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Hilfe bei der Eintragung der Lohnart 873 und 874 ins Formular

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    Hilfe bei der Eintragung der Lohnart 873 und 874 ins Formular

    Hallo zusammen.
    Mein AG gibt mir zu meiner Lohnabrechnung jeden Monat (seit Feb 2024) ein Berechnungsschema Firmenfahrzeug.
    Ich habe mich da für die 1% Zahlungsart entschieden.
    Nun steht da zum einen der Geldwert vom PKW der zu 1% zum Lohn hinzukommt und dann nach Steuer abgezogen wird.
    Das gleiche dann für die Lohnart 874 Whg/Arbeit St/SV pfl als Geldwert Vorteil.
    Normalerweise gehe ich davon aus, wenn ich die Daten abrufe, dass dort alles was die Lohnzahlung angeht mit rüberkommt.
    Das kann ich aber so nicht bestätigen.
    Ich möchte das nun irgendwo eintragen und zur Steuer dann die Belege des AG mit hinzufügen.

    Weiterhin bin ich pro Arbeitstag mehr als 12 Stunden unterwegs was ich als Beleg der Steuer beifüge.
    Dazu kann ich aber nur noch eine 8 Stundenregelung finden.
    Ich denke dass dies einmal geändert wurde und der entsprechende Betrag mit einsetzen der Tage (im Jahr)
    entsprechend berücksichtigt wird ?

    Danke ans Forum
    Gruß
    Cathrin

    #2
    Es geht in die Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 3 Alles ein, was vom Arbeitgeber als steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge behandelt wurde.

    Es gibt nach wie vor "nur" die 8-Stundenregelung
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Nunja;
      vom AG habe ich nach dem Abruf:
      AN; AG; Betr Jahr; Merkmale; Arbeitslohn; Sozialversicherung.......... ENDE
      Von dem Fahrzeu etc kann ich nichts sehen
      mir wurde gesagt dass ich das selbst geltend machen muss.
      und darum bitte ich um Hilfe.
      Gruss

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        #4
        Was willst Du denn geltend machen ? Es ist doch grundsätzlich korrekt, dass die 1 %-Regelung angewandt wird und sich dadurch der zu versteuernde Bruttoarbeitslohn erhöht. Das Fahrzeug wird in der Lohnsteuerbescheinigung nicht explizit ausgewiesen, wozu auch ? Oder willst Du niedrigere Werte als die 1 % nachweisen ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Mein AG sagte mir dass ich die unter Lohnart 874 getahlte Summe vom Finanzamt zurückbekomme.
          Wieviel hat er nicht gesagt.
          Darum wundere ich mich jetzt dass ich diese Summe nicht eintragen kann.
          Vielleicht hat der aber auch keine Ahnung
          Gruss

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            #6
            Vielleicht hat der aber auch keine Ahnung
            Danach sieht es aus. Der geldwerte Vorteil ist in den steuerpflichtigen Bruttolohn eingerechnet.

            Wenn du kein Fahrtenbuch führst oder einen Einzelnachweis für die Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte erstellst, ist das Thema steuerlich erledigt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              OK, dann danke ich erst einmal
              MfG

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