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    Anlage FB ?

    Hallo,

    habe ich noch paare Frage zu Anlage FB:

    1. Nummer des Beteiligten: was ist diese Nummer?

    dann nach muss ich nur : Zeile 19 -> Gesellschafter/Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
    und Zeile 21 -> natürliche person

    Zeile 28 ist die Summe von Einkünfte + nebenkosten -Werbungkosten oder? genau wie in Zeile 84 von Anlage V oder??

    ist das richtig?

    ich bedanke mich im Voraus.
    Zuletzt geändert von qp2025; 16.01.2025, 21:16.

    #2
    1. Nummer des Beteiligten: was ist diese Nummer?
    Die Nummer dient der Kennzeichnung der Beteiligten, in deinem Fall 1 und 2 oder auch 01 und 02.

    Zeile 19 -> Gesellschafter/Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
    und Zeile 21 -> natürliche person
    Beides richtig !

    Zeile 28 ist die Summe von Einkünf + nebenkosten -Werbungkosten oder? genau wie in Zeile 84 in Anlage V oder??
    Das Ergebnis aus Zeile 84 der Anlage V trägst du zunächst in die Zeile 85 der Anlage V ein und dann auch in die Zeile 54 der Anlage FE1

    auf Seite 4.Was meinst du mit Zeile 28 ? Welche Anlage ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zeile 28 in FB Anlage ( Aufteilung des Gewinns nach gezeichnetem oder eingezahltem Kapital)
      kann man von Zeile 85 der Anlage V nehmen oder?

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        #4
        Die Aufteilung geht doch bei Euch nach Bruchteilen, also Zeile 29, und da dann Zähler 1 und Nenner 2, da ja jedem die Hälfte zugerechnet werden soll. Das rechnet das Finanzamt dann aus, den Betrag müsst Ihr da nicht eingeben. Ihr selbst könnt aber diese Hälfte als Betrag in Euren Einkommensteuererklärungen in die Anlage V-sonstige übernehmen. In die Zeile 28 kommt bei Euch NICHTS.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 16.01.2025, 22:49.

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          #5
          alles klar,
          das heiß, in Anlage V muss ich alle Berechnen und eingeben 50% Betrag von 62,5% ( Einkünfte, Nebenkosten, Werbungskosten…)
          aber bei Sanier, Fenster … muss ich nicht 62,5 mit berechnen oder?

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            #6
            Zitat von qp2025 Beitrag anzeigen
            alles klar,
            das heiß, in Anlage V muss ich alle Berechnen und eingeben 50% Betrag von 62,5% ( Einkünfte, Nebenkosten, Werbungskosten…)
            aber bei Sanier, Fenster … muss ich nicht 62,5 mit berechnen oder?
            Nein, das hast Du noch nicht ganz verstanden.
            Also nochmal:
            Der Überschuss wird zunächst mal aus dem kompletten beiden Wohnungen, die Euch beiden gehören, ermittelt. Dabei müssen aber die Ausgaben, die auf die selbst genutzte Wohnung entfallen, eliminiert werden, weil dafür ja auch keine Einnahmen angesetzt werden. Deshalb werden zum Beispiel die Kosten für eine Reparatur, die auf das gesamte Haus entfallen, nur mit 62,5% angesetzt und in der Zeile 55 der Anlage V (durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt) angesetzt. Wenn eine direkte Zuordnung möglich ist (z. B. bei Fenstern, die nur auf die vermieteten Wohnungen entfallen) kann in Zeile 54 eingetragen und nicht gekürzt werden (direkte Zuoordnung). Dafür dürfen die Fenster, die in Eurer eigenen Wohnung eingebaut wurden, in der Anlage V überhaupt nicht erscheinen.
            Auch die Umlagenausgaben kürzt Ihr auf den Betrag, der auf die vermieteten Wohnungen entfällt.
            Das gleiche gilt für die Abschreibung.
            Als Einnahmen gebt Ihr die kompletten Mieteinnahmen und die Umlageneinnahmen aus den beiden Wohnungen ein.
            Für die eigene Wohnung gebt Ihr keine Einnahmen an.
            Unter dem Strich steht dann in der Anlage V (Zeilen 84 und 85) der Überschuss aus der Vermietung der beiden Wohnungen.
            Diesen Betrag übernimmst Du auch in die Zeile 54 der Anlage FE1.
            Diesen Betrag teilt das Finanzamt dann nach dem in der Anlage FB, Zeile 29, angegebenen Schlüssel - also 1/2 - 1/2 - auf Euch beide auf und übernimmt die beiden Hälften in Eure jeweiligen Einkommensteuererklärungen.
            Zuletzt geändert von Telepeter; 17.01.2025, 07:00.

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              #7
              alles klar, danke dir für die Erklärung

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                #8
                ich habe noch 2 Fragen In Hauptvordruck (ESt 1 B):

                - Bei der Gesellschaft oder Gemeinschaft / bei dem Unternehmen handelt es sich um: Zeile 19 ist das richtig?
                Zeile 21: keine Angabe!

                5 - Art der Aufteilung: Zeile 35 --> nach Bruchteilen?

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                  #9
                  Zitat von qp2025 Beitrag anzeigen
                  ich habe noch 2 Fragen In Hauptvordruck (ESt 1 B):

                  - Bei der Gesellschaft oder Gemeinschaft / bei dem Unternehmen handelt es sich um: Zeile 19 ist das richtig?
                  Zeile 21: keine Angabe!

                  5 - Art der Aufteilung: Zeile 35 --> nach Bruchteilen?
                  Zeile 19 Anlage FB: "Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung"
                  Zeile 21 Anlage FB: "natürliche Person"
                  Zeile 35 Hauptvordruck UND Zeile 29 Anlage FB: "Aufteilung nach Bruchteilen"

                  Die Angaben in der Anlage FB müssen zwei mal gemacht werden, da es ja zwei Beteiligte gibt.
                  Zuletzt geändert von Telepeter; 18.01.2025, 07:43.

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                    #11
                    Bei Zeile 19 NICHTS anhaken und Zeile 21 Keine Angabe.

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