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Krankengeld und Arbeitslohn 2024

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    Krankengeld und Arbeitslohn 2024

    Guten Tag

    Meine Frage ist wo genau ich Krankengeld in Elster eintragen muss? hab auch in dem Jahr auch gearbeitet.
    Muss ich weitere Angaben z.b. Rentenversicherung/ Sozialabgaben vom Krankengeld angeben und wenn ja wo ?

    Vielen Dank im voraus
    Martin

    #2
    Krankengeld ist im Hauptvordruck zu erklären, die selbst getragenen Beiträge zur Sozialversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

    Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen, die Bescheinigungen sollten bis Ende Februar abrufbar sein.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zumindest die Krankenkasse meiner Frau bescheinigt dem FA das Brutto-Krankengeld vor Abzug der Sozialabgaben PV/ALV/RV, und nicht das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld. Dieser Brutto-Betrag wird von Mein Elster beim Bescheinigungsabruf in die Rubrik "Einkommensersatzleistungen" übernommen. Die Sozialabgaben vom Krankengeld werden ans FA nicht bescheinigt und somit bei der Einkommensteuer auch nicht berücksichtigt.

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        #4
        Die Sozialabgaben vom Krankengeld werden ans FA nicht bescheinigt und somit bei der Einkommensteuer auch nicht berücksichtigt.
        Das eigentliche Problem ist, dass das Bruttokrankengeld bescheinigt wird. Dass die nicht selbst getragenen Beiträge nicht berücksichtigt werden,

        ist steuerrechtlich durchaus korrekt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Robert_L ,

          das ist aber normal, die Lohnersatzleitungen werden ja auch nicht versteuert, sondern nur zur Feststellung des Progressions-Steuersatzes herangezogen.

          Für die Abgaben an die Rentenversicherung kriegst du von dort noch eine Bestätigung für deine Rentenunterlagen.

          Gruß - Hans

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            #6
            ... sondern nur zur Feststellung des Progressions-Steuersatzes herangezogen.
            Da wird aber beim Krankengeld leider anders verfahren als beim Arbeitslosengeld, wo nur der Nettobetrag dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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