Nachdem ich zum 01.01.2025 von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung übergegangen bin, möchte ich sicherstellen, dass ich meine Umsatzsteuererklärung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Jahre 2024 und 2025 korrekt ausfülle.
Ich arbeite als Synchronsprecherin und in dieser Tätigkeit stelle ich selbst keine Rechnungen aus. Stattdessen erhalte ich Gagenscheine, die einer Gehaltsabrechnung ähneln, da Synchronsprecher als sozialrechtlich abhängig beschäftigt gelten, steuerrechtlich aber als selbstständig.
Für das Jahr 2024 habe ich noch fünf ausstehende Zahlungen:
Ich arbeite als Synchronsprecherin und in dieser Tätigkeit stelle ich selbst keine Rechnungen aus. Stattdessen erhalte ich Gagenscheine, die einer Gehaltsabrechnung ähneln, da Synchronsprecher als sozialrechtlich abhängig beschäftigt gelten, steuerrechtlich aber als selbstständig.
Für das Jahr 2024 habe ich noch fünf ausstehende Zahlungen:
- Für zwei Leistungen wurden Gagenscheine (inklusive ausgewiesener Umsatzsteuer) bereits ausgestellt, jedoch habe ich die Beträge noch nicht erhalten.
- Für andere 2024 erbrachte Leistungen habe ich weder das Geld noch die entsprechenden Gagenscheine bisher erhalten. Diese kommen voraussichtlich bis Ende März.
- Werden diese Umsätze in die Jahresumsatzsteuererklärung von 2025 eingetragen? Wenn ja, in welche Zeile bei Elster? Wo trage ich dann die Leistungen die 2025 erbracht wurden ein? Wann muss ich die angefallene Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen (max. 75€)?
- Wie werden die ausstehenden Zahlungen in der EÜR behandeln, wenn die Vergütung erst 2025 erfolgt? Ich versteuere nach vereinnahmten Entgelten und nehme an, dass diese dann erst in die EÜR von 2025 angegeben werden.
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