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Anlage G und KAP-BET

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    Anlage G und KAP-BET

    Hallo zusammen,
    wenn ich in Anlage G den Gewinn der Beteiligung eingetragen habe,
    trage ich dann in
    Anlage KAP-BET
    bei Erträgen Zeile 8
    dann
    0 Euro ein?
    danke für Ihre Rückmeldung.
    LG

    #2
    Wenn der Gewinn aus einer Beteiligung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört, dann hat er in der Anlage KAP-Bet nichts verloren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo zusammen,
      vielen Danke.
      Warum muss dann die Anlage Kap bet abgegeben werden?
      Oder die Anlage streichen?
      Wie sind die Zusammenhänge ?
      Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
      LG

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        #4
        Warum muss dann die Anlage Kap bet abgegeben werden?
        Die Anlage KAP-Bet muss nur für Kapitalerträge abgegeben werden, die gesondert festgestellt wurden. Wenn ein Gewinn aus der Beteiligung

        an einem Gewerbebetrieb gesondert festgestellt wurde, gehört der in die Anlage G. Was wohin gehört, ergibt sich doch aus dem Feststellungsbescheid.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen,
          danke für Ihr Rückmeldung.

          Ich habe nur eine Auszahlung auf meinem Konto von der Beteiligungsgesellschaft.
          Diese hat nicht mit meinem Beruf zu tun.
          Was übersehe ich?
          LG

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            #6
            Ich habe nur eine Auszahlung auf meinem Konto von der Beteiligungsgesellschaft.
            Die Beteiligungsgesellschaft muss doch Auskunft geben können, ob es sich hierbei um Kapitalerträge handelt oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo zusammen,
              ich denke das es überwiegend nicht aus Kapital ist.
              Das angelegte Kapital wurde in ein Schiff investiert.
              LG

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