Anlage V für Mehrfamilienhaus ?

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  • qp2025
    Benutzer
    • 16.01.2025
    • 37

    #16
    Alles klar jetzt hab ich danke Charlie24

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    • qp2025
      Benutzer
      • 16.01.2025
      • 37

      #17
      für ESt 1 B muss nur ich machen ? oder meine Freundin muss auch machen?

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      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #18
        Zitat von qp2025 Beitrag anzeigen
        für ESt 1 B muss nur ich machen ? oder meine Freundin muss auch machen?
        Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung gebt Ihr zur einmal ab, nämlich für die aus Euch beiden bestehende Grundstücksgemeinschaft. Wer das von Euch macht ist egal, er oder sie sollte nur von dem anderen bevollmächtigt sein. Es gibt auch nur einen Bescheid (der kommt mit der Post, nicht über ELSTER). Die dort festgestellten Zahlen werden dann in Eure jeweils getrennt abgegebenen Einkommensteuererklärungen übernommen.

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        • qp2025
          Benutzer
          • 16.01.2025
          • 37

          #19
          Super vielen Dank

          Kommentar

          • qp2025
            Benutzer
            • 16.01.2025
            • 37

            #20
            ich hab gerade Problem mit Beleg in V Anlage von ESt1 B.
            normalweise V Anlage in ESt1 A kann ich jeder Zeile mit Beleg verknüpfen aber in ESt 1 B nicht.
            wie kann ich jetzt machen? oder lasse ich einfach Beleg hochladen muss nicht verknüpfen! geht das?

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            • Telepeter
              Erfahrener Benutzer
              • 17.02.2023
              • 1484

              #21
              Zitat von qp2025 Beitrag anzeigen
              ich hab gerade Problem mit Beleg in V Anlage von ESt1 B.
              normalweise V Anlage in ESt1 A kann ich jeder Zeile mit Beleg verknüpfen aber in ESt 1 B nicht.
              wie kann ich jetzt machen? oder lasse ich einfach Beleg hochladen muss nicht verknüpfen! geht das?
              Lass das doch mit dem Verknüpfen von Belegen. Wenn das Finanzamt Belege sehen will werden sie sich melden, Du musst sie nur bereit halten.

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              • reckoner
                Erfahrener Benutzer
                • 27.12.2009
                • 5920

                #22
                Hallo,

                mal was anderes: Ist es richtig, dass die Miete für die Dachgeschosswohnung deutlich höher ist, die Fläche aber sogar deutlich niedriger?

                Das kann natürlich sein, etwa wenn die Zeiträume unterschiedlich waren.
                Aber es kann auch nur vertauscht sein, und das hätte u.U. die Folge, dass einmal nicht "ortsüblich" vermietet wäre.

                War mir nur aufgefallen ...

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                • qp2025
                  Benutzer
                  • 16.01.2025
                  • 37

                  #23
                  Obergeschoss wurde im 2008 vermietet. Bis ich dieses Haus gekauft habe immer noch diese Miete ^^ kann man nicht viel ändern

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