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Freiwillige Abgabe der jährlichen Mehrwertsteuererklärung

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    Freiwillige Abgabe der jährlichen Mehrwertsteuererklärung

    Ich bin Kleinunternehmer und gebe keine MwSt-Erklärungen ab.

    Ich habe den Schwellenwert für die Mehrwertsteuer noch nicht erreicht, möchte aber dennoch mit der Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen beginnen.

    Ich möchte dies (idealerweise) einmal im Jahr tun. Ich habe ein Netto-Mehrwertsteuerguthaben und möchte die Erstattung erhalten.

    Wie kann ich das tun? Ich sehe kein entsprechendes Formular.

    #2
    Die Mehrwertsteuer heißt richtigerweise Umsatzsteuer. Und die Jahres-Umsatzsteuererklärung findest Du natürlich bei den ELSTER-Formularen. Die Abgabe ist nicht mehr freiwillig sobald Du damit begonnen hast, Umsatzsteuer (MWSt.) in Deinen Rechnungen auszuweisen. Daran bist Du auch erst mal für die Folgejahre gebunden.

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      #3
      Verzicht auf die KUR binded dich für 5 Jahre. Sofern du den Jahresumsatz von 25.000 € nicht erreichst macht das nur Sinn, wenn du für deinen Betrieb größere Anschaffungen planst wo du dir die Vorsteuer zurückholen willst.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Ja.

        Ich möchte darauf verzichten und in meiner Rechnung die Umsatzsteuer-ID angeben.

        Im Idealfall möchte ich nur Jahreserklärungen einreichen.

        Ich habe meistens Vorsteuer und möchte dafür eine Erstattung erhalten.

        Muss ich ein spezielles Formular einreichen, um meinen Status zu ändern, oder kann ich ab diesem Jahr nur noch Jahreserklärungen einreichen?

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          #5
          Du kannst dem Finanzamt einfach per Brief / Sonstige Nachricht / E-Mail mitteilen, dass du ab dem 01.01.25 auf die KUR verzichten möchtest. Du wirst dann aber ggf. jedes Vierteljahr eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen müssen.

          PS: wenn deine VoSt Ersattungen dauerhaft höher sind als die vereinnahmte USt, dann solltest du ggf. dein Geschäftsmodell überdenken, da du damit dann wohl eher keinen Gewinn machst (Ausnahme steuerfreie Umsätze mit VoSt Abzug bzw. § 13b)
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Gut, danke. Ich habe ihnen eine Nachricht über das elster-Kontaktformular geschickt

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              #7
              Zitat von ThatGoodGuy Beitrag anzeigen
              möchte aber dennoch mit der Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen beginnen
              Bis 2023 musste auch bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung grundsätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden - auch wenn die Finanzämter häufig drauf verzichtet haben.

              Zitat von ThatGoodGuy Beitrag anzeigen
              Ich möchte darauf verzichten und in meiner Rechnung die Umsatzsteuer-ID angeben
              Zur Angabe der Steuernummer oder USt-ID-Nr. in der Rechnung ist jeder Unternehmer verpflichtet, egal ob Kleinunternehmerregelung oder nicht.

              Wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchtest dann bist Du vor allem verpflichtet, Deine Umsätze der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

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