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Markise in Mietwohnung absetzbar?

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    Markise in Mietwohnung absetzbar?

    Hallo.
    Ich wohne in einer Penthouse Wohnung meines Freundes zur Miete.
    Ich lasse demnächst eine Vollkasettenmarkise und einen Echtglas Windschutz montieren.
    alles in allem wird das 12k€ kosten.
    Jetzt die Frage, was kann ich wie und wo in der Steuererklärung angeben?

    Wäre super wenn mir das jemand erklären könnte.

    Soweit ich weiss muss man die Montagekosten als haushaltsnahe Dienste eintragen nnd die Materialien bei ? wenn das überhaupt geht.

    Danke und Grüße,
    Dietmar

    #2
    Das sind m. E. eindeutig Handwerkerleistungen, bei denen nur die Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € je Haushalt und Jahr

    steuerlich geltend gemacht werden können. Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20%, also maximal um 1.200 €. Barzahlung ist nicht erlaubt.

    § 35a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      unter dem Link steht auch viel dazu, nur ob das noch Gültigkeit hat?

      da ist ja die Rede von Aufwertung, also nicht nur Handwerkerkosten oder verstehe ich das falsch?

      Aber vermutlich ist es so dass die Handwerkerkosten, egal von was eigentlich, sprich auch die für den Windschutz, unter haushaltsnahe Dienste abzusetzen sind?

      LG


      EDIT: Ich hab die Werbelinks durch einen Verweis auf diese Seite überschrieben, weil ich keine Möglichkeit gefunden habe, sie zu entfernen. L. E. Fant
      Hallo. Ich wohne in einer Penthouse Wohnung meines Freundes zur Miete. Ich lasse demnächst eine Vollkasettenmarkise und einen Echtglas Windschutz montieren. alles in allem wird das 12k€ kosten. Jetzt die Frage, was kann ich wie und wo in der Steuererklärung angeben? Wäre super wenn mir das jemand erklären könnte.
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 13.01.2025, 23:43.

      Kommentar


        #4
        unter dem Link steht auch viel dazu, nur ob das noch Gültigkeit hat?
        Wir machen hier keine Steuerberatung, das wäre auch nicht erlaubt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          na dann.. dachte das ist ein forum wo man solche Dinge fragen kann.

          ​​​​​​Gruß

          Kommentar


            #6
            Das ist ein Forum zum Stellen von Elster-Fragen, siehe Überschrift.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Hallo,

              da ist ja die Rede von Aufwertung
              Da steht rein gar nichts von "Aufwertung".

              Wenn du "Aufwendung" meinst dann ist das korrekt. Gemeint sind damit in diesem Zusammenhang aber nur Aufwendungen für Lohn (um genau zu sein auch Fahrtkosten und Entsorgungskosten).

              Aber vermutlich ist es so dass die Handwerkerkosten, egal von was eigentlich, sprich auch die für den Windschutz, unter haushaltsnahe Dienste abzusetzen sind?
              Ich verstehe den Unterschied nicht. Auch einen Windschutz kann man von einem Handwerker montieren lassen (wenn man es alleine nicht kann oder will).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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