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Dienstwagen richtig versteuert?

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    Dienstwagen richtig versteuert?

    Hallo liebe Community,

    folgenden Sachverhalt möchte ich euch einmal erläutern:

    Seit Ende September arbeite ich in einer neuen Firma, in der ich auch einen Dienstwagen erhalten habe.
    Dieser hat einen Bruttolistenpreis über 45300 € und wird regulär nach der 1 % Regelung versteuert.

    Auf meiner Abrechnung stehen folgende Positionen:

    Lohnart 2410 453,00 €
    Lohnart 2420 172,71 €
    Lohnart 2440 85,50€ pauschal Steuer § 40 Abs. 2 EStG


    Unterm Netto werden mir dann wieder 711,21 € abgezogen.

    Sofern ich mich richtig belesen habe, ist das so nicht korrekt?

    Meinem angelesenen Wissensstand nach kann man nicht Individual mit Pauschalbesteuerung mischen?

    Muss nicht die Lohnart 2420 258,21 € lauten und am Ende die 85,50 € wieder abgezogen werden, sodass ich eine geringere Steuerlast habe, da diese 85,50 € meine Pendlerpauschale mindern? So ist es ja aktuell zu meinem Nachteil.

    Des Weiteren habe ich den Sachverhalt, dass mir dieser geldwerte Vorteil berechnet wird, ich diesen allerdings gar nicht habe, da für alle Tankbelangen selber aufkommen muss. Das heißt für mich doppelte Belastung. Kann ich mir diesen über die Steuererklärung wieder zurück holen? Ich meine da mal was gelesen zu haben.

    Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann und mir ein bisschen Ordnung in das ganze Durcheinander bringen kann, denn ich weiß absolut auch nicht wie ich am Ende die Steuererklärung machen soll, da ich auch denke dass dort etwas grundlegend falsch läuft...

    Liebe Grüße





    #2
    Vom Grundsatz her ist die Berechnung richtig (19 KM zur Arbeit?). Der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der AG bis zu einem gewissen Betrag auch pauschal versteuern (das hat nichts mit der pauschelen wertermittlung zu tun). Dein Vorteil besteht darin, dass er dafür die Steuern trägt und somit dein steuerpflichtiges Brutto niedriger ist.

    Von dir übernommene Kosten fürs Tanken müssten den zu versteuernden Nutzungswert eigentlich mindern. das klärst du aber besser mit einem Steuerberater deines vertrauens und dem Arbeitgeber. Eine Steuerberatung ist hier nämlich nicht erlaubt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Danke für deine schnelle Rückmeldung.

      Fakt ist aber, dass er die 85,50 Pauschale mit ins Steuerbrutto genommen hat. Ich also keinen Vorteil habe....?

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        #4
        Hallo Ubreezin,

        für die Lohnarten gibt es keine standardisierten Nummern. Deshalb fällt es mir schwer, nachzuvollziehen, was bei dir in der 2420 und 2440 abgerechnet wird.
        Dass die 85,50 € außer für die Pauschalsteuer auch noch einmal ins Lohnsteuerbrutto reingezogen werden, wäre mit Sicherheit ein Fehler in der Abrechnung.

        Es kann auf einer Abrechnung drei verschieden Brutto geben: Gesamtbrutto, Steuerbrutto und Sozialversicherungsbrutto.
        Du bist sicher mit dem Steuerbrutto?

        Wenn du selbst die Tankfüllungen bezahlten musst, solltest du schnellstmöglichst mit dem AG und einem Stb. über eine bessere, richtigere Abrechnung sprechen.

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          #5
          Danke für deine Antwort.
          Ja es handelt sich um das Steuerbrutto.

          Kann ich mir die Tankauslagen aber doch auch im Rahmen der Steuererklärung zurückholen, bzw mindern diese mein zu versteuerndes Brutto?
          Oder muss ich zwingend mit den AG in Kontakt treten?
          Die Kommunikation ist dort sehr schwierig....

          Kommentar


            #6
            Du kannst auch im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung die Korrektur des Bruttoarbeitslohnes beantragen. Aber wäre es nicht sinnvoller, die Fehler direkt beim Ag anzusprechen?
            Je nachdem wie oft du den PKW tatsächlich betrieblich nutzt wäre es ggf. auch sinnvoll auf den Firmenwagen ganz zu verzichten wenn du sowieso auf eigen Kosten tanken musst.
            Aberd as auszurechnen ist definitiv Sache eines Steuerberaters und nix fürs Forum.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Okay. Wer korrigiert dann den Bruttolohn?
              Das Finanzamt oder der AG?
              Ich nutzte den Firmenwagen zu 99 % ausschließlich um damit zur Firma zu fahren und privat...

              Liebe Grüße

              Kommentar


                #8
                Der AG ist dafür verantwortlich, die Abrechnung korrekt zu machen.

                Kommentar


                  #9
                  Lade euch mal die Abrechnung hoch.
                  Danke schonmal 20250114_132621.jpg

                  Kommentar


                    #10
                    Die 85,50 sind NICHT im Steuerbrutto enthalten. Sind auch zur Pauschalversteuerung gekennzeichnet. Und wenn alle "L" addiert werden, entsteht der Betrag, der als Steuerbrutto angegeben wird, ganz ohne das "P".

                    Die Berücksichtigung der Übernahme von Kosten wäre durch eine Reduzierung des geldwerten Vorteils (un)sichtbar. Diese Reduzierung entsteht im Hintergrund des Lohnprogramms bei richtiger Eingabe.


                    Den Geldwerten Vorteil als "Privatfahrten" zu texten, halte ich für ungeschickt, ist aber kein Fehler, der an der Berechnung etwas ändert.
                    Zuletzt geändert von Prabha; 14.01.2025, 13:40.

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                      #11
                      Hmm okay. Wenn ich das richtig sehe hat der AG sich aber die Pauschalbesteuerung im Netto erstatten lassen von mir?
                      Das heißt eine Erstattung der Pendlerpauschale ist nicht möglich und ich bin somit doppelt bestraft?

                      Liebe Grüße

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                        #12
                        Wenn der PKW zu 99% privat genutzt wird (inkl. Fahrten Whg - Betrieb) und du die Benzinkosten selbst tragen musst müsste man sich mal ausrechenn ob das tatsächlich günstiger ist als ein eigenes Fahrzeug zu nutzen (sofern dieses sowieso vorhanden ist).
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          Zitat von Ubreezin Beitrag anzeigen
                          Hmm okay. Wenn ich das richtig sehe hat der AG sich aber die Pauschalbesteuerung im Netto erstatten lassen von mir?
                          Das heißt eine Erstattung der Pendlerpauschale ist nicht möglich und ich bin somit doppelt bestraft?

                          Liebe Grüße
                          Der AG zieht mit den 711,21 genau die Positionen unten ab, die oben nur stehen, damit der Dienstwagen korrekt verbeitragt/versteuert wird. Das, was da abgezogen wird, steht vor der Haustür!

                          Du zahlst nur die anteilige Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge auf 711,21-85,50, also Steuern und Soz.Vers. auf 625,71 €.
                          Das du zusätzlich noch die Tankquittungen zahlst, ist der Fehler. Die müssten den geldwerten Vorteil mindern.

                          In deiner Einkommensteuererklärung kannst du die Pendlerpauschale "ganz normal" ansetzen.


                          (Wo ist eigentlich die Bestrafung, wenn einem ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird?)

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                            #14
                            Also ist die Berechnung so richtig und das Problem ist der selbst bezahlte Sprit, der aktuell meinen geldwerten Vorteil nicht mindert. Kann man dies bei der Erklärung angeben, so dass dies mein Einkommen mindert?
                            Liebe Grüße

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