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    Fünftelregelung

    Guten Morgen,

    Wird bei der Berechnung der Einkommenssteuer mit Elster eine Fünftelregelung berücksichtigt, oder kann das nur das FA selber?
    Gruß
    Paul

    #2
    Bei den richtigen Eingaben wird das m. E. auch berücksichtigt.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Was bedeutet die richtige Eingabe, gibt es da einen Punkt den man angeben muss, wenn ja wo ist dieser?

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        #4
        Arbeitslohn für mehrere Jahre in der Anlage N.

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          #5
          Hallo Paul58!

          Anlage N betreffend:

          Wer Elster "in der richtigen Reihenfolge und mit den angebotenen sinnvollen Funktionalitäten" nutzt, erspart sich viele Fragen - deshalb siehe hier:

          Hier "allgemeine Informationen von dauerhafter Bedeutung"
          https://forum.elster.de/anwenderforu...en/mein-elster

          An dieser Stelle der dritte Eintrag für Sie und Ihr Problem:
          https://forum.elster.de/anwenderforu...escheinigungen

          = alles wird richtig in die Formulare eingetragen!
          = die Berechnung berücksichtigt die 1/5-Regelung und wirft sogar einen Vorlauf-Hinweistext diesbezüglich aus!

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            #6
            Was bedeutet die richtige Eingabe, gibt es da einen Punkt den man angeben muss, wenn ja wo ist dieser?
            Man sollte bei solchen Fragen zunächst immer angeben, um welche Einkunftsart es geht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Bei mir geht es um einen Einmalbetrag aus meiner betrieblichen Altersversorgung. Der zu versteuernde Betrag ist in der Anlage N in Zeile 16 eingetragen, ist das korrekt?

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                #8
                Hallo

                Wieso arbeiten Sie denn nicht dem Abruf von Bescheinigungen?

                Wieso kompliziert von Hand wenns's doch automatisch geht?

                Siehe meine links in vorheriger Antwort!

                Und falls Sie die Daten abgerufen und automatisch ins Formular übernommen haben: Ich habe noch nie einen Fehler oder Nichteintrag erlebt - und falls was nicht eingetragen werden konnte, kommt ein Hinweistext!
                Zuletzt geändert von Uwe64; 17.01.2025, 12:22.

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                  #9
                  Der zu versteuernde Betrag ist in der Anlage N in Zeile 16 eingetragen, ist das korrekt?
                  Hast du für den Einmalbetrag eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten oder nicht ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Nein, ich habe nur ein Bezügemitteilung über den Betrag erhalten.

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                      #11
                      Nein, ich habe nur ein Bezügemitteilung über den Betrag erhalten.
                      Wenn die Einmalzahlung im Jahr 2024 erfolgt ist, wirst du vielleicht noch warten müssen, bis die Lohnsteuerbescheinigung für 2024 vorliegt.

                      Höchstwahrscheinlich ist das zwar ein einmaliger Versorgungsbezug für mehrere Jahre, der richtigerweise in die Zeile 16 der Anlage N gehört,

                      aber du kannst doch abwarten, ob er unter Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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