in ihnen enthaltene USt sofort als Vorsteuer geltend gemacht werden
    Wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, geht das natürlich und muss auch so gemacht werden.

    Gilt das auch für umsatzsteuerliche KU, oder können sie den Sammelposten mit den Bruttoanschaffungskosten bilden?
    Kleinunternehmer sind bekanntlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und müssen deshalb von den Bruttowerten ausgehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe bei Haufe folgendes gelesen:

      "Für die Einstellung in den Sammelposten ist immer der Nettobetrag maßgebend. Das gilt auch für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer. So schließen z. B. Umsätze für die Heilbehandlungen durch einen Arzt den Vorsteuerabzug aus"..

      Das kam mir komisch vor.

      Das mit dem Arzt verstehe ich erst recht nicht. Mit GwG hat eine Heilbehandlung wohl kaum etwas zu tun.

      Taunusmann

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        #4
        Für die Einstellung in den Sammelposten ist immer der Nettobetrag maßgebend.
        Ich schätze, dass bei Haufe die BMG gemeint ist, also die 1.000 €. Dafür ist immer der Nettobetrag maßgeblich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Verstehe ich das richtig?
          Der KU muss je nach Höhe der Netto-Anschaffungskosten (BMG soll wohl Bemessungsgrenze heißen, oder?) Netto- oder Bruttobeträge angeben?
          Kannst du es noch etwas näher erläutern?

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            #6
            Kannst du es noch etwas näher erläutern?
            Das wird in dem nachstehend verlinkten Beitrag ganz gut erklärt, man muss nur bis zum Ende lesen:

            https://www.lexware.de/wissen/buchha...chaftsguetern/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              OK, alles klar, vielen Dank!

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                #8
                Nochmal nachgehakt:
                KU bei sofortiger Abschreibung brutto, bei Sammelpostenbildung aber netto?
                Richtig?

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                  #9
                  Zur Beurteilung, ob ein Sammelposten überhaupt möglich ist, geht man immer vom Nettopreis aus. Kleinunternehmer schreiben aber dann trotzdem den Bruttopreis ab.

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                    #10
                    Zum Beispiel:

                    Das GWG kostet netto 999 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer, Brutto: 1.188,81 €.

                    Das GWG darf in den Sammelposten, weil es netto unter 1.000 € ist.
                    In den Sammelposten des Kleinunternehmers werden aber die kompletten 1.188.81 € eingestellt und abgeschrieben.

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                      #11
                      Auch bei der GWG-Bemessungsgrenze von 800 € ist der Nettowert maßgeblich. Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,

                      trägt dann eben den Bruttowert von bis zu 952 € als GWG ein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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