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Einkommenssteuer 2024 Abbruch-Hinweis 07971

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    Einkommenssteuer 2024 Abbruch-Hinweis 07971

    Hallo,

    wie jedes Jahr bereite ich frühzeitig meine Steuererklärung vor, um die Unterlagen zusammen zu suchen und zu schauen, mit welcher Steuererstattung ich rechnen kann.

    Dieses Jahr bekomme ich aber einen Abbruch-Hinweis, ohne das ich nachvollziehen kann, warum. Es ist der Hinweis 07971, eine dazugehörige Erklärung finde ich nicht. Kennt jemand den Fehler?

    In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass man ein Protokoll an Elster schicken kann, damit ein Fehler gglfs. behoben werden kann. Wie komme ich an dieses Protokoll?

    Schon einmal Danke für die Hilfe

    #2
    Abwarten und tee trinken :-) Die Berechnungsmodule und Formulare wurden noch nicht an die neue Rechtslage ab 2025 angepasst.
    Programmstart bei den FAs dürfte wie üblich Ende März sein, bis dahin wirds wohl auch in Mein ELSTER passen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Es ist der Hinweis 07971, eine dazugehörige Erklärung finde ich nicht. Kennt jemand den Fehler?
      Ich habe dazu nichts gefunden. Ich bezweifle aber, dass die Aktualisierung der Steuerberechnung Abhilfe schafft.

      Hast du Werte aus dem Vorjahr übernommen und manuell aktualisiert ?

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich habe dazu nichts gefunden. Ich bezweifle aber, dass die Aktualisierung der Steuerberechnung Abhilfe schafft.

        Hast du Werte aus dem Vorjahr übernommen und manuell aktualisiert ?
        Ja, habe ich. Mit den Zahlen die ich schon habe bzw. selber zusammenrechne konnte. Vorsorgeaufwendungen sind auch nur gerundet, da die Bescheinigungen ja erst in ein paar Wochen kommen.

        Kam noch nicht dazu, einmal zu versuchen die Steuererklärung komplett neu einzugeben. Habe bislang nur versucht, die Berechnung ohne Anlage Kind durchzuführen (vorhandene Anlage gelöscht), da hier die meisten Änderungen waren. Hatte aber nicht geholfen.

        Ich denke, ich habe keine Besonderheiten. Nur meine Besoldung mit den üblichen Vorsorgeaufwendungen, 1 Kind mit Behindertenfreibeträgen und ein paar Handwerkerrechnungen.
        Zuletzt geändert von Sabo80; 13.01.2025, 15:26. Grund: Ergänzungen

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          #5
          Ich würde Mitte Februar den Bescheinigungsabruf drüber laufen lassen, bis dahin sollte ja das meiste abrufbar sein.

          Vielleicht löst sich das Problem dadurch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Kommentar


            #6
            Werde in den nächsten Tagen auch Mal versuchen, die bekannten Daten nach und nach in einer neuen Erklärung einzugeben. Vielleicht kann ich das Problem ja eingrenzen.

            Ich melde mich, wenn ich mehr weiß.

            Danke für die schnellen Antworten.

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              #7
              Ich habe den Abbruchhinweis 07971 in diesem Jahr auch erstmalig bekommen. Bei mir liegt die Ursache auf der Anlage außergewöhnliche Belastungen und dabei beim Pflegepauschbetrag.
              Ich letzten Jahr gab es hierbei die Auswahl "Pflegegrad 4 oder 5 oder Merkzeichen H". Jetzt gibt es für das Merkzeichen H ein extra Häkchenfeld. Ich benötige nur die Angabe "Merkzeichen H" und kein Pflegegrad. Merkzeichen H ist beim Pflegepauschbetrag mit Pflegegrad 4 und 5 gleichgestellt (1.800,- Euro).

              Bei der Auswahl "Merkzeichen H" und bei Pflegegrad "keine Angabe", was in meinem Fall richtig wäre, kommt besagter Abbruchhinweis.

              Zur Berechnung der Steuer gebe ich deshalb hilfsweise "Pflegegrad 4 oder 5" an, dann rechnet er richtig mit einem Pflegepauschbetrag in Höhe von 1.800,- Euro. Die Angabe zum Pflegegrad werde ich natürlich vor dem Versenden wieder entfernen.

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                #8
                Moin,

                das war auch bei mir die Ursache für die Fehlermeldung. Danke!

                Mit freundlichen Grüßen
                Sabo80

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