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Belege für Medikamente

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    Belege für Medikamente

    Guten Tag

    Meine Frage ist ob ich für die Aufstellung der Apotheken Kosten / Medizin auch Kontoauszüge verwenden kann ?
    Falls das Finanzamt Belege dazu haben möchte.
    Die Original Rechnungen hatte ich leider nicht von Anfang an gesammelt.
    Die außergewöhnlichen Belastungen übersteigen die zumutbare Belastungsgrenze.

    Vielen Dank im voraus
    Martin

    #2
    Du musst deine Ausgaben nicht beweisen, sondern "nur" glaubhaft machen. Kontoauszüge sind da gut geeignet.

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      #3
      Ich kann mir nicht vorstellen dass man aus den Kontoauszügen ersehen kann, für was die Zahlungen geleistet worden sind.

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        #4
        Die Apotheke wird die Rechnungen ja noch haben. Da gelten längere Aufbewahrungsfristen. Falls die Kontoauszüge vom FA nicht als ausreichend angesehen werden, bleibt das eine Möglichkeit des Nachweises. Da müsste allerdings die Apotheke kooperieren.

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          #5
          Was Du auch machen kannst: Manche Krankenkassen bieten eine Art Patientenquittung für bezogene rezeptpflichtige Medikamente an, bei der Techniker Kranklenkasse kann man das sogar direkt online anfordern und es kommt dann automatisiert. Damit lassen sich die Eigenanteile belegen. Und wenn Du Stammkunde bei einer Apotheke bist kannst Du Dir eine Jahresquittung ausdrucken kassen. Bei Online-Apotheken geht das sowieso dass man sich die Rechnungen für eine gewisse Zeit im Nachhinein noch ausdrucken kann.

          Wenn das Finanzamt überhaupt Belege sehen will.

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            #6
            Ich kann mir nicht vorstellen dass man aus den Kontoauszügen ersehen kann, für was die Zahlungen geleistet worden sind.
            So ist es ! Man sieht bei Kartenzahlung zwar den Empfänger, aber ob das Medikamente waren oder da auch Kosmetika mit dabei waren, sieht man

            auf dem Kontoauszug natürlich nicht. Wir bekommen allerdings immer auch einen Kassenbon, auf dem alles einzeln aufgeführt ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Wenn das Finanzamt überhaupt Belege sehen will.
              Ich habe bereits zweimal nachweisen müssen. Dazu habe ich die Rezepte und Arztrechnungen in einer Exelliste den Erstattungsbescheiden meiner privaten KK gegenüber gestellt. Und weil ich zwei Behindertenfreibeträge in der Familie habe, wirken sich die Eigenbehalte i. d. R. voll aus.

              Mittlerweile bekomme ich von meiner Internet-Apotheke zusätzlich zu den Rechnungen am Jahresende eine Jahresauflistung.

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