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RENTNER Vorsorgeaufwendungen (bringt das was?) Bayern

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    RENTNER Vorsorgeaufwendungen (bringt das was?) Bayern

    Hallo,

    ich habe als Rentner noch eine private Pflegeversicherung f. 2024 gesamt € 303,81
    u. Zahnzusatzversicherung f. 2024 gesamt € 596,40

    werden diese Beiträge (s.Screenshot) überhaupt noch berücksichtigt bei den Sonderausgaben oder kann ich mir diese Einträge grundsätzlich sparen?

    Besten Dank Getr

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    #2
    Gebe es doch einfach mal ein und schaue, was die Steuerberechnung daraus macht, oder ?

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt bei steuerlichen Singles meist 1.900 €, bei Zusammenveranlagten das Doppelte. Wenn Dein Screenshot jetzt zu einem Single gehört, kannst Du Dir die Eintragung sparen, bei Zusammenveranlagten wären noch 58 € Luft für derartige Ausgaben, wobei ich allerdings vermute, dass Du sicher auch noch eine Haftpflichtversicherung irgendwo hast.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Gebe es doch einfach mal ein und schaue, was die Steuerberechnung daraus macht, oder ?

      Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt bei steuerlichen Singles meist 1.900 €, bei Zusammenveranlagten das Doppelte. Wenn Dein Screenshot jetzt zu einem Single gehört, kannst Du Dir die Eintragung sparen, bei Zusammenveranlagten wären noch 58 € Luft für derartige Ausgaben, wobei ich allerdings vermute, dass Du sicher auch noch eine Haftpflichtversicherung irgendwo hast.
      Hallo Picard,

      vielen Dank schon mal.
      Bin verheiratet jedoch gilt Einzelveranlagung. Somit kann ich keine weiteren Vorsorge.- Werbekosten geltend machen, da das FA diese eh' nicht anerkennt, wegen der Höhe der Kranken.- Pflegeversicherung v. gesamt € 3.74. Richtig? Dann bin ich gleich fertig mit der EK f. 2024 :-)

      VG Getr

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        #4
        Hallo,
        das kann man doch problemlos selbst probieren.
        Einfach eine Kopie der Erklärung erstellen, zusätzliche Werte eintragen und Berechnung ausführen.
        ----------

        Gruß Klaus

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          #5
          Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
          Hallo,
          das kann man doch problemlos selbst probieren.
          Einfach eine Kopie der Erklärung erstellen, zusätzliche Werte eintragen und Berechnung ausführen.
          Noch problemloser geht es ohne Kopie und das hat er bereits gemacht, indem er die Zahnzusatz- und zusätzliche Pflegeversicherung - wie ich vermute - eingetragen hat.

          Sein Sreenshot ist für mich irritierend, weil bei den Krankenversicherungsbeiträgen mit dem "Inclusive" Zusatzbeiträge enthalten sein sollen; diese (Zahnzusatzversicherung) wie auch die Zusatzpflegeversicherungversicherung dürften als Wahlleistungen aber keine Berücksichtigung finden. Im Sreenshot werden sie aber berücksichtigt. Oder warum sonst ist der Pflegversicherungsbeitrag so irrsinnig hoch?

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            #6
            Hallo,
            Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
            mit dem "Inclusive" Zusatzbeiträge enthalten sein sollen;
            Damit sind mMn Zusatzbeiträge der regulären Krankenkassen gemeint. Mit zusätzlchen freiwilligen Versicherungen hat das denke ich nichts zu tun.
            Zuletzt geändert von Gpswanderer; 16.01.2025, 15:26.
            ----------

            Gruß Klaus

            Kommentar


              #7
              die 3.742 € sind die Beiträge ausschl. f. die gesetzliche Kranken.- Pflegeversicherung. Weitere Vorsorge bzw. Werbekosten einzugeben, haben keine Änderung in der Berechnung erbracht.

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                #8
                Oder warum sonst ist der Pflegversicherungsbeitrag so irrsinnig hoch?
                Weil Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung allein tragen müssen, daran beteiligt sich die Rentenversicherung nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                  Noch problemloser geht es ohne Kopie und das hat er bereits gemacht, indem er die Zahnzusatz- und zusätzliche Pflegeversicherung - wie ich vermute - eingetragen hat.

                  Sein Sreenshot ist für mich irritierend, weil bei den Krankenversicherungsbeiträgen mit dem "Inclusive" Zusatzbeiträge enthalten sein sollen; diese (Zahnzusatzversicherung) wie auch die Zusatzpflegeversicherungversicherung dürften als Wahlleistungen aber keine Berücksichtigung finden. Es ist wie hier - es ist wichtig, alle Bedingungen und Konditionen genau zu prüfen. Im Sreenshot werden sie aber berücksichtigt. Oder warum sonst ist der Pflegversicherungsbeitrag so irrsinnig hoch?
                  Die Zahnzusatzversicherung ist eine private Versicherung, die gesondert bezahlt wird. Soweit ich weiß, kann sie nicht in die GKV „eingeschlossen“ werden.
                  Ich mache meine Steuern und verlasse mich dabei manchmal hier auf den Zufall

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Damit sind mMn Zusatzbeiträge der regulären Krankenkassen gemeint. Mit zusätzlchen freiwilligen Versicherungen hat das denke ich nichts zu tun.
                    Meine private Kasse bezeichnet die freiwilligen Zusatzabsicherungen (Tagegeld, Zahnzusatz, Pflegezusatz usw.) als Zusatzversicherungen und die sind nun mal nicht absetzungsfähig, weil die Höchstsumme mit den Pflichtbeiträgen ausgeschöpft sind.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Weil Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung allein tragen müssen, daran beteiligt sich die Rentenversicherung nicht.
                      Das heißt, hier gibt es keinen Zuschuss von der Rentenversicherung? Zumindest für die KV-Beiträge zahlt die DRV über die Hälfte der Beiträge einen Zuschuss.

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                        #12
                        Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        Damit sind mMn Zusatzbeiträge der regulären Krankenkassen gemeint. Mit zusätzlchen freiwilligen Versicherungen hat das denke ich nichts zu tun.
                        Da hast du wohl recht. Mich hat das etwas irritiert, weil meine meine private KK die freiwilligen Leistungsabsicherungen als Zusatzversicherungen bezeichnet. Diese muss man sehr wohl von den Zusatzbeiträgen unterscheiden.

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                          #13
                          Das heißt, hier gibt es keinen Zuschuss von der Rentenversicherung?
                          Genauso ist das ! Nur bei der Krankenversicherung trägt die DRV die Hälfte bzw. gewährt einen entsprechenden Zuschuss.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                            Das heißt, hier gibt es keinen Zuschuss von der Rentenversicherung? Zumindest für die KV-Beiträge zahlt die DRV über die Hälfte der Beiträge einen Zuschuss.
                            Ja, für die GKV tut die DRV die Hälfte dazu, Pflegeversicherung muss der Rentner aber komplett selbst zahlen.

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                              #15
                              Ja, für die GKV tut die DRV die Hälfte dazu
                              Auch Versicherte in der PKV bekommen auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von aktuell 8,55% ihrer Bruttorente, höchstens jedoch die Hälfte ihres

                              tatsächlichen Monatsbeitrags zur Krankenversicherung. Wenn man nur die Hälfte des tatsächlichen KV-Beitrags bekommt, was bei hohen Renten

                              vorkommen kann, muss man der DRV jede Beitragsänderung anzeigen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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