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Paragraph 16 Abs.: 4

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    Paragraph 16 Abs.: 4

    Hallo zusammen,
    bezüglich 16 ABS 4 ist ein Antrag zwingend?
    Der Gewinn fällt unter den Freibetrag.
    (Denke ich).
    Reicht eine Nennung des Sachverhalts in „Ergänzende Angaben“ im Hauptbogen aus?
    (Mit oder ohne Antrag?)
    Kann von einer Bilanz abgesehen werden?
    Es ist ein sehr kleines Unternehmen.
    Was ist noch zu beachten.
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    LG

    #2
    Der Freibetrag wird nur auf Antrag gewährt, aber auch nur 1x im Leben. Also ziehe den Antrag weise und prüfe anhand der Steuerberechnung, ob der Antrag -sofern du überhaupt die Voraussetzungen erfüllst- sinnvoll ist. Was willst Du denn konkret nennen ? Das Gesetz schreibt an für sich eine Schlussbilanz vor, in einfachen Fällen wirst Du Dich aber häufig mit dem Bearbeiter darauf einigen können, dass Du per Formular "Belegnachreichung" eine einfache Bilanz mit ggf. Erläuterung auf einem Papier einreichst und in der Einkommensteuererklärung unter "sonstige Angaben" darauf verweist.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo zusammen,
      vielen Dank für Ihre Einordnung.
      Was meinen Sie mit „Was willst Du denn konkret nennen ?“
      Es wird ein Betriebsteil abgegeben.
      Im weiteren bleibe ich tätig.
      Wenn der Antrag abschlägig entschieden wird ist dann nach dem Tätigkeitsende, im weiteren Betriebsteil, auch kein Antrag mehr möglich?
      Vom Gewinn her wird es sich nicht viel tun ob man jetzt oder später den Antrag stellt.
      Oder meinen Sie das anders?
      Was übersehe ich?
      LG

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