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Arbeitnehmer-Pauschbetrag

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    Arbeitnehmer-Pauschbetrag

    Als Pensionär steht mir ja kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag mehr zu. In der Steuerberechnung aber wird in MeinElster immer diese Pauschale (1.230€) in Abzug gebracht. Damit stimmt natürlich die Steuerberechnung überhaupt nicht. Wie kann ich diese Pauschale "abschalten"? Ich habe schon alles Mögliche versucht. ELSTER müsste doch aufgrund des Geburtsdatums dies richtig zuordnen?
    Danke für Hilfen und Tipps.

    #2
    Ich habe schon alles Mögliche versucht. ELSTER müsste doch aufgrund des Geburtsdatums dies richtig zuordnen?
    Mit dem Geburtsdatum besteht da kein Zusammenhang. Wenn unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung geringere Versorgungsbezüge

    bescheinigt wurden als unter Nummer 3 als Gesamtbrutto ausgewiesen sind, dann wird die Differenz als normaler Arbeitslohn behandelt.

    Das gleiche passiert, wenn du die Versorgungsbezüge unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung nicht, wie vorgeschrieben auf Seite 2

    der Anlage N unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 - 3 erfasst hast. Die gehören in die Zeile 11, die BMG für den Versorgungsfreibetrag

    ist in der Zeile 12 anzugeben, der Beginn in den Zeilen 13 und ggf. 14.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für die ausführliche Antwort. Ich warte mal die Lohnsteuerbescheinigung für 2024 von der Finanzverwaltung ab. Im ersten Teil, den du beschrieben hast, komme ich nämlich mit den angegebenen Nummern nicht zurecht. Bei mir fehlen in ELSTER die Zeilen 2-4. Da geht's nach "1. Bruttoarbeitslohn - Lohnsteuer - Solidaritätszuschlage" gleich mit der Nummer 5. weiter. Nummer 8. steht in ELSTER die Kirchensteuer. Aber nochmals danke und Grüße - diy

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        #4
        Für mich hört sich das wieder so an, als würdest Du meinen, die Zeilennummern in der Anlage N würden mit den Nummern der Lohnsteuerbescheigung übereinstimmen. Das dem nicht so ist, sieht man teilweise an den Formulierungen in der Anlage, z. B. in Zeile 12: Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung.

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          #5
          Ich formatiere die Begriffe Nummer (Lohnsteuerbescheinigung) und Zeile (Einkommensteuererklärung in der Regel fett, um den Unterschied hervorzuheben,

          hilft aber nichts. Ich habe mir schon überlegt, mal eine Tabelle zu erstellen, in der die zu Nummern der Lohnsteuerbescheinigung korrespondierenden

          Zeilen der Einkommensteuerformulare angegeben sind. Macht leider alles Arbeit.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            diy
            Bist Du 2024 in den Ruhestand versetzt worden ? Falls ja:
            Dann wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der "Werbekostenfreibetrag " für Versorgungsempfänger abgezogen (102 EUR).
            Von den Bruttobezügen. Ausserdem anteilig der Versorgungsfreibetrag.

            Im Dezember müsste die Versorgungsstelle eigentlich schon einen Ausgleich gemacht haben .(Erstattung)
            Viel gibt es dann nicht mehr zurück...so war es jedenfalls bei mir 2013.

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              #7
              Charlie24, danke nochmal für die Bemühungen,
              ein wenig Licht ist nun ins Dunkel gezogen, aber noch nicht genug. Ich warte nun die offizielle Lohnsteuerbescheinigung ab und versuche dann mit den Hilfen, das korrekt umzusetzen.
              An Herm1, der sich ebenfalls gemeldet hat, vielen Dank. Ich bin schon seit einigen Jahren im Ruhestand. Jedes Jahr wurde die Arbeitnehmer-Pauschale von ELSTER abgezogen und das Finanzamt hat die wieder gestrichen. Jetzt möchte ich das für 2024 einmal korrekt hinkriegen, damit ELSTER diese Pauschale bei der Berechnung weglässt.
              Grüße und noch einen schönen Sonntag - diy

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                #8
                Jedes Jahr wurde die Arbeitnehmer-Pauschale von ELSTER abgezogen und das Finanzamt hat die wieder gestrichen.
                Was darauf hindeutet, dass du beim Ausfüllen der Anlage N die notwendigen Angaben zu den Versorgungsbezügen nicht vollständig erfasst hast.

                Ich füge dir mal einen Screenshot an, aus dem ersichtlich ist, wie das aussehen muss.

                laufende_Versorgungsbezüge.jpg
                Der Betrag in Zeile11 steht in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 8 und entspricht in der Regel dem Bruttoarbeitslohn.

                Die Zeilenbeschriftung verweist leider nicht auf die Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung, sondern auf die Zeile 5 der Anlage N,

                was zu Irritationen führen kann.

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke Charlie24, ich denke ich kann´s heuer korrekt machen.
                  Grüße - diy

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                    #10
                    Am besten den Bescheinigngsabruf nutzen. dann sollte eigentlich alles korrekt erfasst werden.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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