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Erhaltungsaufwand 5 Jahre,Berechnung nicht möglich,kein Gesamtaufwand eingetragen ist

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    Erhaltungsaufwand 5 Jahre,Berechnung nicht möglich,kein Gesamtaufwand eingetragen ist

    Hallo Zusammen,

    ich bekomme keine Rückerstattung im Prüfmodus angezeigt. Im Prüfmodus gibt es keine Fehler, in der detaillierten Steuerberechnung steht bei Abbruchgrund:
    Anlage V: Auf der Anlage V sind bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen
    der Gesamtaufwand und der im aktuellen Jahr abziehbare Anteil nicht gemeinsam eingetragen.

    Zur Erklärung:
    In der Erklärung von 2023 habe ich folgendes eingetragen:
    Gesamtaufwand 2023: Voller Rechnungsbetrag eingetragen.
    davon 2023 abzuziehen 1/5 vom Gesamtaufwand.

    In 2024 muss ein Betrag in Gesamtaufwand 2024 stehen, ansonsten kommt die oben genannte Fehlermeldung.
    In den Foreneinträgen habe ich gelesen, das ich nur den in 2024 abzuziehenden Betrag eingeben muss, dies erzeugt aber eine
    Abbruchmeldung in der Berechnung.
    Welcher Betrag kommt in den zu berücksichtigten Anteil aus 2023? Der Gesamtaufwand 2023 oder Gesamtaufwand 2023 - 1/5 vom Gesamtaufwand oder nur das 1/5 Gesamtaufwand aus 2023?

    Ich hoffe ich habe die zu lösende Aufgabe gut genug beschrieben.

    Vorab danke ich für eure Hilfe.

    Grüße

    Tito-
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    Diese Galerie hat 3 Bilder

    #2
    In 2024 muss ein Betrag in Gesamtaufwand 2024 stehen, ...
    Du hast doch geschrieben, dass der größere Erhaltungsaufwand bereits 2023 angefallen ist. Das Fünftel aus 2023 ist in der Erklärung für 2024

    bei direkter Zuordnung in die Zeile 70 der Anlage V einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok bei einem Gesamtaufwand in 2023 von 2990€ trage ich 598€ in Zeile 70 ein. Der Betrag ist direkt zuzuordnen.

      Was kommt in Gesamtaufwand 2024? Ohne einen Betrag in Gesamtaufwand 2024 bleibt der Fehler bestehen, unabhängig davon was in Zeile 57 oder 60 oder 70 steht.
      Ich hatte hier im Forum gelesen, das kein Betrag mehr im Gesamtaufwand 2024 eingetragen wird, der Gesamtaufwand entstand ja 2023.

      Welche Zahl muss im Gesamtaufwand 2024 eingetragen werden?

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        #4
        Was kommt in Gesamtaufwand 2024?
        Wenn 2024 kein größerer Erhaltungsaufwand neu angefallen ist, den du auf mehrere Jahre verteilen willst, bleibt der Bereich leer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,

          das habe ich auch so verstanden.
          Elster gibt OHNE Betrag bei 2024 Gesamtaufwand eine Fehlermeldung aus.
          Ohne Betrag geht es nicht. Entweder trage ich dort weiter die 2990€ aus 2023 ein und
          in Zeile 57 die 598€ aus 2024 und in Zeile 70 die 598€ aus 2023.
          Ansonsten wüsste ich nicht wie eine Lösung aussieht.

          Nochmals kurz zur Erklärung:
          in 2023 ist der Betrag 2990€ angefallen.
          In der Erklärung für 2023 wurden 2990€ in den Gesamtaufwand für 2023 eingetragen. Davon in 2023 abzuziehen sind 598€.
          Damit war die Steuererklärung 2023 ohne Fehler abzuschließen.

          In 2024 gab es keinen neuen Gesamtaufwand!

          Für mich ist der einzig logische Weg, das die 2990€ immer mit gezogen werden müssen, bis Sie nach 5 Jahren
          letztlich abgeschrieben sind.
          Daher der Eintrag Zeile 70, 598€ aus 2023 zu berücksichtigen und
          Zeile 57, 598€ aus 2024 zu berücksichtigen.

          Das würde nächstes Jahr heißen:
          2990€ bleiben bestehen (wenn nichts neues dazu kommt) und es wird 2023 598€ berücksichtigt und 2024 598€ berücksichtigt und 2025 würden dann wieder 598€ aus Zeile 57 berücksichtigt.
          Solange bis die 5Jahre abgeschlossen sind.

          Eine andere Idee, wie das Programm fehlerfrei arbeitet habe ich nicht.

          Nichts eintragen funktioniert leider nicht.

          Gruss

          Tito-

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            #6
            Zitat von Tito- Beitrag anzeigen
            Elster gibt OHNE Betrag bei 2024 Gesamtaufwand eine Fehlermeldung aus.
            Wie lautet die denn?

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              #7
              Ich bekomme keinen Rückerstattungsbetrag im Prüfmodus angezeigt. Im Prüfmodus gibt es keine Fehler, in der detaillierten Steuerberechnung steht bei Abbruchgrund:
              Anlage V: Auf der Anlage V sind bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen
              der Gesamtaufwand und der im aktuellen Jahr abziehbare Anteil nicht gemeinsam eingetragen.

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                #8
                Nichts eintragen funktioniert leider nicht.
                Bei mir funktioniert das schon ! Ich habe das jetzt extra nachgestellt, obwohl ich es in der Einkommensteuererklärung nicht brauche,

                weil es mir um eine Gemeinschaft geht, für die eine ESt 1B einzureichen ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Anlage V: Auf der Anlage V sind bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen
                  der Gesamtaufwand und der im aktuellen Jahr abziehbare Anteil nicht gemeinsam eingetragen.
                  Solange du die 598 € in Zeile 58 nicht löscht, kann das nicht funktionieren
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Wenn ich Zeile 58 lösche, bekomme ich das sofort Rot markiert.
                    Zeile 58 bzw. 59 muss eingetragen sein.
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                      #11
                      Entschuldige, ich meinte die 598 € in der zweiten Zeile 57 !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Kein Problem.
                        Ich habe jetzt nur in Zeile 70 die 598€ aus 2023 stehen.
                        Wo trage ich die 598€ für 2024 ein?

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                          #13
                          Was ist der zu berücksichtigte Anteil in Zeile 70?
                          a) die 598€ aus 2023
                          b) der Restbetrag (2990€ - 598€) = 2392€

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                            #14
                            Was ist der zu berücksichtigte Anteil in Zeile 70?
                            Natürlich die 598 € aus 2023, § 82b EStDV verlangt bekanntlich die gleichmäßige Verteilung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ok, danke.
                              Wo kommen die 598€ von 2024 hin?

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