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Übergang Regelbesteuerung zu Kleinunternehmerregelung, ausstehende Einnahmen

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    Übergang Regelbesteuerung zu Kleinunternehmerregelung, ausstehende Einnahmen

    Nachdem ich zum 01.01.2025 von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung übergegangen bin, möchte ich sicherstellen, dass ich meine Umsatzsteuererklärung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die Jahre 2024 und 2025 korrekt ausfülle.
    Ich arbeite als Synchronsprecherin und in dieser Tätigkeit stelle ich selbst keine Rechnungen aus. Stattdessen erhalte ich Gagenscheine, die einer Gehaltsabrechnung ähneln, da Synchronsprecher als sozialrechtlich abhängig beschäftigt gelten, steuerrechtlich aber als selbstständig.
    Für das Jahr 2024 habe ich noch fünf ausstehende Zahlungen:
    • Für zwei Leistungen wurden Gagenscheine (inklusive ausgewiesener Umsatzsteuer) bereits ausgestellt, jedoch habe ich die Beträge noch nicht erhalten.
    • Für andere 2024 erbrachte Leistungen habe ich weder das Geld noch die entsprechenden Gagenscheine bisher erhalten. Diese kommen voraussichtlich bis Ende März.
    Hierzu hätte ich folgende Fragen:
    1. Werden diese Umsätze in die Jahresumsatzsteuererklärung von 2025 eingetragen? Wenn ja, in welche Zeile bei Elster? Wo trage ich dann die Leistungen die 2025 erbracht wurden ein? Wann muss ich die angefallene Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen (max. 75€)?
    2. Wie werden die ausstehenden Zahlungen in der EÜR behandeln, wenn die Vergütung erst 2025 erfolgt? Ich versteuere nach vereinnahmten Entgelten und nehme an, dass diese dann erst in die EÜR von 2025 angegeben werden.
    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf euer feedback.

    #2
    Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten betrifft die Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer gilt sowieso das Zuflussprinzip.

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      #3
      Wenn man 2024 noch der Regelbesteuerung unterlag und 2025 zur Kleinunternehmerschaft wechselt (und das auch wirklich will), dann stellt sich logischerweise auch die Frage nach den "alten" Umsätzen des Jahres 2024. Und wann diese zu versteuern sind ist abhängig von der eigenen Situation. Wenn man der Sollversteuerung unterliegt, hätten diese Umsätze bereits in den Zeitraum des Vorjahres gehört, in dem die Umsätze erbracht wurden. Wenn man aber der Istversteuerung unterliegt (so wie hier), dann kann es sein, dass man diese Umsätze tatsächlich erst im neuen Jahr (2025) versteuert. Nämlich in dem Zeitraum, in dem man die Gelder auch erhalten hat. Ich würde aber, wenn ich denn eine USt-Voranmeldung oder / -jahreserklärung dafür enreiche, dies auch zusätzlich erläutern. Gibt ja Felder in den Steuererklärungen, mit denen man dem Amt eine kurze Mitteilung zur Erklärung machen kann. Bei der USt-Voranmeldung nennt sich das zum Beispiel"Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung". Und da würde ich dann sowas schrieben wie: "Nachversteuerung von Umsätzen aus 2024 wegen Istversteuerung. Keine Option zur Regelbesteuerung." Dann weiß das Amt ja, dass das "alte Geschichten" sind.
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        #4
        Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
        Ich würde aber, wenn ich denn eine USt-Voranmeldung oder / -jahreserklärung dafür enreiche, dies auch zusätzlich erläutern
        Wobei es ja natürlich für die Steuer infolge des Wechsels der Besteuerungsform eigene Zeilen gibt, so dass der Sachverhalt sowieso klar erkennbar ist.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          ...so dass der Sachverhalt sowieso klar erkennbar ist.
          Das ist natürlich völlig richtig. Wenn man denn die richtige Kennzahl erwischt.

          Nach meiner Erfahrung werden solche Beträge auch gerne mal (fälschlicherweise) unter den "normalen" Umsatzkennzahlen erfasst. Kann ich einem "Durchschnittsunternehmer" auch nicht wirklich übel nehmen. Mensch ist halt ´n Gewohnheitstier und so. Aber gerade vor dem Hintergrund der Neuregelung der Kleinunternehmerschaft ab 2025... Also ich würd´s einfach machen um da evtl. Rückfragen zu vermeiden. Ein "Muss" ist das natürlich nicht.
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            #6
            Dann werde ich das so machen! Danke!

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